Hallo,
vielen Danke für die Antwort auf meine Frage zur Renovierung.
Es liegt ein Mietvertrag vor, der Schönheitsreparaturen
alle 3/5/7 Jahre vorsieht und dann noch eine Endrenovierung.
Es handelt sich aber nicht um einen Formularmietvertrag, sondern um eine gesonderte Vereinbarung als Anlage zum Mietvertrag.
Gilt hier das gleiche?
Danke
Renovierung Wohnung
20. Januar 2004
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Frage vom 20. Januar 2004 | 15:29
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung Wohnung
#1
Antwort vom 20. Januar 2004 | 21:26
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1635x hilfreich)
Manche Vermieter versuchen durch sog. gesonderte Vereinbarungen ungültige Klauseln zu umgehen (s. neues Urteil "VErzicht auf Kündigung für 4 Jahre")
Wenn es sich herausstellt, daß der VM dies bei mehreren Mietern (wenn er mehrere hat) so macht, dann gilt dies trotzdem als Forumlarklausel.
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 21. Januar 2004 | 07:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Danke für die schnelle Antwort
Heike 1
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