Renovierung: Gültige Klauseln?

30. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elisa17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung: Gültige Klauseln?

Hallo,

ich habe mich schon gut eingelesen zu dem Thema, wann die Klauseln im Mietvertrag zulässig sind und wann nicht. Wie sieht es denn eurer Meinung nach in diesem fiktiven Fall aus: Müsste man beim Auszug hier renovieren?

„ Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden und Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. Die Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht. Räume mit Vollfarben (rot, dunkelblau, schwarz etc.) sind bei Auszug auf jeden Fall wieder weiß zu streichen. […]

Die Schönheitsreparaturen mit Ausnahme der Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleistungen und Einbaumöbeln sind fachgerecht, dem Zweck und Art der Mieträume entsprechend egelmäßig auszuführen, wen das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall:

In Kühe, Bädern und Duschen: ca. alle 3 Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten: ca. alle 5 Jahre
In den anderen Nebenräumen: ca. alle 7 Jahre.
[…]
Betrug die Mietszeit länger als fünf Jahre so hat der Mieter die Mieträume in erneuerten, renovierten Zustand (sach- und fachgerecht der Regeln des VOB) zu übergeben.
[…]

Zusätzliche Vereinbarung
Der Mieter verpflichtet sich, ohne Recht aus Einrede bei Wohnungsrückgabe nachbenannte Arbeiten auszuführen bzw. auf eigene Rechnung ausführen zu lassen und den Nachweis hierfür zu erbringen:
a) Dübellöcher sind zu verschließen.
b) Die sanitären und alle üblichen technischen Einrichtungen in der Wohnung müssen voll funktionsfähig und gereinigt sein."

Ich sehe da folgende Probleme:
1. Die Wandfarbe wird vorgeschrieben - aber nur im Falle von Vollfarben. Ist dann die ganze Klausel ungültig?
2. Es werden sowohl Schönheitsreparaturen als auch eine Endrenovierung verlangt. Damit sind beide ungültig?
3. Die Endrenovierung beinhaltet eine starre Frist (5 Jahre) und ist damit rechtswidrig?

Wie seht ihr das?

Vielen Dank euch!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich sehe das ähnlich.

Möglicherweise könnte es noch interessant sein zu wissen, wie lange der Vertrag lief und ob das ein formularmäßiger Mietvertrag war.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elisa17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Pi ;)

Was genau heißt denn "ähnlich"?

Der Vertrag lief 8 Jahre. Es handelt sich um einen formularmäßigen Vertrag (also einen vom Vermieter gestellten - nicht individuell vereinbarten).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Elisa17):
1. Die Wandfarbe wird vorgeschrieben - aber nur im Falle von Vollfarben. Ist dann die ganze Klausel ungültig?


Nein

Zitat (von Elisa17):
2. Es werden sowohl Schönheitsreparaturen als auch eine Endrenovierung verlangt. Damit sind beide ungültig?


Ja

Zitat (von Elisa17):
3. Die Endrenovierung beinhaltet eine starre Frist (5 Jahre) und ist damit rechtswidrig?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von Elisa17):
Was genau heißt denn "ähnlich"?

Im Ergebnis hat der Vermieter wohl einige gültige Passagen hergenommen und dann noch in Unkenntnis der Rechtslage durch eigenes Zutun mehr gewollt, als ihm zusteht. Damit hat er wohl alle dahingehenden Ansprüche verloren.

Zitat (von Elisa17):
Der Vertrag lief 8 Jahre. Es handelt sich um einen formularmäßigen Vertrag (also einen vom Vermieter gestellten - nicht individuell vereinbarten).

Ok, das spricht zwar für einen formularmäßigen Vertrag, muss aber nicht zwingend der AGB-Kontrolle unterliegen.
Im Ergebnis bleibt aller Voraussicht nach aber die Ungültigkeit der Schönheitsreparaturklausel(n) festzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

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