Renovierung Küche

1. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
tom77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung Küche

Hallo !
Ich habe meine Wohnung in der ich nur 2 Wochen gewohnt habe zum 30.09. gekündigt.
Die Küche hatte ich vor 3 Monaten vom Vormieter übernommen und habe diese vor der Übergabe auch ausgebaut. Am gestrigen Tag war die Abnahme/Übergabe der Wohnung.
Jetzt verlangt der Vermieter das ich die Küche renoviere also alle Dübellöcher von der Küche wegmache und neu streiche.
Im Mietvertrag steht weder was von Schönheitsreperaturen noch von Renovieren beim Auszug.
Muss ich die arbeiten jetzt ausführen oder ist das Sache des Vermieters..da ich die Küche ja nicht installiert habe sondern der Vormieter.
Weiss jemand einen Rat...Danke!



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Frage: Du hast die Küche abgebaut gehabt?
Hast du sie wegen der Malerarbeiten ausgebaut gehabt?
Welche Dübellöcher sind gemeint?
Haben die mit dem Einbau der Küche zu tun?

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe das so: du bist in eine nicht-frischgetrichene Wohnung eingezogen, bzw. zumindest die Küche war nciht gestrichen. Die Küche hast du gekauft und jetzt mitgenommen. Jetzt sind in der Wand Löcher, wo die Einbauschränke verschraubt waren. Richtig?

Es spielt keine Rolle, ob der Vormieter die Küche montiert hat, in dem Moment, wo sie in deinen Besitz übergeht, bis du quasi auch Verursacher der Dübellöcher. Nur - Schönheitsreparaturen sind eigentlich Vermietersache, wenn nichts anderes im Vertrag vermerkt wurde. Steht bei dir gar nichts zu dem Thema, auch keine Fristenregelung? Lies doch mal im Ratgeber auf dieser Site die Beiträge zu Schönheitsreparaturen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tom77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Odil
Also ich habe die Küche abgebaut weil der Nachmieter diese nicht haben will.
Es sind nur die Dübellöcher von der Küche gemeint.

@Karamel
Die Wohnung war in renoviertem Zustand als ich eingezogen bin. Aber frisch gestrichen war da nichts.
In der Wand sind jetzt halt Löcher von der Küche die zu gemacht werden sollen und in dem Bereich soll auch nochmal weiss drüber gestrichen werden.
Das einzige was ich im Mietvertrag gefunden habe ist: " Hat der Mieter bauchliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist."

Im Übergabeprotokoll vor 3 Monaten hat der Vermieter unter Küche renoviert geschrieben und das alles in Ordnung ist und unter dem Eintrag "Folgende Gegenstände hat der Mieter vom Vorbesitzer übernommen, die bei Beendigung des Mietverhältnisses auf Verlangen des Vermieters - unter Wiederherstellung des früheren Zustandes - auf Kosten des Mieters zu entfernen sind:"
wurde damals auch nichts eingetragen.

Ansonsten finde ich nichts im Mietvertrag, weder zu Schönheitsreperaturen noch zu einer Fristenregelung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Dübellöcher kein Grund für Schadenersatz

Dübellöcher in der Wohnung gehören in gewissem Umfang zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Daher lösen sie keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters aus, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) in Köln unter Berufung auf das Landgericht Köln (1 S 130/99) mitteilt. In den vergangenen Jahren haben nach Angaben des Mieterbundes verschiedene Gerichte betont, dass das Anbohren von Kacheln und Fliesen, zum Beispiel im Badezimmer oder in der Küche, grundsätzlich zulässig ist.

Der Mieter dürfe dort übliche Gegenstände wie Spiegel, Hängeschränke, Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen, so der Mieterbund.
Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher müsse der Mieter beim Auszug nicht beseitigen.

Ist der Mieter allerdings beim Auszug verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in der Wohnung durchzuführen, gehört dazu auch das Beseitigen der Dübellöcher.
Aber davon steht ja nichts im Vertrag.

Ich denke mal, hier ist das sicher eine Ermessenssache und kann nicht eindeutig
beantwortet werden, weil du die Küche übernommen hast.

Versuch dich doch mit dem Vermieter zu einigen. Schlag ihm vor, die Dübellöcher
mit Spachtelmasse zu schließen, das Streichen
soll er dann machen, denn es war ja auch nicht frisch gestrichen, als du eingezogen bist.
Es soll ja laut Vertrag der "Urzustand " wieder
hergestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tom77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, ich werde mich dann versuchen mit dem Vermieter zu einigen und nur die Löcher zu machen.

Soviel Aufwand ist das ja nicht denke ich mal....

Dann bedanke ich mich für die Antworten

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