Mal eine Frage zur Gestaltung einer Mietwohnung.
Kann einem der Vermieter vorschreiben, welche Farben man in seiner Wohnung für die Wände verwendet? Und muß man in jedem Fall die Wohnung bei Auszug wieder in weißer oder cremefarbener Rauhfaser übergeben, wenn das so im (standard)Mietvertrag steht?
Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist?
-----------------
""
Renovierung bei Auszug - Kann einem der Vermieter Farben man für die Wände vorschreiben
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:<hr size=1 noshade>Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist? <hr size=1 noshade>Nein, dass muss man nicht.
Mit dem Beschluss vom (14.12.2010 – VIII ZR 198/10 ) haben die BGH-Richter klargestellt, dass Mieter auch beim Auszug nicht auf die Farbe „Weiß" festgelegt werden dürfen.
-----------------
""
Danke für den Hinweis, leider habe ich der Dame von "Haus und Grund" geglaubt, und die Wohnung weiß gestrichen.
Ihr Argument damals: "solche Urteile verlieren ihre Gültigkeit, daher müssen sie weiß streichen oder die Kosten der fachgerechten Renovierung zahlen."
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann wiederum solltest Du prüfen, ob Dir nicht die Kosten erstattet werden müssen, da Du gar nicht verpflichtet warst zu Streichen.
-----------------
""
Nach den Beispielen von Wikipedia Klick -> Warme Farbe würde ich hier eher eine Schachbeschädigung sehen und Mieterlein tut gut daran seine Kreativphasen wieder zu bereinigen.
Es geht hier doch nicht um den persönlichen Geschmack, sondern ob die Klausel im Mietvertrag "bei Auszug weiße Rauhfaser" Gültigkeit hat.
-----------------
""
quote:
solche Urteile verlieren ihre Gültigkeit
Blödsinn, die meinte, dass sie Einzelfall-bezogen sind.
-----------------
""
quote:
leider habe ich der Dame von "Haus und Grund" geglaubt, und die Wohnung weiß gestrichen.
Ihr Argument damals: "solche Urteile verlieren ihre Gültigkeit, daher müssen sie weiß streichen oder die Kosten der fachgerechten Renovierung zahlen."
In der Tat meint das HuG, dass
bei einer individuellen Vereinbarung so getroffen werden kann, dass beim Auszug (zwar nur beim Auszug) weiß zu streichen ist.
Und auch nur, wenn beim Einzug auch in Weiß übergeben wurde.
Während der Mietzeit darf der Mieter Farben nach seinem eigenen Geschmack aussuchen.
Mieter hat die Mietsache so zurückzugeben wie er sie bekommen hatte.
Alternativ mit Geldangebot verhandeln und kompensieren.
quote:
Mieter hat die Mietsache so zurückzugeben wie er sie bekommen hatte.
Solche Formulierung haben keine Gültigkeit.
Schließlich kann auch nicht vom Mieter erwartet werden, wenn eine Wohnung im 70er Jahre style übergeben wurde, bei Auszug wieder in dem Zustand übergeben werden muß.
-----------------
""
quote:
Solche Formulierung haben keine Gültigkeit.
Selbstverständlich haben solche Formulierungen Gültigkeit, wenn der Zustand genau beschrieben ist und es sich um eine Individualvereinbarung handelt.
-----------------
""
@sonne12367 nicht du entscheidest welche Farben meinem Vermieter zufrieden stellen.
Deine Antworten bisher waren auch wenig qualifiziert (nichts gegen dich persönlich) aber Antworten die eine entsprechende Quelle nennen, ohne diese so zu verdrehen bis es einem passt, sind hier hilfreicher.
Was bringt es, wenn du mir sagst sandfarben ist ok, mein Vermieter aber diese Farbe schrecklich findet...
-----------------
""
Leider muß das der VM akzeptieren, so fachgerecht gepinselt wurde.
-----------------
""
Sinnvolle Regelung, man übernimmt eine Wohnung unrenoviert, gestaltet sie nach seinem Geschmack und übergibt sie dem Nachmieter so wie sie ist.
Wen jeder Mieter bei Einzug streicht und bei Auszug erneut...sind nach ein paar Jahren und diversen Mieterwechsel so viele Farbschichten an der Wand, dass irgendwann beim Streichen die Tapete von der Wand kracht.
-----------------
""
quote:
Sinnvolle Regelung, man übernimmt eine Wohnung unrenoviert, gestaltet sie nach seinem Geschmack und übergibt sie dem Nachmieter so wie sie ist.
Korrekt, nur muß eben der Nach-M einverstanden sein.
-----------------
""
quote:
Schließlich kann auch nicht vom Mieter erwartet werden, wenn eine Wohnung im 70er Jahre style übergeben wurde, bei Auszug wieder in dem Zustand übergeben werden muß.
Ob für Mieter oder Vermieter, gilt:
besser ja, schlechter nein.
quote:
Was bringt es, wenn du mir sagst sandfarben ist ok, mein Vermieter aber diese Farbe schrecklich findet...
Na also, Farben sind Geschmacksachen. So wie der Vermieter den Mietern die Farbgeschmäcke nicht vorschreiben darf, darf Mieter auch nicht von Vermieter oder Nachmieter erwarten, Farbe wider seinem Geschmack zu akzeptieren, nur weil der Vormieter nicht renovieren will.
Weiß ist neutralere und billiger.
quote:
Weiß dann jedoch nicht, was du hier überhaupt willst.
Wer weiß das hier schon ?
-----------------
""
Danke an sinus44 für die Antwort und den Hinweis auf das Urteil
quote:<hr size=1 noshade>Mit dem Beschluss vom (14.12.2010 – VIII ZR 198/10 ) haben die BGH-Richter klargestellt, dass Mieter auch beim Auszug nicht auf die Farbe „Weiß" festgelegt werden dürfen. <hr size=1 noshade>
Welche Farben als "Beschädigungen der Mietsache" gelten oder nicht vom Vermieter akzeptiert werden müssen, konnte mir leider keiner glaubhaft und nachweislich vermitteln.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten