hallo, ich frage für eine Nachbarin, die ihre Wohnung gekündigt hat und nun kurz vor der Wohnungsübergabe steht.
Der Vermieter will die Wohnung komplett renovieren, d.h. neue Fenster, Fußboden , Türen usw. neu.Verlangt aber von ihr, dass sie die Türen noch streicht, die Tapeten von den Wänden reisst und die Farbe - braun - von den Holzdielen entfernt.
Im Mietvertrag sind zwar "Schönheitsraparaturen " vorgesehen, aber es ist noch ein Mietvertrag mit den starren Renovierungsfristen.
M.E. gelten die doch nach einem Urteil eh nicht mehr.
Muss sie nun die Forderungen des Vermieters erfüllen, oder ist es richtig, wenn sie sagt, wenn er vorhat komplett zu renovieren, dass sie es nicht braucht??
Vielen Dank für Eure Antworten.
Renovierung - Mietvertrag mit starren Renovierungsfristen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn starre Renovierungsfristen im Vertrag vorliegen, ist die gesamte Renovierungsklausel in der Tat unwirksam. In solchen Fällen braucht lediglich besenrein übergeben zu werden.
Zu beseitigen wären allenfalls schuldhaft verursachte Schäden an der Wohnung, nicht aber die normale Abnutzung.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Und "Schikanerenovierung" untersagt das Gesetz ausdrücklich. Wenn man nachweisen kann, dass aufgrund einer geplanten Renovierung eh alles für die Katz ist, dann muss man nichts machen !
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"Chylla"
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vielen Dank für die Antworten.
Ich war mir nicht sicher, ob meine Überlegunden richtig sind, aber mein " Rechtsempfinden" sagt mir auch, dass es irgendwie daneben ist, dem Mieter die Arbeiten aufs Auge zu drücken, die er kostenpflichtig bei einem Umbau selbst machen - lassen - muss.
Aber so wird halt versucht, Mieter über den berühmt berüchtigten Tisch zu ziehen. Versuchen kann mans ja mal.
Gut, das es solche Foren gibt, wo man sich mal schlau machen kann.
-- Editiert von patina am 29.05.2006 13:34:50
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