Renovierung Vermieter und Steckdosen

9. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
nonamavailable
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Renovierung Vermieter und Steckdosen

Hallo,

bereits im Vorfeld der Schönheitsrenovierung weist der Mieter den Vermieter darauf hin, dass Arbeiten fällig werden, die nicht mehr zur Schönheitsrenovierung gehören.

U.a. will der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter in einem Raum Paneele anbringen, dafür müssen Steckdosen neu angebracht werden.

In anderen Räumen stellt der Mieter fest, dass Steckdosen und Lichtschalter in einigen Fällen ernuert werden müssen, sie halten nicht mehr in den Wänden.

Der Vermieter sichert mündlich zu, dass sein Sohn, der Elektriker ist, diese Arbeiten durchführen würde.

Der Mieter bringt nun im Wohnraum die Auflattung an und verlegt die Paneele bis zu den Steckdosenbereichen. Der Vermieter sichert zu, dass sein Sohn nun die Eltroarbeiten durchführt.

Nun passiert aber nichts mehr. Der Vermieter lässt sich drei Wochen lang nicht mehr sehen, sein Sohn, der die Elektroinstallationen durchführen soll, ist telefonisch ständig unerreichbar.

Der Mieter wohnt inzwischen seit vier Wochen in einer Baustelle, kann im Wohnraum nicht mehr weiterarbeiten und auch in einigen anderen Räumen nicht, Möbel sind beseite geräumt, nicht nutzbar, Bau- und Malermaterial steht in der Wohnung. Alles könnte fertig sein, wenn die Elektroinstalltionen gemacht würden.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter und wie lange muss er diesen Zustand dulden?

Kann der Mieter einen Elektriker beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen oder eine Mietminderung vornehmen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich erkenne nur teilweise Verpflichtungen des Vermieters.

quote:
U.a. will der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter in einem Raum Paneele anbringen, dafür müssen Steckdosen neu angebracht werden.

Woraus sollte sich hier eine Verpflichtung des Vermieters ergeben ?
quote:
In anderen Räumen stellt der Mieter fest, dass Steckdosen und Lichtschalter in einigen Fällen ernuert werden müssen, sie halten nicht mehr in den Wänden.

Hier entsteht die Frage nach der Ursache. Außerdem könnte es eine Klausel für Kleinreparaturen im Mietvertrag geben, welche die Befestigung von Schaltern und Steckdosen abdeckt.

Mir ist noch klar, in welchem (kostenmäßigen) Auftrag der Sohn des Vermieters tätig werden wolle/sollte.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 09.10.2013 16:47

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
U.a. will der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter in einem Raum Paneele anbringen, dafür müssen Steckdosen neu angebracht werden.


Hast du für das Anbringen die Genehmigung des Vermieters schriftlich eingeholt? Wenn nein, dann musst du bei Auszug den alten Zustand wiederherstellen, incl. Verspachteln der Bohrlöcher.

Und wie kommst du darauf, dass der Vermieter für die Steckdosen zuständig sein soll? Das ist deine Wohnung und Sonderwünsche/Änderungen an Steckdosen & Co. müssen von dir in Auftrag gegeben und bezahlt werden.

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#3
 Von 
nonamavailable
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich muss wohl den OT etwas ergänzen:

a) die Wände sind sanierungsbedürftrig. Der Mieter kann eine Schönheitsrenovierung in Form von Tapezieren überhaupt nicht mehr durchführen.

b) die meisten Steckdosen sind aufgrund der sanierungsbedürftigen Wände lose geworden und einige nicht mehr im sicheren Zustand. Eine Sanierungsberüftigkeit der Elektroinstalltion besteht unabhängig von der Schönheitsrenovierung.

c) Der Mieter renoviert hier zum ersten Mal und hat während der Renovierung festgestellt, dass Steckdosen und Schalter nicht fachgerecht befestigt wurden

Ergänzen kann man noch, dass der Mieter nur renoviert, weil er aus diversene Gründen noch nicht ausziehen kann und die Wände ein Sanierungsfall sind, ein Fall für eine Grundsanierung. Als dem Vermiter dies mitgetilt wurde und der Vermieter die maroden Wände besichtge, weigerte er sich, die Grundsanierung durchzuführen. Infolge kam es zu der Absprache mit den Paneelen.

Natürlich kann der Vermieter beim Auszug den Rückbau verlangen, er würde sich damit aber ins Knie schießen und für unbewohnbare Räume sorgen, da er die Grundsanierung ja nicht durchführen will oder nicht finanzieren kann.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wie lange besteht das Mietverhältnis schon ?
In der Regel gehen die Auffassung über den Zustand:

quote:
die Wände sind sanierungsbedürftrig. Der Mieter kann eine Schönheitsrenovierung in Form von Tapezieren überhaupt nicht mehr durchführen.

zwischen Mieter und Vermieter sehr auseinander.
Offenbar hat der Vermieter eine andere Meinung darüber:
quote:
Als dem Vermiter dies mitgetilt wurde und der Vermieter die maroden Wände besichtge, weigerte er sich, die Grundsanierung durchzuführen.


Gibt es für den beurteilten Zustand eine Bestätigung eines fachkundigen Dritten ?






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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 09.10.2013 17:39

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#5
 Von 
nonamavailable
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Mietverhältnis besteht länger als 5 Jahre.

Einen Sachverständigen hat der Mieter natürlich nicht beauftragt, könnte es aber noch tun, da die Wände ja noch zu einem guten Teil offen liegen.

Der Mieter hat seine Renovierungsarbeiten mit Fotos und Videos dokumentiert, insofern kann auch der Zustand der bereits verkleideten Wände noch beurteilt werden.

Meinungen von Mietern und Vermietern mögen auseinander gehen, aber wenn man einen Dübel aus der Wand zieht und 15 cm² Fläche anschließend neu verputzen muss oder Risse sichtbar sind, an denen der Putz großflächig und tief abbröselt, hat ein Vermieter wohl sehr schlechte Karten.

Das Urteil eines Bausachverständigen wäre vermutlich schon nach einer oberflächlichen Besichtigung "Baufälliger Gesamtzustand aufgrund von Alterung, Wände über 50 Jahre in einem 100 Jahre alten Haus nicht erneuert, unfachmännische Teilerneuerungen mit falsch angemischtem Mörtel, die älter als 25 Jahre sein müssen."

Vielleicht hätte ich auch im 2. Beitrag genauer sein müssen: der Vermieter hat den Paneelen zugestimmt, weil der Vermieter bei der Besichtigung selbst erkannte, dss die Wände mürbe sind. Sozuagen sinngemäß "Okay, hier muss man neu verputzen, ich habe aber kein Geld dafür."

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Bei der Situation hätte man sich aber schriftliche Zusagen geben sollen (ist jetzt leider zu spät) führt aber dazu dass die Arbeiten, welche durch die Verkleidung mit Paneele erforderlich sind, beim Mieter hängen bleiben.
Für die Behebung der mangelhaften Steckdosen und Lichtschalter in anderen Räumen müsste dem Vermieter eine Frist gesetzt werden. Erst dann kann der Mieter zur Selbstvornahme mit Kostenersatz greifen. ( § 536a BGB ) Die Beweispflicht (Unmöglichkeit der Befestigung) liegt aber beim Mieter.

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