Hallo,
nehmen wir mal an, dass jemand nach sieben Jahren aus seiner Mietwohnung auszieht. Im Mietvertrag steht nun folgende Formulierung:
"Die Wohnung wird renoviert (weiß gestrichen)(Erstbezug) an die Mieter übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung in den ursächlichen Zustand zurück zu versetzen (Decken und Wände müssen fachmännisch weiß gestrichen werden)."
Wäre diese Klausel dann wirksam, oder nach z.B. BGH VIII ZR 308/02
und BGH VIII ZR 316/06
ungültig?
Danke für Ihre Meinungen.
Renovierung bei Auszug, Klausel wirksam?
5. Oktober 2017
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Frage vom 5. Oktober 2017 | 12:32
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug, Klausel wirksam?
#1
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 12:36
Von
Status: Legende (18137 Beiträge, 6066x hilfreich)
Kommt darauf an was da noch so im Vertrag steht und ob man das als Individualabsprache werten kann. Wichtige Infos von dir fehlen halt noch. Meist sind solche Klauseln nichtig.
#2
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 13:14
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3226x hilfreich)
Zitat :Kommt darauf an was da noch so im Vertrag steht und ob man das als Individualabsprache werten kann.
Worauf genau sollte der TE achten oder wie erkennt der Normalbürger, ob es sich um eine Individualabsprache handelt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17539x hilfreich)
Im Regelfall gibt es im Mietvertrag noch Klauseln zu turnusmäßigen Schönheitsreparaturen. Sollte das der Fall sein, dann ist die Endrenovierungsklausel unwirksam.
Wenn das nicht der Fall ist, muss genauer geprüft werden. Als Individualklausel gilt das nur, wenn die Klausel als Ergebnis von Verhandlungen in den Mietvertrag aufgenommen wurden.
Wenn es sich nicht um eine Individualklausel handelt, dann ist sie auch dann unwirksam, wenn es keine weiteren Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen gibt.
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