Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Die Oma meines Freundes ist kürzlich verstorben und wir müssen uns nun um die Räumung ihrer Mietwohnung kümmern.
Nun hat die Vermieterin einen Immobilienmakler engagiert, der die Wohnung besichtigt hat und uns mitteilte was wir zu renovieren haben:
- Wohung komplett weiß streichen, teilweise auch neu tapezieren
- Türen neu streichen
- Entsorgen des alten und verlegen des neuen Fußbodenbelags
Die Oma hat in dieser Wohnung 15Jahre gelebt. Sie zeigt halt normale Spuren der letzten 15 Jahre...
Der verlegte Teppichboden war bereits beim Einzug verlegt. Sie hatte aber überall Teppich-Brücken drüber.
Türen haben natürich die ein oder andere kleine Schramme. Aber nichts großes.
Seit wann muss man denn Türen streichen wenn man auszieht? Das habe ich ja noch nie gehört....
Außerdem verstehen wir nicht, warum wir den alten Fußbodenbelag entsorgen müssen, der wurde schön säublich mit dem Parkettboden verklebt.
Entweder wir machen es selbst, oder lassen es machen. Lt. KVA 1057€
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich bin echt am Ende und hab keine Ahnung ob das alles rechtens ist. Leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung....
LG
Renovierung - Seit wann muss man denn Türen streichen wenn man auszieht?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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quote:
Selbst wenn, ist doch noch nicht mal Deine Oma.
Das nicht, aber auch mein Geld!!!!
Was steht denn im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen?
Da steht das alle 3-5 Jahre (je nach Raum) Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Also das Streichen und Kalken der Wände und Decken, Streich des Fußbodens, Streichen der Heizungsrohre und das Streichen der Türen innerhalb eine Wohnung.
Haben also keine Chance da drum rum zu kommen...
Frohe Botschaft: Nichts müßt Ihr renovieren! Die starre Fristenregelung wie Du sie hier angibst, ist unwirksam! Entscheidung des BGH!
Es wäre schon wichtig, wie Scalar weiter oben schon angemerkt hat, den genauen Wortlaut der Klausel zu kennen. Möglicherweise ist die Klausel unwirksam.
Ich würde mal vermuten, daß die Oma die Wände nicht in knalligen Farben gestrichen hat. Falls doch wäre das aber auch wichtig zu wissen.
-- Editiert am 23.04.2009 20:40
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