Renovieren nach einem 1Jahr?

10. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
Renovieren nach einem 1Jahr?

Guten Abend. Ich bitte uns beim folgenden Sachverhalt aufzuklären. Wir ziehen nach exakt einem Jahr aus dem Miethaus aus. Der Vermieter verlangt die komplette Streichung des Mietobjekts (ca. 130 Quadratmeter). Folgendes steht im Mietvertrag:

Zitat:
Schönheitsreparaturen: Der Mieter übernimmt die Mietsache in renoviertem Zustand (neu Weiß gestrichen übernommen, bei Auszug frisch Weiß streichen
.
Wir haben nur ein Jahr in dem Haus gelebt. Wir haben nichts überstrichen, keine Wandmalereien gemacht. Ledeglich 4 kleine Löcher im Flur und 5 kleine Löcher im Arbeitszimmer. Diese habe ich zugemacht und mit Pinsel fein überstrichen.
Der Vermieter hat von uns eine Kaution in Höhe von 2880,00€ erhalten. Da wir 800km entfernt umziehen, und ich noch 3 Wochen bis zur Übergabe habe, schaffe ich es nicht alles neu zu streichen. Ich habe Ihm den Vorschlag gemacht, dass er 500,00€ von der Kaution einbehalten darf. Er besteht aber beim nicht neu Streichen auf die komplette Kaution. Wie soll ich verfahren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120262 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von snboy2010):
Der Mieter übernimmt die Mietsache in renoviertem Zustand (neu Weiß gestrichen übernommen

Stimmt das?



Zitat (von snboy2010):
bei Auszug frisch Weiß streichen

Sofern diese Klausel so vom Vermieter vorgegeben wurde, dürfte sie ungültig sein.



Zitat (von snboy2010):
und mit Pinsel fein überstrichen.

Das könnte dann als Beschädigung der Mietsache gelten, sofern man nur den geringsten Farbunterschied sieht..
Die Löcher hätte man besser offen gelassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)

Ok, vielen Dank für Ihre Antwort. Beim Pinsel für die Löcher habe ich die gleiche Farbe benutzt, die der Vermieter mir vorgegeben hat. Man sieht wirklich nur was, wenn man exakt davor steht. Wieso ist die o.g. Klausel ungültig?

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Weil sie euch auch zum Streichen verpflichtet obwohl evtl. Aufgrund der Abnutzung es nicht erforderlich wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120262 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Weil sie euch auch zum Streichen verpflichtet obwohl evtl. Aufgrund der Abnutzung es nicht erforderlich wäre.

Und weil die Farbe "weiß" gefordert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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