In meinem Mietvertrag steht zu den Klauseln betreffs Kündigung/ Auszug, dass die Wohnung bei Auszug "sauber" zu übergeben ist. Nichts anderes, kein "besenrein", "einzugsfertig", "nass gereinigt" etc.
Wann ist die Wohnung sauber? Meine ex-Vermietgesellschaft bemängelt schmutzige Lichtschalter, Steckdosen, Fensterrahmen. Bin ich verpflichtet, diese lupenrein zu reinigen? Ich konnte keine gesetzlichen Festlegungen zur Formulierung "sauber" finden. Daher habe ich die Wohnung auch nur "besenrein" übergeben.
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Reinigung bei Auszug
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
ich bitte solche unqualifizierte und minderwertige Aussagen zu unterlassen, da ich hier seriöse Aussagen erwarte! Die Wohnung war sauber und gereinigt. Die Steckdosen etc. waren nicht "verschnoddert" oder sonstwie dreckig. Einzelne Flecken waren wahrscheinlich schon vorm Einzug 5 Jahre davor vorhanden.
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--- editiert vom Admin
Also ich habe zwei Jahre lang für eine Genossenschaft Mietwohnungen abgenommen. Diese mussten teilweise auch nicht renoviert zurückgegeben werden. So wie es sich für mich anhört, hast du Glück. "Sauber" bedeutet hier nur, dass all nicht zur Wohnung gehörenden Gegenstände entfernt sein müssen und die Wohnung in einem normalen Zustand sein muss, wie es nach fünf Jahren üblich ist.
Also dürfen die Wände auch etwas vergilbt sein und üblicher Schmutz auf Fensterrahmen, etc. ist auch erlaubt.
Die Wohnung sollte nur so sauber sein, dass sich potentielle neue Mieter vom Dreck nicht abschrecken lassen.
Zudem bringt es auch oft nichts, die Wohnung super sauber zu hinterlassen. Oft ziehen neue Mieter erst einige Zeit später ein und beim Umzug bzw. eventuellen Renovierungsarbeiten entsteht auch wieder Schmutz.
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-- Editiert am 23.03.2010 17:57
--- editiert vom Admin
Ich bitte mal um zusammenhängende, nachvollziehbare Sätze bzw. Rückfragen. Was soll denn wann und wo verlangt worden sein? Worauf bezieht sich die Rückfrage? Auf die vorhergehende Aussage? Zu welchem Bezug?...
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