Renovierung - Muss ich beim Auszug auch die Türrahmen streichen?

5. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nanc
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Renovierung - Muss ich beim Auszug auch die Türrahmen streichen?

Hallo, ich hoffe es kann mir DRINGEND jemand helfen!! Ich bin gerade beim Umziehen. In der alten Wohnung blättert der Lack der Türrahmen und Türen ab. Und auch bei der Renovierung und Abkleben der Türrahmen, um sie nicht zu überstreichen, haben sich einfach Lackstücke gelöst. Die Türen wurden sicherlich schon hundertmal gestrichen. Ich habe die Wohnung auch in so einem Zustand erhalten. Nun die Frage:

Muß ich beim Auszug auch die Türrahmen streichen?

Im Mietvertrag ist nichts dergleichen festgehalten. Oder ist das nicht normalerweise Sache des Vermieters?! Und wenn ja, kann er darauf hin meine Kaution in Höhe von 630€ zurückhalten?

Ich bedanke mich recht herzlich für die Hoffentlich baldige Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Was steht denn generell zum Thema "Renovierung" bzw. "Schönheitsreparaturen" im Vertrag?

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#2
 Von 
Nanc
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, daß ist es ja. Es steht zum Thema Renovation garnichts im Vertrag. Und ich habe auch nichts von Schönheitsreparaturen gelesen. Eben, der Vormieter hat die Wohnung fast unrenoviert verlassen. Ich hab aber gelesen, wenn man sie so mietet, muß man sie dennoch herrichten beim Auszug, obwohl man manche Schäden nicht verursacht hat. Nur ist das nicht ein bißchen zu viel erwartet. Vielen Dank.

Nanc

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#3
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Es steht zum Thema Renovation garnichts im Vertrag. Und ich habe auch nichts von Schönheitsreparaturen gelesen.

Wen das stimmt brauchen Sie zum Auszug gar nichts zu machen. Laut BGB hätten Sie sogar schon während der Mietzeit den Vermieter
in regelmässigen Friisten zum Renovieren antanzen lassen können. ( Denn er hat die Schönrep nicht wirksam auf dem Mieter - alsi Sie - abgewältzt ).

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#4
 Von 
Nanc
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank,

ich hätte da trotzdem noch eine
Frage. Ist man denn generell dazu verpflichtet, wenn man auszieht, die Türrahmen zu streichen, oder ist das vom Zeitraum (also wann Sie das letzte mal lackiert würden, abhängig? Und gilt das gleiche dann auch für Fensterrahmen?

Vielen herzlich Dank im Voraus und für die Antwort der oberigen Frage

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Ist man denn generell dazu verpflichtet, wenn man auszieht, die Türrahmen zu streichen,

Nein.

Was steht denn eigentlich unter
"Rückgabe der Wohnung" im Vertrag ?

Nochmals:
Wen es stimmt, dass im Mietvertrag nichts über Renovierung bzw. Schönheitsreparaturen zu finden ist brauchen Sie zum Auszug gar nichts zu machen.

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