Renovieren beim Auszug ?

3. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
userdream
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovieren beim Auszug ?

Hallo !

Ich habe folgendes Anliegen:

Ich ziehe bald aus. In meinem Mietvertrag stehen die üblichen Klauseln für Schönheitsreparaturen. Ich habe die Wohnung renoviert übernommen und wohne seit 1 1/2 Jahren dort.
Die Wände sind immer noch weiß wie beim Einzug. Im Mietvertrag steht handschriftlich:
"Die Wohnung wird renoviert übergeben und muß bei Auszug auch so hinterlassen werden"
Muss ich die ganze Wohnung jetzt nochmal weiß streichen, obwohl sie weiß ist ? Der Vermieter besteht darauf, weil er sagt, er könne sie sonst nicht als renoviert weitervermieten. Obwohl er selbst sagt, dass alles wie neu aussieht.

Danke für euren Rat.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Das ist relativ eindeutig: Du musst bei Auszug renovieren!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 307x hilfreich)

Nein!!!
Wenn die üblichen Fristenklauseln im Vertrag stehen, dann muss keine Endrenovierung vorgenommen werden. Dann ist die ganze Regelung unwirksam und man braucht noch nicht einmal die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Also: Ausziehen und nichts machen!
Das kann dann mit der Kaution ein wenig dauern, es gibt vieleicht auch einen unschönen Schriftwechsel. Aber man darf sich nicht einschüchtern lassen.
Der Vermieter könnte allerdings behaupten, es handele sich um eine indivirduelle Klausel (dieser handschriftliche Zusatz). Dann wäre es hilfreich zu wissen, ob andere Mieter die gleiche Klausel haben.

0x Hilfreiche Antwort

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