Renovieren bei Einzug, Renovieren bei Auszug?

23. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)
Renovieren bei Einzug, Renovieren bei Auszug?

Hallo ihr da draußen,

Ich habe mal wieder eine Frage zum leidigen Thema Renovieren.
Wir sind im September 06 eingezogen und die Wohnung war nicht renoviert.

Im Übernahmeprotokoll steht dazu folgendes:

"Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Dachgeschoß: Wände werden durch Frau XX selbst gestrichen und ohne Mängel übernommen. Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter."

Nun ziehen wir zum Ende Dezember aus - wie ist das mit der Renovierung? Wir haben beim Einzug alles gestrichen - müssen wir beim Auszug nochmal renovieren?
Vielleicht kann mir hier jemand was dazu sagen? Ist das nicht im Grunde "unfair" gegenüber dem Mieter (also uns), wenn der eine Wohnung unrenoviert übernimmt, die auf Fordermann bringt und bei Auszug quasi nochmal renoviert?

Wer weiß was dazu?

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was steht dazu im Mietvertrag?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallole,

der Mietvertrag ist ein *Zweckform-Vordruck*, da steht u.a. der Fristenplan für Schönheitsreparaturen:
Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre, Wohn- Schlafräume, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre, andere Räume alle sechs Jahre. Frist beginnt mit Beginn des Mietverhätnisses.

Bei *Beendigung des Mietverhätnisses* steht:
Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverertrages geräumt und ordnungsgemäß gereinigt zurück zu geben.
Die Verpflichtungen nach §8 des Vertrages bleiben unberührt (das ist die Sache mit den Fristen)

-- Editiert von ELBandita am 23.12.2007 16:51:18

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn die zitierten Sätze tatsächlich so dastehen, sind sie unwirksam, weil starr. Sie brauchen dann beim Auszug nicht zu renovieren.

Sehen Sie aber nochmal nach, ob dort nicht nochwas steht wie 'regelmäig alle 3 Jahre', 'im Allgemeinen' etc.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter.

Ist das nicht im Grunde unfair gegenüber dem Mieter (also uns), wenn der eine Wohnung unrenoviert übernimmt, die auf Fordermann bringt


Irgendwie sehe ich hier keinen Zusammenhang.

Wie wurde denn gestrichen (z.B. Farbe) ?

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#5
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo nochmal,

also da steht genau:

*Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen bzw. kleinen Instandhaltungen übernommen, so kann der Vermieter die nach dem Fristenplan fälligen Reparaturen während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen. Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen (siehe oben, die Fristen stehen ja schon da ;) )

Interessant wäre aber auch, ob man, wenn man bei Einzug renoviert hat, dazu verpflichtet ist, beim Auszug nochmal zu renovieren (unabhängig von den Fristen)

LG

@Morti
Wie strichen wurde? Na mit Rolle, Pinsel, etc. Keine Tapeten.
Farben: Weiß, Apricot und blasses hellgrün.

LG

-- Editiert von ELBandita am 23.12.2007 17:12:35

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay, das sind also doch keine starren Fristen. Renovierungspflicht besteht also wohl, je nach Abnutzungsgrad.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

ob man, wenn man bei Einzug renoviert hat

Ich muß es noch einmal wiederholen:

Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter.

heißt doch, daß Ihr es bezahlt bekommen habt.
Folglich gilt das nicht als 'Mieterrenovierung'.

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#8
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Okay, soweit klar.
Wie sieht es mit der *Quotenklausel* aus? Die steht (mit starren Fristen) auch noch im Mietvertrag.
Das ist m.M. nach allerdings wirklich unwirksam, oder?

Ich habe einfach die Befürchtung, dass unser VM uns unsere Kaution nicht zurück gibt.
Wir haben renoviert, so isses ja nicht (also jetzt gerade), ich will nur sicher gehen, dass der uns nicht beschubst....

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wir haben renoviert, (also jetzt gerade),

Dann habt Ihr doch die vertraglichen Anforderungen erfüllt (ob sie nun berechtigt waren oder nicht).

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#10
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Ja, so gesehen schon - nur leider.... haben wir inzwischen so viel schlechtes über unseren VM gehört, dass wir einfach Bammel haben, dass der uns irgendwie versucht einen Strick zu drehen.

Wäre wohl nicht das erste Mal (das wissen wir inzwischen ziemlich sicher, der Mann zerrt ehemalige Mieter sehr gerne vor Gericht)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Vor allem hat er Euch für die Einzugsrenovierung bezahlt (sowas ist ziemlich selten).

Ihr persönlich habt bisher also nur gute Erfahrungen mit ihm gesammelt.

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#12
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Naja, wie man's nimmt.
Wenn man davon absieht, dass während der gesamten Mietdauer im Bad das Licht nicht ging (und damit auch der Abzug nicht, Bad hat kein Fenster!), weil der Vormieter einen falschen Lichtschalter eingebaut hat, was unser VM auch wußte und was auch im Übernahmeprotokoll steht.
Er wollte einen Elektriker schicken, auf den warten wir heute noch (trotz mehrmaliger Anrufe von uns)
TV-Bild war immer mies, liegt an der SAT-Anlage, auch das wußte er, hat es aber nie behoben.
Heizung im Schlafzimmer funktionierte nie, weiß er auch, hat er auch nicht beheben lassen.
Und noch ein paar Kleinigkeiten mehr, aber das reicht ja als Beispiel dafür, dass es nicht der *nette VM* ist, den man sich wünscht :augenroll:

Und was andere (Ex-)Mieter mir ihm erlebt haben ist noch nen Zacken schärfer.

Wir wollen einfach nur vorsichtig sein, damit er uns nicht unter irgendwelchen fadenscheinigen Gründen unsere Kaution abnimmt.

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