Renovieren beim ausziehen oder nicht?

14. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Indianlady
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovieren beim ausziehen oder nicht?

Hallo.
Wohne seit 3 Jahren in meiner Wohnung ohne Mietvertrag.
Muß ich die Wohnung renovieren, sprich weißeln oder Löcher von Bildern und Lampen ausbessern?
Bin ich für Schimmel an den Wänden verantwortlich? (Lüfte 2 mal täglich)

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"Daniela"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Wenn du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, so gilt für dich das BGB. Hier ist vorgesehen, dass Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters sind. Zwar wird in schriftlichen Mietverträgen diese Verpflichtung meist auf den Mieter abgewälzt, in deinem Fall trifft das aber nicht zu. Du musst lediglich für Schäden eintreten, die über das normale Maß der Abnutzung hinaus gehen.

Schimmel ist eine heikle Sache - da schieben sich Mieter und Vermieter meist gegenseitig die Schuld zu. Es kommt also darauf an, was die Ursache ist. Der Vermieter muss aber nachweisen können, dass du als Mieter verantwortlich für die Schimmelbildung bist, wenn er von dir Beseitigung oder Schadensersatz fordert. Wie lüftest du denn (Stoß / Kipp), was für Fenster hast du, wie ist die Beschaffenheit der Außenisolierung, heizt du ausreichend, trocknest du Wäsche in den Wohnräumen usw. - das alles sind Fragen, die zuerst beantwortet werden müssten.

Hast du den Schimmel denn deinem Vermieter schon angezeigt? Du bist verpflichtet, Mängel an der Wohnung sofort mitzuteilen, damit sie unverzüglich behoben werden können.

Gruß karamel

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