Renovierung bei Auszug - Laminat Tapeten entfernen,

2. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)
Renovierung bei Auszug - Laminat Tapeten entfernen,

Wir haben unsere Mietwohnung gekündigt und folgende Frage: In unserem Mietvertrag ist der §10 enthalten in dem ja drinsteht das wir nach so und so viel Jahren das Wohnzimmer usw. renovieren müssen. Das ist ja nun ungültig.
Außerdem steht da nach handschriftlich (auch unter §10): Die Parteien treffen im übrigen folgende Vereinbarung: Der Mieter hat die Mietsache wie folgt zu übergeben - Decken gestrichen, Wände tapezierfähig, d.h. ohne Tapeten, Fenster soweit Holzfenster gestrichen; Heizkörper gestrichen; PVC-Belag; Wohnungsinnentüren naturbelassen. Müssen wir das machen?
Die Wohnung ist eigentlich in einem sehr guten Zustand. Der neue Mieter müßte eigentlich nur streichen. Außerdem haben wir die Wohnung auch nicht so übernommen. Die Wände waren tapeziert (war uns auch ganz recht so).
Wir haben überall Laminat verlegt und das müssen wir natürlich entfernen, aber müssen wir auch die Tapeten abreissen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

bevor ihr das Laminat rausreist fragt doch einfach mal den Vermieter, ob ihr da euch nicht einigen könnt. Einigung kann sein, dass ihr das Laminat drin lasst und dafür paar Euro bekommt.

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#2
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Werden wir auf jeden Fall machen.

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#3
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Kann mir keiner eine Antwort auf meine Frage geben?

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#4
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Frage ist hier (meiner Meinung nach), ob es eine Individualvereinbarung ist, die ausgehandelt wurde. Die wäre dann gültig. Daher die Frage: vermietet Euer Vermieter mehrere Wohnungen oder nur Eure? Wenn mehrere, habt Ihr gute Chancen, dass die gesamte Klausel ungültig ist. Wenn Ihr allerdings seinerzeit diese Klausel wirklich mit dem Vermieter verhandelt habt und er hat Zeugen dafür, dann ist das wahrscheinlich gültig.

Gruß
Islabonita

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#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@islabonita

quote:
...vermietet Euer Vermieter mehrere Wohnungen oder nur Eure? Wenn mehrere, habt Ihr gute Chancen, dass die gesamte Klausel ungültig ist. Wenn Ihr allerdings...


der vermieter kann durchaus in all seinen wohnungen mit den mietern individualvereinbarung treffen, die müssen halt nur individuell sein.

ich gehe mal davon aus, dass dfu meintest, falls es mehrer mieter gibt die die gleiche vereinbarung in ihrem mietvertag steehn haben, man nicht mehr von einer individuell ausgenahdelten vereinbarung ausgehen kann...
gruss,
kristijan

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

@kristjan. Ja, so war das gemeint. Ich war im März mit meinem Ex-VM vor Gericht und sein Anwalt hat versucht, die Endrenovierungsklausel als Individualklausel hinzustellen. Da der VM viele Wohnungen vermietet und der Vertrag von einer Hausverwaltung gemacht wurde, ist der Richter sofort davon ausgegangen, dass die entsprechende Klausel NICHT ausgehandelt wurde (was ich auch wahrheitsgemäß bestritten hatte). Die Beweislast läge auf jeden Fall beim Vermieter, dass es sich um eine ausgehandelte individuelle Klausel gehandelt hat.
Und das ist natürlich in jedem Falle für ihn schwieriger, wenn er nicht nur eine Wohnung vermietet, sondern mehrere.
Ansonsten siehst Du das mit der Gültigkeit auch so, oder? Wenn nicht individuell, dann ungültig??

Gruß
Isla

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@islabonita
das sehe nicht nur ich genaus so;)

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#8
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Das hei§t also das ich die anderen Mieter im Haus frage was in Ihren MietvertrŠgen drinsteht. Ich gehe davon aus, das gleiche wie bei uns. Wir mŸssen dann also nicht renovieren? Die Klausel ist ungŸltig?

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#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

genau so ist es. wenn sie beweisen können das die klausel nicht individuell verhandelt und vereinbart wurde sind sich auch von der durchführung befreit.
gruss,
kristijan

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