Guten Abend. Ich bitte uns beim folgenden Sachverhalt aufzuklären. Wir ziehen nach exakt einem Jahr aus dem Miethaus aus. Der Vermieter verlangt die komplette Streichung des Mietobjekts (ca. 130 Quadratmeter). Folgendes steht im Mietvertrag:
.Zitat:Schönheitsreparaturen: Der Mieter übernimmt die Mietsache in renoviertem Zustand (neu Weiß gestrichen übernommen, bei Auszug frisch Weiß streichen
Wir haben nur ein Jahr in dem Haus gelebt. Wir haben nichts überstrichen, keine Wandmalereien gemacht. Ledeglich 4 kleine Löcher im Flur und 5 kleine Löcher im Arbeitszimmer. Diese habe ich zugemacht und mit Pinsel fein überstrichen.
Der Vermieter hat von uns eine Kaution in Höhe von 2880,00€ erhalten. Da wir 800km entfernt umziehen, und ich noch 3 Wochen bis zur Übergabe habe, schaffe ich es nicht alles neu zu streichen. Ich habe Ihm den Vorschlag gemacht, dass er 500,00€ von der Kaution einbehalten darf. Er besteht aber beim nicht neu Streichen auf die komplette Kaution. Wie soll ich verfahren?