Reinigungsfirma ohne zustimmung der mieter

10. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
platschi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Reinigungsfirma ohne zustimmung der mieter

Hallo

Wir hatten heute (alle Mieter unseres Hauses) einen Brief vom Vermieter im Briefkasten, worauf steht, das ab 01.05.2006 die Hausreinigung von einer Firma durchgeführt werden soll.

In den letzten Jahren haben wir das hier alle im Haus immer selbst gemacht und miht einem mal das.
Es soll dann monatlich 60 euro kosten und soll laut dem vermieter in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden.

Darf er das denn einfach so machen????
Denn nirgends im Mietvertrag steht so eine Vereinbarung drinnen und wir haben auch keine Ergänzung bekommen.

Wenn wir alle (bis auf den Sohn und die Familie des Vermieters) widerruf einlegen darf er diese Firma doch gar nicht anstellen oder???? Es müssen doch alle zustimmen oder nicht????

Denn der Sohn von unserem Vermieter, und vor allem seine Frau, kennen das sauber machen vom Haus nicht, haben es noch nie gemacht und wir haben es jedes Wochenende gemacht, also gekehrt und gewischt.

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand schnell helfen kann.

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Grundsätzlich darf an Nebenkosten nur das umgelegt werden, was im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn also zB die Umlage von Kosten zur Hausreinigung nicht im Vertrag steht, darf dies nicht einseitig geändert werden, sondern nur mit beidseitiger Zustimmung.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
platschi
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst einmal danke für die Antwort.

In unserem Mietvertrag steht unter dem Punkt Hausordnung, das die reinigung der treppen, fenster und so weiter wöchentlich unter den Parteien wechselt.Das haben auch alle Mieter gemacht, jeder hat mit dem anderen gewechslet und wurde sauber gemacht.

Also da wir das alle immer gemacht haben und auch immer noch machen darf er diese Kosten nicht auf uns umlegen????

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Nein, die Beauftragung einer externen Firma ohne Einverständnis der Mieter wäre nicht zulässig. Tut des der Vermieter dennoch, muß er die Kosten selber tragen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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