Renovieren....

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovieren....

....wir haben schon einiges in unserem Mieterleben mit gemacht,und oft festgestellt das man uns etwas falsch informiert hat.
Da unsere Kinder jetzt alle aus dem Haus sind und mein Mann und ich uns in der großen Wohnung etwas verlassen fühlen wollen wir in kleinere Räumlichkeiten umziehen.Meine Frage ist: Müssen wir die Wände streichen?Bei unserem Einzu damals haben wir mit dem Vormieter gesprochen und gesagt, wir kümmern uns drum, da es ja nicht nötig ist das er renoviert und wir, oder die Kinder sich etwas anderes vorstllen.In unserem Mietvertrag steht nicht drin das wir renovieren müssen.
Der VM möchte das die komplette Wohnung Eierschalefarben gestrichen wird,;
da aber die Wände in kräftigen Farben von uns gestrichen wurde meinte der zu rate gezogene Maler man müsste erst tapezieren und dann streichen.
Ich halte das für rausgeschmissenes Geld,ein Nachmieter ist noch nicht gefunden, sollte der jetzt andere vorstellungen haben dann haben wir viel Geld für nichts gezahtl.Wir wollten dem VM vorschlagen da nichts im MV steht die Tapeten zu entfernen und es dabei zu belassen.
Wäre das in Ordnung?

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit kräftig meinte ich eben so das die Eierschalefarbe nicht decken würde,
müssen wir renovieren obwohl es nicht im MV festgehalten ist wenn ein Anstrich die Farbe nicht deckt.
Es geht mir ja nur darum wir haben ja noch nichtmal die Möglichkeit mit einem Nachmieter zu sprechen und zu fragen was er mit den Wänden vorhat.
Angenommen wir renovieren alles und der NM muss nochmal alles runtermachen weil er andere Tapeten möchte, es wäre schade drum.

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#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
wir haben ja noch nichtmal die Möglichkeit mit einem Nachmieter zu sprechen und zu fragen was er mit den Wänden vorhat.


Darauf kommt es ja auch nicht an.



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#4
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst du das?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich verstehe nur nicht warum wir renovieren müssen, es ist nichts im MV aufgeführt, wir wären ja bereit dir Tapeten zu entfernen, obwohl auch das schon zu renovieren gehört von dem wie schon geschrieben nichts im MV steht.
Mir ist auch bewusst das es mich nicht zu interresieren hat was der NM will dennoch sind wir nette Menschen und wollen das alle zufrieden sind, da wir zu unserem VM immer ein sehr gutes Verhältniss hatten.

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#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
dennoch sind wir nette Menschen und wollen das alle zufrieden sind


und die vor allem was sparen wollen.

Ansonsten wäre das Problem
quote:
Ich halte das für rausgeschmissenes Geld,ein Nachmieter ist noch nicht gefunden, sollte der jetzt andere vorstellungen haben dann haben wir viel Geld für nichts gezahtl

ja mit "Fragen wir doch mal den Nachmieter, welche Farbe er möchte" zu lösen.





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#8
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir echt leid ich wollte mich nicht darauf einlassen,aber kann es ein das ihr hier alle in jedem und in allem nur was schlechtes seht?
Ich will hier keinesfalls was sparen, aber man könnte sich mit einem Nachmieter absprechen was man tun aoll und was nicht.
Mit unserem jetzigen Vormieter haben wir das auch getan, er wollte renovieren, wir sagten ihm aber es sei nicht nötig, wir gestalten uns die Wohnung wie wir möchten, und er braucht nicht extra Geld auszugeben und etwas zu streichen, was wir wieder entfernen.
Wobei ganz abgesehen davon noch keiner in der Lage war sich darüber zu äußern ob wir überhaupt streichen müssen, denn wie erwähnt es steht davon nichts im MV!

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#9
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Ich habe noch keinen Wohnraummietvertrag gesehen, in dem überhaupt nichts zu Schönheitsreparaturen stand.
Welcher Verlag hat den denn herausgegeben ?



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#10
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein einzieges Blatt, auf dem die wichtigsten Dinge festgehalten sind, Daten Vermieter /Mieter, Größe der Wohnung, Miete, Nebenkosten und das einziege was drin steht wegen Renovierung ist, dass der Mieter sie selbst zahlen muss, wenn er etwas nach seinem Wunsch gestalten möchte,insofern der VM einverstanden ist, wie z. B der Laminatboden den wir verlegt haben bei Einzug, den haben wir selbst gezahlt und selbst verlegt.Aber es steht nichts drin ob wir renovieren müssen oder nicht. Besenrein und sauber müssen sie sein.Sonst nix.
Auf das streichen kam der VM erst nachdem wir nachfragten weil im MV nichts drin steht.

