Renovierung bei Auszug - Kann einem der Vermieter Farben man für die Wände vorschreiben

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug - Kann einem der Vermieter Farben man für die Wände vorschreiben

Mal eine Frage zur Gestaltung einer Mietwohnung.

Kann einem der Vermieter vorschreiben, welche Farben man in seiner Wohnung für die Wände verwendet? Und muß man in jedem Fall die Wohnung bei Auszug wieder in weißer oder cremefarbener Rauhfaser übergeben, wenn das so im (standard)Mietvertrag steht?
Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist?



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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist? <hr size=1 noshade>
Nein, dass muss man nicht.

Mit dem Beschluss vom (14.12.2010 – VIII ZR 198/10 ) haben die BGH-Richter klargestellt, dass Mieter auch beim Auszug nicht auf die Farbe „Weiß" festgelegt werden dürfen.

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#2
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis, leider habe ich der Dame von "Haus und Grund" geglaubt, und die Wohnung weiß gestrichen.

Ihr Argument damals: "solche Urteile verlieren ihre Gültigkeit, daher müssen sie weiß streichen oder die Kosten der fachgerechten Renovierung zahlen."

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Dann wiederum solltest Du prüfen, ob Dir nicht die Kosten erstattet werden müssen, da Du gar nicht verpflichtet warst zu Streichen.

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#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Nach den Beispielen von Wikipedia Klick -> Warme Farbe würde ich hier eher eine Schachbeschädigung sehen und Mieterlein tut gut daran seine Kreativphasen wieder zu bereinigen.

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#6
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht hier doch nicht um den persönlichen Geschmack, sondern ob die Klausel im Mietvertrag "bei Auszug weiße Rauhfaser" Gültigkeit hat.

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#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
solche Urteile verlieren ihre Gültigkeit

Blödsinn, die meinte, dass sie Einzelfall-bezogen sind.

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
leider habe ich der Dame von "Haus und Grund" geglaubt, und die Wohnung weiß gestrichen.

Ihr Argument damals: "solche Urteile verlieren ihre Gültigkeit, daher müssen sie weiß streichen oder die Kosten der fachgerechten Renovierung zahlen."



In der Tat meint das HuG, dass
bei einer individuellen Vereinbarung so getroffen werden kann, dass beim Auszug (zwar nur beim Auszug) weiß zu streichen ist.
Und auch nur, wenn beim Einzug auch in Weiß übergeben wurde.
Während der Mietzeit darf der Mieter Farben nach seinem eigenen Geschmack aussuchen.

Mieter hat die Mietsache so zurückzugeben wie er sie bekommen hatte.
Alternativ mit Geldangebot verhandeln und kompensieren.














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#10
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Mieter hat die Mietsache so zurückzugeben wie er sie bekommen hatte.

Solche Formulierung haben keine Gültigkeit.

Schließlich kann auch nicht vom Mieter erwartet werden, wenn eine Wohnung im 70er Jahre style übergeben wurde, bei Auszug wieder in dem Zustand übergeben werden muß.


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#12
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Solche Formulierung haben keine Gültigkeit.

Selbstverständlich haben solche Formulierungen Gültigkeit, wenn der Zustand genau beschrieben ist und es sich um eine Individualvereinbarung handelt.

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#13
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

@sonne12367 nicht du entscheidest welche Farben meinem Vermieter zufrieden stellen.
Deine Antworten bisher waren auch wenig qualifiziert (nichts gegen dich persönlich) aber Antworten die eine entsprechende Quelle nennen, ohne diese so zu verdrehen bis es einem passt, sind hier hilfreicher.
Was bringt es, wenn du mir sagst sandfarben ist ok, mein Vermieter aber diese Farbe schrecklich findet...


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#14
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Leider muß das der VM akzeptieren, so fachgerecht gepinselt wurde.

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#15
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Sinnvolle Regelung, man übernimmt eine Wohnung unrenoviert, gestaltet sie nach seinem Geschmack und übergibt sie dem Nachmieter so wie sie ist.

Wen jeder Mieter bei Einzug streicht und bei Auszug erneut...sind nach ein paar Jahren und diversen Mieterwechsel so viele Farbschichten an der Wand, dass irgendwann beim Streichen die Tapete von der Wand kracht.



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#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Sinnvolle Regelung, man übernimmt eine Wohnung unrenoviert, gestaltet sie nach seinem Geschmack und übergibt sie dem Nachmieter so wie sie ist.

Korrekt, nur muß eben der Nach-M einverstanden sein.

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#18
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Schließlich kann auch nicht vom Mieter erwartet werden, wenn eine Wohnung im 70er Jahre style übergeben wurde, bei Auszug wieder in dem Zustand übergeben werden muß.


Ob für Mieter oder Vermieter, gilt:
besser ja, schlechter nein.


quote:
Was bringt es, wenn du mir sagst sandfarben ist ok, mein Vermieter aber diese Farbe schrecklich findet...


Na also, Farben sind Geschmacksachen. So wie der Vermieter den Mietern die Farbgeschmäcke nicht vorschreiben darf, darf Mieter auch nicht von Vermieter oder Nachmieter erwarten, Farbe wider seinem Geschmack zu akzeptieren, nur weil der Vormieter nicht renovieren will.

Weiß ist neutralere und billiger.

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#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Weiß dann jedoch nicht, was du hier überhaupt willst.

Wer weiß das hier schon ?

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#20
 Von 
developer33
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an sinus44 für die Antwort und den Hinweis auf das Urteil

quote:<hr size=1 noshade>Mit dem Beschluss vom (14.12.2010 – VIII ZR 198/10 ) haben die BGH-Richter klargestellt, dass Mieter auch beim Auszug nicht auf die Farbe „Weiß" festgelegt werden dürfen. <hr size=1 noshade>


Welche Farben als "Beschädigungen der Mietsache" gelten oder nicht vom Vermieter akzeptiert werden müssen, konnte mir leider keiner glaubhaft und nachweislich vermitteln.



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