Renovieren bei Auszug - feste Fristen - sind damit alle geforderten Arbeiten unzulässig?

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 26x hilfreich)
Renovieren bei Auszug - feste Fristen - sind damit alle geforderten Arbeiten unzulässig?

Moin,

ich bin gerade dabei den Mietvertrag meiner Oma aufzulösen, da ihre alte Wohnung einfach zu groß für sie ist.

Jetzt habe ich von der Wohnungsbaugesellschaft ein Schreiben bekommen, daß zur Kündigung so ziemlich alles in der Wohnung zu renovieren ist.
Die Tapeten wären zum Teil nicht fachmännisch angebracht außerdem wurde seid einigen Jahren nicht mehr gestrichen. So das sie zum Teil vergilbt sind. (Aufforderung die Tapeten zu entfernen, evtl. Schäden zu beseitigen und weiß zu streichen).
Des weiteren wären die Fußleisten in einer nicht zumutbaren Farbe gestrichen (sind glaube ich braun) und müßten neu gestrichen werden.
Der Teppich muß raus und wenn das Linolium darunter beschädigt ist, muß dieses auch ersetzt werden (wobei das mindestens 20 Jahre alt ist).
Die Türen sind mit "Folie" mit Holdmaserung beklebt, dies muß entfernt werden. Außerdem sind im Wohnzimmer Styropor-Kachel an der Decke die entfernt werden müssen.

Im Mietvertrag stehen feste Fristen zur Renovierung drin, so daß ich denke, das zumindestens nicht alle geforderten arbeiten rechtmäßig sind.

Das die Styroporplaten ab müssen ist klar, auch der Teppich muß raus und die Türen wird man wohl ersetzen müssen.

Aber wie sieht das mit dem Rest aus?

Memme




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
Im Mietvertrag stehen feste Fristen zur Renovierung drin, so daß ich denke, das zumindestens nicht alle geforderten arbeiten rechtmäßig sind.


Da diese Fristen unwirksam sind, braucht nicht renoviert zu werden. Sie sollten gar nichts tun, sondern die Wohnung einfach besenrein übergeben.

Daß nach so langer Zeit die Wohnung abgewohnt ist (Teppich, Tapeten) etc ist selbstverständlich. Dafür hat der Mieter nicht zu haften, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Da diese Vereinbarung aber unwirksam ist, braucht auch nichts gemacht zu werden.

Sie sollten wirklich gar nichts machen. Wen Sie nämlich ersteinmal einen Teil gemacht haben, dann kann das als Anerkenntnis angesehen werden und dan müssen Sie am Ende doch alles machen.

Also entweder alles oder nichts: Bei einer so alten Wohnung empfehle ich, nichts zu machen.

quote:
Des weiteren wären die Fußleisten in einer nicht zumutbaren Farbe gestrichen (sind glaube ich braun)


Wieso ist braun unzumutbar? Würde ich lassen!

quote:
Das die Styroporplaten ab müssen ist klar, auch der Teppich muß raus und die Türen wird man wohl ersetzen müssen.


Wieso ist das klar??

Insgesamt gilt: Der Mieter muß NUR Dinge ersetzen, die er beschädigt hat, ersetzt hat oder auf eigene Faust installiert hat. Normale Abnutzungen etc brauchen nicht erstattet zu werden. Dazu gehört auch, daß keine Vorbereitungshandlungen durchzuführen sind wie etwa Teppich oder Tapete rausreißen...

Sie müßten halt prüfen, was reine normale Abnutzung ist, und was wirklicher Schaden ist.

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei den Styroporplatten, den Türfolien und dem Teppich ist es so, das die vor vielen Jahren von meinen Großeltern angebracht wurden. Deshalb gehe ich davon aus, daß die auch wieder entfernt werden müssen.

Gruß Mike

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya367450-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich bin derzeitig in einer identischen Situation. Was für eine Lösung haben Sie mit den Türen erzielt?

Vielen Dank für eine Info.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

Glaubst du tatsächlich, dass nach solch langer Zeit noch eine Antwort kommt?

Lies dir aber mal das in Ruhe durch:

http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fachanwalt-berlin/100-anbauten-umbauten-einbauten-mieter-rechte-und-pflichten-des-mieters-bei-mietvertragsende

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckbaupflicht.htm

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2694 Beiträge, 1216x hilfreich)

quote:
Glaubst du tatsächlich, dass nach solch langer Zeit noch eine Antwort kommt?

Hat doch keine zwei Stunden gedauert, incl. hilfreicher Links...:)

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Mit einer Antwort des Threaderstellers ist wohl eher nicht zu rechnen.

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1x Hilfreiche Antwort

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