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#11
 Von 
guest-12319.03.2010 17:12:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Melinda,
ich denke zwar schon, dass man die Wohnung wieder weiß hinterlassen muss, gerade, wenn man recht lang drin gewohnt hat und die Wände bunt gestrichen hat.
Wenn nichts im Mietvertrag steht, müsste doch die Geseztliche Regelung greifen?!
Ich verstehe zwar, dass es natürlich am besten wäre, wenn man mit dem Nachmieter was absprechen könnte, aber wenn es nun mal keinen gibt, kann man keinen herzaubern, dann ist der Vermieter der Ansprechpartner. Dass dieser sich die Farben aussuchen kann, denke ich nicht. (Farbe ist ja auch teurer als weiß, oder?)

LG, Barbara

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#12
 Von 
guest-12319.03.2010 17:12:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Schau mal, das sagt Tante go*gle:
Folgende Punkte sind hinsichtlich der Renovierung bei Auszug aus der Mietwohnung ( sog. Schönheitsreparaturen) zu beachten:

1. Die gesetzliche Regelung geht davon aus, dass der Vermieter die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchführt. Im Mietvertrag kann aber durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine individuelle Vereinbarung geregelt sein, dass der Mieter bei Auszug eine Renovierung der Mietwohnung - die Schönheitsreparaturen - durchführt.
2. Folgende Renovierungsfristen haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre; Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre; sonstige Nebenräume alle sieben Jahre. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln, die starre Fristen zur Renovierung enthalten, unwirksam sind. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag muss deutlich machen, dass der Mieter nur dann renovieren muss, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Mehr dazu lesen Sie hier.
3. Vereinbarungen im Mietvertrag, nach denen der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses prozentual an den Kosten der Renovierung der Mietwohnung, also der Schönheitsreparaturen, beteiligt wird (sog. Abgeltungsklauseln), wenn die Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind, sind zulässig. Wichtig: Der Bundesgerichtshof sieht derartige Klauseln unter bestimmten Voraussetzungen als unwirksam an. Mehr dazu lesen Sie hier.
4. Der Mieter darf die Renovierung (Schönheitsreparaturen) in Eigenleistung erbringen. Sogenannte Fachhandwerkerklauseln, nach denen der Mieter einen Handwerker mit den Arbeiten beauftragen muss, sind unwirksam.
5. Sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, so muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn im Mietvertrag eine sog. Endrenovierungsklausel vereinbart wurde. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch Allgmeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vereinbarte Klauseln, die den Mieter zur laufenden Renovierung und zusätzlich zu einer Endrenovierung verpflichten, unwirksam sind. Dagegen soll der Mieter trotz ansonsten unwirksamer Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen zur Endrenovierung verpflichtet sein, wenn diese individuell vereinbart wurde. Mehr dazu lesen Sie hier.
6. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so muss er bei Beendigung des Mietverhältnisses nur renovieren, wenn die üblichen Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Wichtig: Eine formularvertragliche Regelung, nach der der Mieter in den Fristenplan des Vormieters einsteigt, ist unwirksam, denn mit Beginn des Mietverhältnisses beginnen auch die Renovierungsfristen neu zu laufen.
7. War der Mieter bei Auszug aus der Mietwohnung zur Durchführung der Renovierung (Schönheitsreparaturen) wirksam verpflichtet und hat diese nicht durchgeführt, so kann der Vermieter nur dann Schadensersatz verlangen, wenn er dem Mieter eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.


Beachte: 1. ihr habt nix davon im Mietvertrag stehen...
Wie habt ihr die Wohnung denn damals übernommen?

LG

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#13
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit den Tapeten des Vormieter,die wir dann überstrichen haben.

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#14
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Farbton auf einer Tapete die der Vormieter dringelassen hat und die nicht durch Eierschalefarbe abgedeckt sein wird als Beschädigung einer Mietsache zu nenn ist etwas hart.

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#16
 Von 
guest-12319.03.2010 17:12:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube fast auch, wenn ihr die Wände weiß hättet, müsstet ihr nichts machen...
Aber da die Wände in anderen Farben gestrichen wurden, müsst ihr sie mMn weiß hinterlassen...
Ob das nun gestrichen oder tapeziert werden muss, das weiß ich nicht. Wichtig ist weiß...

