Renovierung

21. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Renovierung


Hallo,

ich habe bitte eine Frage. Leider hat mich die Suchfunktion in meinem Fall nicht ganz weitergebracht.

Ich habe ein Mietverhältnis, welches aus einem Zeitmietvertrag hervorgeht. Dieser wurde auf 5 Jahre abgeschlossen. In selbigem wurde damals keine Begründung für den Zeitmietvertrag angegeben, was diesen so eigentlich nichtig macht - jedenfalls laut einem Makler.

Als dieser vor 1,5 Jahren auslief meinte der Vermieter wir würden nun einfach in einen normalen Mietvertrag übergehen. Wir haben keinen neuen schriftlichen Vertrag geschlossen, sondern dies nur mündlich abgestimmt.

Im Zeitmietvertrag stand jedoch, dass wir nach einem Auszug komplett renoviert übergeben müssen. Wir haben das Haus auch so übernommen. Da es mir selbst an Zeit mangelt, habe ich nun den Vorschlag gemacht, dass ich die Kaution von 2.500 Euro plus Zins zur Renovierung zur Verfügung stelle und die Sache damit erledigt ist. Es geht darum, dass lediglich die Wände neu gesrichen werden müssen (sind derzeit schon alle bereits weiss) sowie im Keller der Boden. An diesem blätterte die oberste, neue Farbschicht bereits beim Einzug ab.

Mein Vermieter möchte nun aber gerne mehr Geld sehen bzw. selbst Handwerker (Maler) bestellen und ich soll sie bezahlen, egal was die dann kosten würden.

Nun würde mich interessieren, ob ich überhaupt zu einer Renovierung verpflichtet bin? Bin für jede Hilfe dankbar.

Grüße

Bebbi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 975x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

... vielen Dank für die Info soweit.

Da steht:

4. Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (ist angekreuzt)

Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhald ber Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:

Anstrich und Lackieren der Innentüren (sind in Wirklichkeit nicht gestrichen) sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das tapezieren der Wände.

5. In der Regel werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen fällig:

Küchen, Bäder und Duschen
Wohn Schlafräume etc. ..... hier wurde keine Jahresangabe ausgefüllt sondern "nach Bedarf" angegeben.

Sehe gerade - es wurde auch noch unter weiteren Vereinbarungen vermerkt:

4. Bei Auszug muss vom Mieter oder auf seine Kosten neu weiß fachgerecht gestrichen und der Teppichboden gereinigt werden.

Ist das denn nun so rechtlich gültig? Ich möchte sicherlich nicht einfach ausziehen, aber auch nicht unbedingt den teuersten Handwerker bezahlen müssen. Ich danke für Eure Hilfe.

Grüße

Bebbi



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-- Editiert am 21.03.2011 13:09

-- Editiert am 21.03.2011 13:11

-- Editiert am 21.03.2011 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2011 17:54:26
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 975x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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