Renovierung IN Whg durch Vermieter - Frist?

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
vomita
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Renovierung IN Whg durch Vermieter - Frist?

Nach einem mehrere Jahrzehnte andauernden Mietverhältnis sind zum Auszug neben den eigenen auch einige Renovierungsarbeiten nötig, die - wie in der Vorbesichtigung schriftlich vereinbart - durch den Vermieter und auf dessen Kosten vorgenommen werden.

Gibt es Fristen und Formen für die Ankündigung von Renovierungs-/Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Wohnung (nicht Modernisierung)?

Da es sich um sehr umfassende Renovierungsarbeiten (neue/r Wandverputz, Bodenbeläge) handelt müsste eigentlich vollständig geräumt sein – ist man als Mieter dazu verpflichtet dies vor dem Ende des Mietverhältnisses zu tun?
Denn bei solchen Maßnahmen in einem bestehenden Mietverhältnis sind meines Wissens ja auch Mietminderungen entsprechend der nicht nutzbaren Räume oder ggf. Ersatzwohnraum möglich?

Leider finde ich im Netz nur Tipps und Fristen zu Modernisierungsmaßnahmen, daher bin ich für jeden Hinweis dankbar wo ich mich schlau lesen könnte ….


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:56:08
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vomita
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Da ich mich an die Aufforderung des Forums der "allgemeinen Frage" gehalten habe kam es ev. etwas missverständlich rüber:

Mir geht es nicht darum irgendwo doppelt und dreifach umzuziehen, die Anmerkung zu Ersatzwohnraum ging eher ums Prinzip ...
Meine Oma ist nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen und zieht zum 01.10. in ein Pflegestift - die Möbel, die sie dorthin mitnimmt verbleiben in der Wohnung (keine andere Lagermöglichkeit), Oma selbst "wohnt" vorübergehend im Wohnzimmmer meiner Mutter.


Aber meine eigentliche, vordringliche Frage:

Gibt es eine Ankündigungsfrist des Vermieters für Renovierungs-/Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung?
Der Vermieter rief heute an und drängte aus heiterem Himme unfreundlichst darauf, wann er denn endlich in die Wohnung und anfangen kann.

Da dies Aufgrund des Umfangs der Arbeiten (Beim Austausch der Bodenbeläge nützt es auch nix, die noch verhandenen Möbel in die Zimmermitte zu rücken ;-) ) wohl die vollständige Räumung der Wohnung nötig ist (1 1/2 ZKB!) da keine Ausweichräumlichkeiten gegeben sind - sind wir dazu als Mieter VOR dem Ende des Mietverhältnisses in irgendeiner Weise verpflichtet??

-----------------
""

-- Editiert am 25.08.2009 17:57

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:55
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vomita
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Ihr zum 30.9. gekündigt habt, warum will der VM dann vorher "aktiv" werden ?



Ich gehe ganz einfach davon aus, dass der sich denkt (fiktives Zitat!); "Och, wenn die Alte selbst schon nicht mehr in der Wohnung ist, dann versuche ich es mal schon vorher, kassiere bis zum 30.09. und Renoviere in der Zeit ohne Mietausfall, damit ich die Wohnung zum 01.10. wieder vermieten kann"

Daher will ich ja wissen, ob das so rechtens ist bzw. was man akzeptieren muss ... das sollte ja auch von den Details der Umstände völlig unabhängig sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.08.2009 09:56:08
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Gesetzliche Ankündigungsfristen gibt es nur für Modernisierungsmaßnahmen (wegen der Folgen für die Miethöhe). Unabhängig davon meine ich, dass die Mieterin in der geringen Restmietdauer diese Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht der Abwehr besonderer Gefahren dienen, nicht dulden muss. Ich denke auch, dass der Vermieter hier insbesondere die Vermeidung eines Leerstandsausfalls im Auge hat.

Außer der Oma selbst ist ohnehin niemand anderes verpflichtet, sofern er nicht im Mietvertrag steht.

Wird der VM massiv, würde ich mich rechtlichen Beistandes versichern.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:56:08
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

@ Vomita: Bitte ignoriere die Beiträge von Mortingay oder Blockschrat. Diese Trolle haben es sich zum Hobby gemacht, fragesteller durch sinnlose fragen zu verunsichern. Leider scheint der Admin trotz regelmäßiger Löschungen das Problem nicht in den griff zu kriegen.

zur Sache:

Auch ich vermute, dass der Vermieter vorzeitig renovieren will, um einen leerstand zu vermeiden. Das ist durchaus legitim, aber auch deine Interessen sind legitim. Solange das Mietverhältnis andauernd und solange du die volle Miete zahlst, muss Dir die Wohnung uneingeschränkt zur Verfügung stehen, und zwar bis zum letzten Tag. Ist eine Nutzung der Wohnung eingeschränkt, beispielsweise durch Renovierungen des Vermieters, so kann für diese zeit die Miete gemindert werden. Wie hoch die Mietminderung zulässig ist, kann so nicht gesagt werden, da dies von dem konkreten Umfang der Beeinträchtigung abhängt.

Ggf. hilft ein Gespräch mit dem Vermieter und man kann sich bzgl. der letzten Mietzahlung gütlich einigen. Sollte dr Vermieter allerdings auf stur schalten, dann hilft wohl nur ein Anwalt. Der Vermieter muss zwar bei einer Mietminderung nicht zustimmen (es reicht, wenn du weniger zahlst), aber letztendlich willst du ja die kaution zurück bekommen. Wenn der Vermieter diese dann unberechtigt mit angeblich offenen Mietzahlungen verrechnet, musst du aktiv werden und die kaution notfalls einklagen.

Um den ganzen Ärger zu vermeiden, wäre vielleicht ein Gespräch angebracht.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
GrillZone2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde das gar nicht einsehen, wenn der Vermieter umbauen will, dann kann er das gerne machen, natürlich nach dem Auszug des Mieters. Ich würde das ablehnen .

GrillZone2

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Ich würde das ablehnen .


Was in geeigneten Fällen durchaus Schadensersatzforderungen auslösen könnte.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
GrillZone2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Schadensersatzforderungen auslösen könnte


Glaube ich nicht, dass sich ein ehrenwerter Richter findet, der einem Mieter nach Kündigung das zumuten würde.

GZ2

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Dann vergiß nicht, wenigstens ein überraschtes Gesicht zu machen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12326.08.2009 11:24:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Im Gegensatz zu den bisherigen Antworten denke ich schon, dass die Renovierungen geduldet werden müssen. Schließlich ist die Wohnung derzeit unbewohnt.

Allerdings unterliegt der Vermieter einem Irrtum, wenn er meint, es wäre Aufgabe des Mieters, die Wohnung für die Durchführung der Renovierung zu räumen. Der Mieter muss die Arbeiten lediglich dulden, sonst nichts weiter. Insbesondere muss der Mieter nicht Möbel auf eigene Kosten beiseite räumen oder auslagern.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 62/08

Bei vollständiger oder teilweiser Einschränkung der Bewohnbarkeit der Wohnung während der Renovierungsarbeiten besteht darüber hinaus ein Recht zur Mietminderung bis zu 100% je nach Grad der Einschränkung. Dieses Mietminderungsrecht geht nicht dadurch verloren, dass die Mieterin gar nicht in der Lage ist, die Wohnung zu bewohnen. Das bewahrt den Vermieter lediglich davor, auch noch für eine Ersatzwohnung sorgen zu müssen.



-----------------
" "



-- Editiert am 26.08.2009 11:46

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
zieht zum 01.10. in ein Pflegestift - die Möbel, die sie dorthin mitnimmt verbleiben in der Wohnung


Das werden ja vermutlich nicht allzu viele sein.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Justice, vllt. hast ja Du eine praktikable Lösung im Köcher ?
Laß doch mal hören.


Ja, möglich wäre eine Sperrung der IP-Adresse. Hierzu müsste aber ein gewisser Block oder ein Adressbereich gesperrt werden. Das führt unter Umständen dazu, dass auch unbeteiligte von der Sperrung erfasst wären. Ich vermute, das ist der Grund, warum die Admins das nicht machen. Trotzdem ist das Verhalten der Chaoten hier ein Ärgerniss. Naja, vielleicht fällt dem Admin ja noch etwas ein.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Na, dann teile sie doch dem Admin mit, der freut sich sicher.. ;)



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12327.08.2009 09:44:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Also von solchen Dingen kann ich ein Lied singen, ich lebe in einer Wohnung wo die Defizite zwischenzeitlich riesig sind, auch für die in meiner Wohnung notwendigen Renovierungsarbeiten muss die Wohnung komplett geräumt werden. Ich habe mir vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erstritten, denn mein Vermieter war nicht nur der Meinung, dass er 30 Jahre alten Teppichboden, eine marode Küche etc. nicht zu ersetzen hätte, nein er war auch der Meinung, dass es nicht sein Problem sei, wo ich, als Mieter für die Dauer der Renovierungsarbeiten zu bleiben habe.
Dies hat die Richterin ganz schnell geändert, indem Sie dem guten Vermieter klar gemacht hatte, dass er sehr wohl die Kosten für ein Mittelklassehotel, wie eine Versorgungspauschale für Mittag und Abendessen für die Dauer der Renovierung zu zahlen hat. Da der Beginn der Arbeiten bei mir unter anderem vom Eintreffen einer neuen Küche abhängt wurde der Vermieter dazu verurteilt, mir mindestens 14 Tage vor Beginn der Renovierung, dies schriftlich mitzuteilen. Ebenso bin ich nicht dafür verantwortlich meine Möbel selbst abzubauen und nach der Renovierung wieder aufzubauen, auch dies geht zu Lasten des Vermieters. Ich muss lediglich Kleinteile aus den Schränken herausräumen und in vom Vermieter bereit gestellten Umzugskartons zu verpacken. Auch die Auslagerung des Hausstandes, die Zwischenlagerung bei einer Spedition ist zu Lasten des Vermieters. Ich hoffe ich konnte helfen! Mein Rechtsstreit war lange und zäh, aber es hat sich gelohnt. Ich drücke die Daumen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Tiedje ist Amerikaner ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.072 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen