Renovierung

20. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Eva
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung


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Hallo.

Folgende Klauseln enthält ein Mietvertrag:

1. Schönheitsrep. zu den üblichen Fristen.
2. Quotenregelung nach Monaten, bedeutet, daß wenn die letzte Renovierung länger als 60 Monate zurückliegt, der Mieter 100 % zahlen muß und mehr.
3. Zusatz in Leerspalte: Bei Auszug renoviert der Mieter nach § XY (Schönheitsrep. laut 1.)

Ist das so gültig, bzw. was muß der Mieter bei Auszug jetzt machen?
Wohnung bei Einzug nicht unmittelbar frisch renoviert.

Danke für Antworten

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