Guten Morgen...(Mahlzeit)...*lach
Allen da draussen ein frohes neues Jahr...und wieder fängt ein neues Jahr an und die Probleme werden nicht weniger...*fg
So nun zum Thema,wir ziehen Ende Januar um.Nun sind wir uns nicht ganz sicher was wir hier in der alten Wohnung tun müssen.Wir wohnen knapp 13 Monate hier und in unserem Mietvertrag gibt es diese Klauseln,wann was renoviert werden soll.Da aber die Fristen noch nicht abgelaufen sind,frag ich mich was muß ich als Mieter überhaupt renovieren?In meinem Vertrag steht unter anderem..:Der VM ist(auch vor Ablauf der Fristen)berechtigt,die Kosten der Schönheitsreperaturen nach dem Kostenvoranschlag eines vom VM benannten fachunternehmens zu ermitteln und vom M ersetzt zu verlangen.Dem M bleibt der Nachweis offen,daß die Kosten der Schönheitsreperaturen zu marktgerechten niedrigen Preisen liegt....
Die Zahlungsverpflichtung entfällt,wenn kein bzw. ermäßigt anteiligwenn nur ein geringer Renovierungsbedarf im Einzelfall wegen besonderer Umstände(z.b. wegen nicht dauerhafter Nutzung)besteht...
So,ich kann damit rein gar nix anfangen.Vielleicht gibt es Jemanden da draussen der mir weiterhelfen kann...
Vielen lieben Dank...
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Renovierung bei Auszug - Fristen noch nicht abgelaufen muss ich als Mieter überhaupt renovieren?
1. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2007 | 12:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug - Fristen noch nicht abgelaufen muss ich als Mieter überhaupt renovieren?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2007 | 15:56
Von
Status: Praktikant (751 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo!
Wenn keine abnormale Beschädigungen in der
Wohnung sind,brauchen Sie diese nur besenrein zu verlassen!!!!!!!!!!!!
Gruss Sammy1
#2
Antwort vom 3. Januar 2007 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank,Sammy1....das klingt ja doch gut...:o)...wie geschrieben nach 14 Monaten und beide im Schichtdienst am Arbeiten,bleibt nicht viel Zeit eine Wohnung komplett unbrauchbar zu machen...*fg
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