Renovierung bei Auszug, Klausel wirksam?

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kaitinho
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug, Klausel wirksam?

Hallo,

nehmen wir mal an, dass jemand nach sieben Jahren aus seiner Mietwohnung auszieht. Im Mietvertrag steht nun folgende Formulierung:
"Die Wohnung wird renoviert (weiß gestrichen)(Erstbezug) an die Mieter übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung in den ursächlichen Zustand zurück zu versetzen (Decken und Wände müssen fachmännisch weiß gestrichen werden)."
Wäre diese Klausel dann wirksam, oder nach z.B. BGH VIII ZR 308/02 und BGH VIII ZR 316/06 ungültig?

Danke für Ihre Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Kommt darauf an was da noch so im Vertrag steht und ob man das als Individualabsprache werten kann. Wichtige Infos von dir fehlen halt noch. Meist sind solche Klauseln nichtig.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Kommt darauf an was da noch so im Vertrag steht und ob man das als Individualabsprache werten kann.


Worauf genau sollte der TE achten oder wie erkennt der Normalbürger, ob es sich um eine Individualabsprache handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Im Regelfall gibt es im Mietvertrag noch Klauseln zu turnusmäßigen Schönheitsreparaturen. Sollte das der Fall sein, dann ist die Endrenovierungsklausel unwirksam.

Wenn das nicht der Fall ist, muss genauer geprüft werden. Als Individualklausel gilt das nur, wenn die Klausel als Ergebnis von Verhandlungen in den Mietvertrag aufgenommen wurden.

Wenn es sich nicht um eine Individualklausel handelt, dann ist sie auch dann unwirksam, wenn es keine weiteren Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen gibt.

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