Renovierung Wohnung

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heike1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung Wohnung

Hallo,

vielen Danke für die Antwort auf meine Frage zur Renovierung.

Es liegt ein Mietvertrag vor, der Schönheitsreparaturen
alle 3/5/7 Jahre vorsieht und dann noch eine Endrenovierung.
Es handelt sich aber nicht um einen Formularmietvertrag, sondern um eine gesonderte Vereinbarung als Anlage zum Mietvertrag.
Gilt hier das gleiche?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Manche Vermieter versuchen durch sog. gesonderte Vereinbarungen ungültige Klauseln zu umgehen (s. neues Urteil "VErzicht auf Kündigung für 4 Jahre")
Wenn es sich herausstellt, daß der VM dies bei mehreren Mietern (wenn er mehrere hat) so macht, dann gilt dies trotzdem als Forumlarklausel.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Heike1
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke für die schnelle Antwort

Heike 1

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