Renovierung Wohnung bei Auszug

1. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dankmar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung Wohnung bei Auszug

Hallo,

mich würde die rechtliche Bewertung des folgenden Sachverhalts interessieren:

Ich habe 3 Jahre im Studentenwohnheim gewohnt. Beim Einzug unterschrieb ich, dass ich mit dem Zustand der Wohnung einverstanden sei, mit Ausnahme eines ca. 0,5 m^2 großen Farbunterschieds an einer Wand im Zimmer. Der Vermieter meinte, dass die Vormieterin in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sei und er es habe durchgehen lassen (Sie hat also an dieser Stelle Flecken einfach überstrichen und nicht die gesamte Wand). Es wurde vertraglich festgehalten, sodass mir dieser Fleck nicht angelastet werden könne. Das Zimmer war also nicht frisch gestrichen. Mich störte es nicht und hatte auch nicht den Mumm am ersten Tag direkt zu meckern. Habe damals kein Bild davon gemacht, erst jetzt vor der Renovierung, aber er ist klar darauf erkennbar.
Da momentan alles kontaktlos abläuft und der Vermieter sich das Zimmer vor Auszug nicht anschaut, habe ich sicherheitshalber vor meinem Auszug das gesamte Zimmer gestrichen (nicht die Decke). Boden, Decke und an die Wand montierte Sachen wurden mit einem Streifen Klebeband geschützt. Ich habe dies sehr ordentlich gemacht.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Decke in keinem guten Zustand sei, man werde sie streichen lassen und die Rechnung von der Kaution abziehen. Es wurden mir Fotos von zwei Stellen (kleiner als handgroß) an der Decke gesendet, auf denen Farbunterschiede zu erkennen sind. Auch, wenn ich abgeklebt habe, kann ich nicht ausschließen, dass sie von mir stammen. Vielleicht waren sie schon da und sind mir nicht aufgefallen, habe es mir leider nicht genau angeguckt und auch keine Fotos gemacht. Am Türrahmen und an den Steckdosen waren schon beim Einzug Farbspritzer, welche vermuten lassen, dass beim letzten Streichvorgang nicht besonders gründlich gearbeitet wurde.
Ich habe daraus gelernt (Zustand immer mit Fotos belegen und Wohnung genau angucken), aber da der Wohnservice sich schon einmal in Vergangenheit sehr unfair mir und meinen Mitbewohnern gegenüber verhalten hat, ärgert es mich sehr. Ich wollte mich nicht vor Arbeit oder Kosten drücken (Hatte bei der Arbeit Hilfe von einem Handwerker). Der Zustand ist in meinen Augen besser, als beim Einzug. Der große Fleck fiel sofort auf, die Stellen an der Decke haben wir nicht gesehen.

Mich würde interessieren, ob die Wohnung trotz dieses Schadens beim Einzug als renoviert gilt und von mir einer Renovierung verlangt werden kann? Bin Im Internet auf Folgendes gestoßen:

1.Ein Mieter muss das Mietobjekt beim Auszug nicht in einem besseren Zustand übergeben, als er es beim Einzug vorgefunden hat.

2.Eine wichtige Frage sei: Haben Sie die Wohnung beim Einzug in einem renovierten Zustand übernommen?

Habe aber natürlich beim Einzug meine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt.

Es ärgert mich vorallem, da man sich in der Vergangenheit mir gegenüber unfair verhalten hat. Man hat mich in Renovierungsarbeiten gedrängt (zwei im Gemeinschftasbereich angebrachte Dinge, die entfernt werden mussten), für die nicht ich, sondern eine Vormieterin verantworlich war. Dies wurde erst einige Ein- und Auszüge später, während ich schon darin wohnte, bemängelt und uns aufs Auge gedrückt. Ich und die anderen aktuellen Mieter dachten, dass die Dinge zum Inventar gehören würden. Der Fehler lag klar beim Wohnservice, wurde aber in keiner Sekunde eingesehen, auch wenn sie sich wunderten, dass damals keiner der Mieter die schriftliche Verantwortung dafür trug und es bei den Einzügen nicht auffiel. Aber ich habe es auch mit mir machen lassen und am Ende alles sauber renoviert. Rechtlich spielt es natürlich keine Rolle mehr.

Sollte ich die Vorgehensweise akzeptieren und als Lehrgeld betrachten (nicht in eine Unterschrift drängen lassen und bei Einzug und vor, während und nach der Renovierung die Wohung genau anschauen und Fotos machen) oder lief es rechtlich nicht korrekt ab. Die Willkür ärgert mich auch. Bei der Vomieterin wurde es akzeptiert, bei mir wird es bemängelt, obwohl ich ins Putzen und Renovieren wirklich viel Arbeit und auch Geld gesteckt habe. Mit dem Fleck war eine Weitervemietung an mich möglich, mit den kleinen Flecken an der Decke sei dies nicht der Fall.

Vor dem Auszug wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass unter anderem die Wände in Ordung sein müssen (die Decke wurde nicht erwähnt) und im Mietvertrag steht, dass das Zimmer so zu übergeben sei, dass eine Weitervermietung möglich sei. Es dürfen keine Schäden erkennbar sein und Schönheitsreparaturen müssen durchgeführt werden.

Vielen Dank schon mal für mögliche Anworten. Musste mal ein bisschen Frust los werden und mich würde eine andere Meinung dazu interessieren. Freundliche Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Dankmar):
Musste mal ein bisschen Frust los werden und mich würde eine andere Meinung dazu interessieren


Schöne Geschichte.....

Es hätten 2 Absätzen auch getan. Einer mit der Klausel im Mietvertrag, welche Dich zu Renovierung verpflichtet und die Frage, ob diese wirksam ist.

Zitat (von Dankmar):
Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Decke in keinem guten Zustand sei, man werde sie streichen lassen und die Rechnung von der Kaution abziehen.


Wenn Du unrenoviert übernommen hast, was ja eigentlich dadurch erkennbar ist:

Zitat (von Dankmar):
Es wurde vertraglich festgehalten, sodass mir dieser Fleck nicht angelastet werden könne. Das Zimmer war also nicht frisch gestrichen.


Musst Du im Normalfall gar nicht renovieren, somit ist auch die Geschichte mit der Decke erledigt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dankmar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben recht, es waren viele unnötige Informationen dabei. Ist mir im Nachhinein unangenehm, aber ich konnte es leider später nicht mehr editieren.

Im Übergabeprotokoll steht:
Festgestellte Mängel: Leichte Farbübergänge über dem Bett in der Ecke - kein Handlungsbedarf.

Der Fleck war meiner Ansicht nach auffallender und größer, als anhand des Übergabeprotokolls zu vermuten ist, hiervon habe ich ein Foto.

Ich denke, das sind die Stellen des Mietvertrages, welche Bedeutung haben:

Schönheitsreperaturen:
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit und bis zur Rückgabe inerhalb der Mietsache Schönheitsreperaturen auf eigene Kosten sach- und fachgerecht auszuführen, wenn und soweit diese auf seinem Mietgebrauch beruhen und nach dem Grad der tatsächlichen Abnutzung erforderlich sind.
Unter anderem sind Wände und Decken in den folgenden Stellen aufgezählt.

Rückgabe der Mietsache:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beendigung des Mietverhältnisses so herzurichten, dass eine Neuvermietung ohne Beanstandung möglich ist.
Alle Schäden und Mängel an der Mietsache, für die der Mieter dem Vermieter haftet, müssen vom Mieter sach- und fachgerecht beseitigt sein.


In der Checkliste für die Vorabnahme (Fand Corona wegen nicht statt und wurde mir schriftlich zugesendet. Ich sendete sie unterschrieben zurück) steht:

Wände: ... Sollten noch Farbunterschiede erkennbar sein, gesamte Wand mit deckend weißer Dispersionsfarbe streichen.

Die Decke wird hierbei nicht erwähnt.

Bedeutet der festgestellte Mangel beim Einzug, dass die Wohnung als nicht renoviert (Sie war definitiv nicht frisch gestrichen) anzusehen ist oder ist das Zimmer durch den Zusatz kein Handlungsbedarf als renoviert zu betrachten. Vielen Dank für die Hilfe.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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