Renovierung - Teppichboden?

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
darknami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung - Teppichboden?

Hallo! Ich hab mal eine Frage: Und zwar kann meine Vermieterin von mir verlangen, die Wohnung komplett zu renovieren inkl. Teppichboden?
Ich bin vor etwa 1 1/2 Jahren in meine noch aktuelle Wohnung eingezogen und habe sie unrenoviert übernommen. Es waren kleinere Mängel vorhanden wie z.B. Teppichböden voller Flecken, die ich gereinigt habe oder Schimmel an der Wand im Kinderzimmer, dort waren auch einige Tapeten lose. Ich habe als einzigstes das Kinderzimmer renoviert, da ich eigentlich nicht vorhatte sehr lange in dieser Wohnung zu bleiben, allerdings kam dann alles anders aber naja egal. :)
Jetzt ist allerdings mein Problem, dass ich nicht weiss ob ich die Wohnung neu renovieren muss wenn ich ausziehe, was schon in ein paar Tagen der Fall sein wird.
Zu meinem Problem: Mein kleiner Sohn hat in seinem Zimmer sowie im Wohnzimmer ein paar Ecken Tapete abgerissen, er hat ausserdem auf den Wohnzimmerteppich mit Lippenstift gemalt und im Wohnzimmer ein paar Flecken an die Tapeten gemacht. Noch dazu kommt, dass an einer Stelle mein Kater auf den Boden gepinkelt hat, was ich schon versucht hab zu reinigen, an der Stelle ist jedoch ein etwas hellerer Fleck zu sehen, weil durch das Reinigungsmittel das aus Versehen gebleicht worden ist...
Im Kinderzimmer fehlt ausserdem ein Stück Borte.
Muss ich denn alles neu renovieren? Im Mietvertrag steht nichts, dass ich bei Auszug renovieren muss, nur das übliche...
Vielen Dank schonmal im Vorraus :)
Lg
darknami

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Wenn Schäden vorhanden sind hat das nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun.

-- Editiert am 27.04.2009 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In der Tat. Alle entstandenen Schäden, die Sie geschildert haben, müssen Sie beseitigen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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