Nabend allerseits!
Da habe ich mal eine Frage: gibt es nun eine neue wirksame Rechtsklausel betreff Renovierungsarbeiten beim Auzug??
Wir haben seit 5 Jahren ein Haus gemietet. Der Vormieter musste es beim Auszug renovieren und in unserem ietvertrag steht dass auch wir beim Auszug renovieren müssen. Ist dies nun unwirksam oder müssen wir so wie es im Mietvertrag steht, beim Auszug streichen usw.?? Ich habe nämlich gehört dass dies wohl unwirksam, nicht mehr zulässig ist. Stimmt das?
Richtig ist doch auch dass alle Mietverhältnisse innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden können, auch wenn im Vertrag 4 oder 6 Monate stehen, oder?
Würde mich über Info freuen! Danke!
liebe Grüße
Renovierung bei Auszug
4. Januar 2007
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Frage vom 4. Januar 2007 | 00:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2007 | 03:04
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. fangen wir hinten an:
die kündigungsfristen betragen seit der mietrechtsreform allgemein drei monate, aber es it möglich einen verzicht zu vereinbaren.
.. renovierung / schönheitsreparaturen: der bhg hat formularmäßige klauseln verworfen, die den mieter automatisch, d.h. starr zu bestimmten leistungen verpflichten sollten. der grund ist, dass der mieter bei unbedingten klauseln durch einen formularvertrag unangemessen schlechter gestellt und benachteiligt ist.
gut möglich also, dass euer mietvertrag in diesem punkt überholt ist.
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