LG, Barbara

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#17
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade ist,dass es immer nur um Rechte,Gesetze und Beschlüsse geht, und man heut zu Tage nicht mehr ohne etwas regeln kann.
Hier geht es nicht darum zu sparen, oder die Renovierung nicht durchführen zu wollen, geschweigedenn einen Nachmieter herzuzaubern.Ich dachte nun eben man könnte die Sache mit Menschlichkeit regeln.Ich bedanke mich trotzdem für die Antworten und Anregungen und bin um die Erfahrung reicher, das Gesetzte den Mensch als solchen schon längst vertrieben hat.
Und denkt mal darüber nach wie ihr hier mit Hilfesuchenden umgeht, es sind nicht alle gemeint,aber diese Forum wurde mir empfohlen weil man hilfreiche Tipps bekommen könne, dennoch habe ich in den meisten beiträgen die ich gelesen habe festgestellt, dass den Hilfesuchenden meistens böse Absichten und Gedanken unterstellt werden, dass ist sehr schade.
Ich werde euch leider nicht weiter empfehlen können da ich mit dem Umgangston den manche an den Tag legen nicht einverstanden bin.In meinem Alter und mit meiner Erfahrung habe ich sicherlich anderes entgegen zu bringen.
Danke.

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#19
 Von 
guest-12319.03.2010 17:12:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Melinda,
das verstehe ich, aber leider muss man sich immer irgendwie mit den Gesetzen rumärgern.
Ich habe schon geschrieben, dass ein Nachmieter, wenn denn einer da wäre, am besten wäre, um das direkt zu klären.
Meistens sagen die Vermieter dann ja auch, dass sie sich da raushalten...

Ich denke nicht, dass sich der Vermieter darauf einlassen würde, dass ihr die Wohnung so lange unrenoviert lasst, bis sich ein Nachmieter findet...

Tut mir leid, dass du hier keine guten Erfahrungen machen konntest.
Mir geht es ähnlich!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
dass den Hilfesuchenden meistens böse Absichten und Gedanken unterstellt werden, dass ist sehr schade.


Diese Hilfesuchenden müssen sich erst mal selbst über ihre Absichten und Gedanken offen und ehrlich klar sein.
Sich selbst "etwas in die Tasche zu lügen" und sich automatisch als hilfloses Opfer zu gerieren, schwächt nur die eigene Verhandlungsposition und -fähigkeit.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12310.03.2010 16:02:25
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätten wir zwei uns unterhalten und du würdest aufgrund eines perönlichen Gesprächs über mich urteilen und mir etwas unterstellen weil du mich als Menschen und Person kennengelrnt hast, dann wäre das ok.Hier findet das aber Aufgrund von postings statt, und das ist nicht ok.
Nein hier geht es nicht darum ob Antworten das widerspiegeln was ich gerne hören möchte,hier geht es darum das Antworten hier nur Unterstellungen sind; und das ist das allerletzte!
Ich unterstelle Dir ja auch nicht irgendetwas, wie z. B das Du eine Arbeitslose Zecke bist, weil du den lieben langen Tag auch die Woche über immer Zeit hast im Forum zu posten, wäre aber schnell mal gemacht, einfach nur mal so als Vermutung. Nicht wahr?

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hi Melinda,
ja manchmal ist der Ton hier schon etwas heftig und es geht schnell mal am Thema vorbei und wird dann ruckzuck zum Chat, so dass man ewig suchen muss, bis man in manchen Threads noch sinnmachende Beiträge findet (wie z.B. der Thread von Barbara).
Daher zum Thema:
Es gibt zu den unterschiedlichsten Farben die unterschiedlichsten Gerichtsurteile, was nun im Einzelnen als Sachbeschädigung betrachtet wird. Würde mir da mal ein paar Urteile ergoogeln.
Persönlich würde ich mich als VM auf das "Tapete entfernen" einlassen. Kräftige Farben erfordern i.d.R. mehrere Anstriche mit weisser Farbe, damit das auch deckt und davon wird die Tapete auch nicht besser. Soweit ich weiss darf ein deckender Anstrich sowieso nicht verlangt werden, so dass der VM selber noch ein paar Mal drüber streichen (lassen) muss. Wenn der Nachmieter seine Wände dann gerne in knallrot hätte muss das auch noch drüber. Vielleicht will er aber auch Rauputz ;-)) Dann müsste die mühsam mehrfach überstrichene Tapete sowieso runter.

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-- Editiert am 07.03.2010 19:42

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
wäre aber schnell mal gemacht, einfach nur mal so als Vermutung


Vor allem wäre das zu schnell gemacht. Wenn Du Dir die Postings auch durchgelesen hättest, wüßtest Du, was ihre Profession ist.



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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