Hallo,
Folgende Situation:
Wohnung wurde 3 Jahre bewohnt. Vermieter
fordert Renovierung bzw. Streichen des Wohnzimmers nach Auszug.
Das Zimmer ist weiß. Alle Löcher sind verschlossen und überpinselt worden. Es ist kein Farbunterschied erkennbar. Die Decke wurde definitiv mehr als drei Jahre nicht gestrichen und ist jetzt nicht mehr reinweiß aber eben auch nicht schwarz. Wohnung wurde vor drei Jahren nicht großartig renoviert übergeben. Nichts davon ist schriftlich im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten.
Die Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag lautet:
1. Der Mieter erhält die Wohnung in dem Zustand, wie er im Wohnungsprotokoll festgehalten ist.
2. Der Mieter ist verpflichtet Schönheitsreparaturen zu tragen.
3. Laufende Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen Fußböden, Heizkörper + Rohre, Fenster, Türen - Innen/Außen) hat Mieter bei Bedarf fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Im Übergabeprotokoll steht:
Wohnzimmer: Wände/Decke - gestrichen, weiß.
Mehr nicht.
Eigentlich kann der Vermieter doch nicht auf auf eine "Renovierung" bestehen wenn diese nirgends schriftlich festgehalten ist, oder?
Der Vermieter behält sich vor einen Teil der Kaution einzubehalten sollte dies nicht passieren. Das würde dann bedeuten, dass ich mich zur Not mit einem Rechtsanwalt im Nachhinein um meine Kaution kümmern muss, da ich vermute, dass die sich stur stellen werden?
Danke für Antwort(en) im Voraus
Renovierung Auszug
2. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2019 | 14:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung Auszug
#1
Antwort vom 2. August 2019 | 14:26
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 617x hilfreich)
Zitat :Die Decke wurde definitiv mehr als drei Jahre nicht gestrichen und ist jetzt nicht mehr reinweiß aber eben auch nicht schwarz. Wohnung wurde vor drei Jahren nicht großartig renoviert übergeben. Nichts davon ist schriftlich im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten.
...
Im Übergabeprotokoll steht:
Wohnzimmer: Wände/Decke - gestrichen, weiß.
Was denn nun? Wohl doch ein Übergabeprotokoll zu Mietbeginn .. und damit hat zumindest die Decke auch wieder weiß zu sein.
#2
Antwort vom 2. August 2019 | 15:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. August 2019 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49841 Beiträge, 17468x hilfreich)
Zitat:und damit hat zumindest die Decke auch wieder weiß zu sein.
Wenn es sich bei der Farbänderung um eine Abnutzungserscheinung handelt, dann führt die nicht dazu, dass man streichen muss.
#4
Antwort vom 2. August 2019 | 17:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist meiner Meinung nach der Fall.
Danke für die Antwort
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
297.286
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
21 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten