Renovierung

4. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
mieter65812
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung

Hallo!
Habe im Sommer 2006 eine Wohnung angemietet, im Mietvertrag stand "Renovierung bei Einzug" Habe aber nur das Wohnzimmer gestrichen, bei der Küche war es mir zu viel Arbeit mit dem Abhängen der Schränke, da ich sowieso nicht koche und Kinder- und Schlafzimmer fand ich ok. Kann der Vermieter von mir nun die "fehlende" Renovierung verlangen wenn ich ausziehe? Die letzte Renovierung vom Vormieter war 2001. Ich persönlich finde die Wände nach wir vor ok...

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 537x hilfreich)

Ich persönlich finde die Wände nach wir vor ok

Da es sich um eine Wohnung handelt, aus der Du ausziehst, interessiert das bloß keinen.

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#2
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Kann der Vermieter von mir nun die fehlende Renovierung verlangen wenn ich ausziehe?'
Ja. Warum sollte er das nicht verlangen können? Je nachdem in welcher Farbe du das Wohnzimmer gemalert hast, darfst du auch dort nochmal ran.

Aber: manche Vermieter verlangen Einzugsrenovierung nur deshalb, weil sie den Streit am Ende der Mietzeit nicht haben möchten. Gut vorstellbar, dass es dem Vermieter auch egal ist.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#4
 Von 
mieter65812
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, wie gestern renoviert sieht es schon nicht mehr aus. Das Wohnzimmer habe ich weiss gestrichen, das sollte also kein Problem sein. Das Argument "Einzugsrenovierung um Streit beim Auszug zu vermeiden" hatte mein Vermieter damals auch angegeben, insofern hoffe ich halt, dass er nix sagt, will aber auf jeden Fall vorbereitet sein.

Danke!

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 537x hilfreich)

Streit beim Auszug zu vermeiden

klappt natürlich nur, wenn eine Einzugsrenovierung auch tatsächlich stattfindet.

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#6
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 537x hilfreich)

Gibt es tatsächlich eine neueste Rechtsprechung des BGH zur Einzugsrenovierung (oder überhaupt eine) ?

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#8
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#10
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 213x hilfreich)

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#11
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 300x hilfreich)

Besonders clever finde ich so eine Regelung ohne auch die Schöheitsreparaturen auf den Mieter zu übertragen aber nicht.
Es gibt ja auch Mieter die länger in einer Wohnung leben. Die könnten dann regelmäßig den Vermieter dazu auffordern die Schönheitsreperaturen durchführen zu lassen.
So einen Mietvertrag hätte ich auch gerne mal gehabt.

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#12
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

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