Hallo,
in dem Haus, in dem ich zur Miete wohne, leben 7 Parteien.
Bisher wurde die Treppenreinigung von den Mieter
selbst erledigt, jedoch eher schlecht als recht, sodass die Vermieterin dafür eine ext. Firma engagieren will. Die Kosten von 27,- pro Monat möchte sie auf die Mieter umlegen.
1) Ist so eine Änderung ohne Zustimmung oder Mietvertragsänderung möglich? Mir sind in diesem Zusammenhang keine Abmahnungen bekannt, der Schritt wurde aber mehrmals schriftlich "angedroht".
2) Kann ich als Mieter Transparenz darüber verlangen und eine detaillierte Aufstellung anfordern, aus der hervorgeht wie sich die Kosten zusammen setzen? Mir erscheinen 27,- als sehr hoch.
VG
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Reinigungskosten Treppenhaus, Transparenz?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nur wenn die jeweiligen Mieter einverstanden sind ist
es möglich eine externe Reinigungsfirma zu beauftragen.
Ich kenne folgende Berechnung:
Für 80 qm. wird 1 Arbeitsstunde zugrund gelegt, wobei eine
Treppenstufe als 1 qm. gilt.
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Wo ist denn die Quelle dieser Berechnung ?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Damit wäre ich ja ganz zufirden. Habe meine erste Abrechnung vor ein paar Tagen bekommen, sind 2 4-Familienhäuser und wir zahlen 267,- im Monat durch 8 Parteien. War bei uns von anfang so im Miertvertrag aber nicht wie hoch die kosten dafür sind. Ich brauchte danach erstmal nen starken Kaffee, hatten dadurch nämlich ne salzige Nachzahlung.
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Aber gibt es eine rechtliche Grundlage sich aufstellen zu lassen wie diese Kosten zustande kommen? Bzw. macht ein Fixpreis hier überhaupt Sinn, es kommt ja auch immer ein bisschen auf den Aufwand an bzw die tatsächlichen Stunden.
@sabsi1905
das ist ja echt ein heftiger Preis!!! Putzen die mit goldenen Putzeimern und Heilwasser aus Lourdes?
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Jo feo das frag ich mich auch. Vorallem macht das mein Nachbar nicht mal ne Firma. Ich werde da nächste Woche auch mal einsicht in die Belege fordern.
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Wenn schlecht gereinigt wurde, dann die Ersatzvornahme angekündigt worden ist, dann ist die Beauftragung eines Externen mit der Reinigung des Treppenhauses in Ordnung.
Dieser Externe muss keine Firma haben. Kann ein Kleingewerbe sein, kann auch jemand sein, der auf 400 € Basis arbeitet.
Also, Termin vereinbaren, Einsicht in die Unterlagen nehmen. Und dann sieht man weiter. Achtung: der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Unterlagen zuzuschicken.
wirdwerden
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quote:
Bisher wurde die Treppenreinigung von den Mieter selbst erledigt, jedoch eher schlecht als recht, sodass die Vermieterin dafür eine ext. Firma engagieren will
Genau hier ist doch der Knackpunkt. Wenn Mieter ihre Verpflichtungen, die mietvertraglich festgehalten sind, in diesem Fall betreffend die Treppenhausreinigung, nicht erfüllen, darf bzw. ist der VM sogar verpflichtet, zu Gunsten der anderen pflichterfüllenden Mitbewohner, einen öffentlichen Reinigungsdienst mit seinen Aufgaben zu betrauen.
Leider ist es im realen Mietwohngebrauch sehr häufig so, dass das putzen spätestens hinter der Wohnungseingangstür aufhört.
Folglich sieht man dann auch nicht ein, dass man für sowas noch zusätzliche " Mietnebenkosten" entrichten sollte.
Man denke sich in diesem Fall jedoch mal in die pflichterfüllenden Mieter hinein, die wöchentlich oder wie mietvertraglich vereinbart, ihre Treppen bis zum nächst gelegenen Geschoss reinigen, und entweder von oben oder von unten keinerlei Reinigung erfolgt.
Da muss dann nun mal der Vermieter einschreiten.
In diesem Fall nach dem Motto:
Wer selbst nicht putzen will, der muss eben zahlen.
Ach ja, und mir fallen dann noch die vielfältig bemängelten geklebten Kaugummis in den Treppenstufen ein, deren Beseitigung nicht immer mit Lappen und Eimer zu erledigen ist.
Wer hat bloss die Kaugummis in die Treppe geklebt?
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Da hast du schon recht, wenn man aber einen Abschnitt im Treppenhaus mit einer anderen Partei im Wechsel putzen muss, diese jedoch jegliche Reinigung verweigert, was macht man dann? Putzt man dann für die mit, nur damit der Frieden hergestellt ist? Blöde Situation, aber so kam's zu dem Problem.
Im Prinzip unterstütze ich die Idee eines Reinigungsservices ja, ich hätte nur gerne gewusst wie sich die Kosten verteilen. Nicht, dass aus dem Ärgernis, dass der Vermieter verspürt eine Abzocke wird.
VG
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Leider erhalte ich keinerlei Reaktion auf meine schriftliche Anfrage zur Offenlegung der Reinigungskosten. Was könnte ich tun? Die Zahlungen solange zurückhalten bis mir Einsicht gewährt wird? Oder bin ich verpflichtet noch einmal nachzufragen?
Ist der Vermieter verpflichtet auf schriftliche Anfragen zu reagieren?
Viele Grüße
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quote:
Ist der Vermieter verpflichtet auf schriftliche Anfragen zu reagieren?
Nein
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quote:
Was könnte ich tun? Die Zahlungen solange zurückhalten bis mir Einsicht gewährt wird?
Nein, das würde unnötige Probleme verursachen.
Man kann, wie jeder andere Mieter auch, nach Erhalt der Abrechnung Einsicht in die Belege zwecks Prüfung fordern und notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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