Renovierte Wohnung neueinzug mit Schäden

26. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
stance1490
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Renovierte Wohnung neueinzug mit Schäden

Hallo,
Ich habe letzte Woche eine Wohnung bekommen die kernsaniert ist und ich nach der Renovierung erst Einzieher bin.
Aber wie ich feststellen musste hat die wohnung viele Schäden noch.
Bsp: die Wand wo die Türrahmen neu eingebaut wurde hat Öffnungen 4 5 cm und 10 cm lang zwischen Rahmen und Wand und wurde nur mit Silikon gefüllt oder teilweise gar nicht.
Wie gehe ich voran ?
Der Bauleiter meint alles ist ok, die Wohnung wurde so abgenommen und die Wände waren früher viel schlimmer
MfG
Stance

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das was der Bauleiter sagt, ist egal, weil er einen Vertrag mit dem Eigentümer hat und nicht mit Ihnen.

Haben Sie die Wohnung mit dem Vermieter zusammen so abgenommen? Wenn ja Pech wenn nein einfach auf den Mangel hinweisen und mitteilen dass meine Bitte die Mängel noch beheben möchte. Gut möglich, dass ein anderes Gewerk diese Dinge noch erledigt.

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#2
 Von 
stance1490
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei der Abnahme hat der Mitarbeiter gesagt wir haben eine Gewährleistung und der Bauleiter muss sich darum kümmern leider komme ich nicht voran bei ihm

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Dein Ansprechpartner ist der Vermieter bzw. dessen Beauftragten. Der Bauleiter wird in aller Regel nicht dazugehören.

Fasse alle Mängel schriftlich zusammen, sende diese nachweisbar an den Vermieter und fordere ihn auf, die Mängel bis zum (Datum einsetzen) beheben zu lassen. Als Datum würde ich einen Tag 2 Wochen nach dem Tag einsetzen, an dem der Vermieter das Schreiben vermutlich empfangen wird.

Aus der Ferne ist nicht zu beurteilen, ob das wirklich Mängel im Sinne des Mietrechtes sind oder nicht.

PS: Die Aussage von AltesHaus solltest du ignorieren. Wenn ein Mieter eine Wohnung mängelbehaftet annimmt, so kann er in der Regel keine Mietminderung mehr geltend machen (§ 536b BGB). Das Recht auf Behebung der Mängel durch den Vermieter verliert der Mieter jedoch nicht.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich vermute mal, Du meinst mit dem Mitarbeiter den Vertreter des Vermieters? Dann muss der bzw. der Vermieter das auch klären, Du bist nicht der Vertreter des Vermieters.

wirdwerden

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