--------------------------------------------------------------------------------
Hallo.
Folgende Klauseln enthält ein Mietvertrag:
1. Schönheitsrep. zu den üblichen Fristen.
2. Quotenregelung nach Monaten, bedeutet, daß wenn die letzte Renovierung länger als 60 Monate zurückliegt, der Mieter 100 % zahlen muß und mehr.
3. Zusatz in Leerspalte: Bei Auszug renoviert der Mieter nach § XY (Schönheitsrep. laut 1.)
Ist das so gültig, bzw. was muß der Mieter bei Auszug jetzt machen?
Wohnung bei Einzug nicht unmittelbar frisch renoviert.
Danke für Antworten
Renovierung
20. März 2003
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2003 | 19:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
21 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten