Renovierung bei Auszug - Wohnung muss sauber übergeben werden. Was genau heißt das?

19. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
murgab123
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Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Renovierung bei Auszug - Wohnung muss sauber übergeben werden. Was genau heißt das?

Hallo,

wir sind vor 15 Jahren eingezogen, im Mietvertrag steht, das wir nicht auf Schönheitsreparaturen durch Vermiter bestehen. Das besagt, das die Wohnung vollständig renoviert ewrden mußte, dort wohnte vorher mehr als 20 Jahre ein altes Ehepaar, welches verstarb.

Dunkelbraune Tapeten mit großen Blumen etc. pp.

Nun ziehen wir aus. Im Vertrag steht die übliche Klausel: 3,5, Jahre usw. Sowie die Wohnung muß sauber übergeben werden. Was genau heißt das?

Das, sollten die Renovierungen entsprechend der Klausel eingehalten werden, ist das o.k.?? Es steht nichts von Heizungen, Türen und dgl. streichen.

Wäre toll, wenn mir dies einer erklären könnte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Also
Die Klausel 3-5 usw. Jahre, verpflichtet euch die schönheitsrenovierungen in den zeiträumen vorgenommen zu haben. Hierfür müsstet ihr aber Belege bringen können. Im regelfall wird aber keiner den kassenzettel für "Erfurt 52" Tapete 5 Jahre lang aufbewahrt haben. zudem dürfte im Mietvertrag auch stehen das die arbeiten Fachgerecht durchgeführt werden müssen ggf. per Handwerker. Insofern wird es wohl klug sein die Wohnung bei Auszug neu zu streichen (weiss). Aber mal den Vermieter fragen wie er das halten will, kann ja sein das er garnicht darauf besteht. Sofern Ihr keine Löcher in die Wände gebohrt habt und der Wandbelag noch in Ordnung geht, kann der Vermieter nicht auf eine vollrenovierung bestehen. Sauber ist Besenrein. Freut sich aber jeder wenn der Boden mal durchgewischt wurde. Auf alle Fälle ein Abnahmeprotokoll machen!
findus

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Innigsten Dank

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