Reinigung bei Auszug

22. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Just.Me1977
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Reinigung bei Auszug

In meinem Mietvertrag steht zu den Klauseln betreffs Kündigung/ Auszug, dass die Wohnung bei Auszug "sauber" zu übergeben ist. Nichts anderes, kein "besenrein", "einzugsfertig", "nass gereinigt" etc.

Wann ist die Wohnung sauber? Meine ex-Vermietgesellschaft bemängelt schmutzige Lichtschalter, Steckdosen, Fensterrahmen. Bin ich verpflichtet, diese lupenrein zu reinigen? Ich konnte keine gesetzlichen Festlegungen zur Formulierung "sauber" finden. Daher habe ich die Wohnung auch nur "besenrein" übergeben.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Just.Me1977
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bitte solche unqualifizierte und minderwertige Aussagen zu unterlassen, da ich hier seriöse Aussagen erwarte! Die Wohnung war sauber und gereinigt. Die Steckdosen etc. waren nicht "verschnoddert" oder sonstwie dreckig. Einzelne Flecken waren wahrscheinlich schon vorm Einzug 5 Jahre davor vorhanden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1109x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.03.2010 18:51:32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe zwei Jahre lang für eine Genossenschaft Mietwohnungen abgenommen. Diese mussten teilweise auch nicht renoviert zurückgegeben werden. So wie es sich für mich anhört, hast du Glück. "Sauber" bedeutet hier nur, dass all nicht zur Wohnung gehörenden Gegenstände entfernt sein müssen und die Wohnung in einem normalen Zustand sein muss, wie es nach fünf Jahren üblich ist.
Also dürfen die Wände auch etwas vergilbt sein und üblicher Schmutz auf Fensterrahmen, etc. ist auch erlaubt.
Die Wohnung sollte nur so sauber sein, dass sich potentielle neue Mieter vom Dreck nicht abschrecken lassen.
Zudem bringt es auch oft nichts, die Wohnung super sauber zu hinterlassen. Oft ziehen neue Mieter erst einige Zeit später ein und beim Umzug bzw. eventuellen Renovierungsarbeiten entsteht auch wieder Schmutz.

-----------------
""

-- Editiert am 23.03.2010 17:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Just.Me1977
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte mal um zusammenhängende, nachvollziehbare Sätze bzw. Rückfragen. Was soll denn wann und wo verlangt worden sein? Worauf bezieht sich die Rückfrage? Auf die vorhergehende Aussage? Zu welchem Bezug?...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.604 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen