Renovierung bei Auszug aufgrund von Ausgleich

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
nopro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug aufgrund von Ausgleich

Hallo,

in unserem alten Mietvertrag ist folgendes Festgehalten:

Das Mietobjekt wurde dem Mieter in renovierungsbedürftigem Zustand übergeben.
Dem Mieter wird für die Renovierungsbedürftigkeit der Räume ein Ausgleich gewährt, und zwar ..... (Küche und 1 halbe Monatsmiete = Gegenwert 2500€).

Zudem steht eine Klausel in Bezug auf Schönheitsreparaturen im Vertrag.

Die Wände waren Bunt gestrichen und wurden von uns bei Einzug Weiß gestrichen.
Bohrlöcher haben wir nun geschlossen, allerdings sind die Wände nun nicht mehr einheitlich Weiß und teilweise statt "Polarweiß" schon "Eierschalen Weiß".
Zudem war der Boden extrem beschädigt. Dies haben wir nicht repariert. Bilder vom Einzug sind vorhanden, damit er den Schaden nicht auf uns abwälzt.

Sind wir nun in der Pflicht die Wohnung zu renovieren? Sprich die Wände weiß zu streichen? Reicht hier die Klausel und der genannte Ausgleich?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9673 Beiträge, 4408x hilfreich)

Der Mietvertrag spricht von 2500 Euro. Es wäre erst einmal zu prüfen, ob der Wert der Küche wirklich so hinkommt. Es sollte euch übrigens klar sein, dass die Küche nun euch gehört und ihr diese bei Auszug mitnehmen müsst, wenn ihr euch mit dem Vermieter nicht auf etwas anderes einigt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 2500 Euro für Küche und halbe Monatsmiete hinkommen. Dann bleibt die Frage, ob der Preis für die Neurenovierung der Wohnung angemessen ist. Bunte Tapeten und Bohrlöcher lassen mich vermuten, dass eine fachmänische Renovierung aus zwei Anstrichen bestanden hätte. Beim Boden ist mir unklar, was da unter dem Thema Schönheitsreparatur zu machen gewesen wäre. Neuverlegen eines Bodenbelags ist auf jeden Fall keine Schönheitsreparatur mehr. Das schuldet der Mieter also eh nicht.

Daher meine erste Frage: Was ist das für ein Boden? Wurde mit dem Vermieter vor Einzug besprochen, was mit dem Bodenbelag passieren soll?

Die zweite Frage: Wie groß ist die Wohnung, d.h. wieviel Quadratmeter Wände (nicht Grundfläche) wären zu streichen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nopro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Der Mietvertrag spricht von 2500 Euro. Es wäre erst einmal zu prüfen, ob der Wert der Küche wirklich so hinkommt. Es sollte euch übrigens klar sein, dass die Küche nun euch gehört und ihr diese bei Auszug mitnehmen müsst, wenn ihr euch mit dem Vermieter nicht auf etwas anderes einigt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 2500 Euro für Küche und halbe Monatsmiete hinkommen. Dann bleibt die Frage, ob der Preis für die Neurenovierung der Wohnung angemessen ist. Bunte Tapeten und Bohrlöcher lassen mich vermuten, dass eine fachmänische Renovierung aus zwei Anstrichen bestanden hätte. Beim Boden ist mir unklar, was da unter dem Thema Schönheitsreparatur zu machen gewesen wäre. Neuverlegen eines Bodenbelags ist auf jeden Fall keine Schönheitsreparatur mehr. Das schuldet der Mieter also eh nicht.

Daher meine erste Frage: Was ist das für ein Boden? Wurde mit dem Vermieter vor Einzug besprochen, was mit dem Bodenbelag passieren soll?

Die zweite Frage: Wie groß ist die Wohnung, d.h. wieviel Quadratmeter Wände (nicht Grundfläche) wären zu streichen?


Hallo cauchy,

den Wert habe ich gerade hier nur selbst hoch gerechnet. Im Vertrag steht lediglich die Küche mit der Auflistung der Geräte, sowie die halbe Monatsmiete. Diese wird mit einem Wert von 515€ angegeben
Die Küche ist bereits geklärt und wird dem Nachmieter für 2000€ überlassen. Haben wir auch mit dem Nachmieter schriftlich festgesetzt.

Der Boden ist ein Echtholzboden und müsste mindestens im Wohnzimmer (38m²) erneuert werden. Sollte also wie du bereits sagst, nicht unter Schönheitsreparaturen fallen. Bis zur Wohnungsübergabe war mir dieser Mangel nicht bekannt, da die Wohnung noch bewohnt war. Als ich dies sah, wollte ich ehrlich gesagt nicht einziehen. Folge war, dass sie mir die 515€ Miete dafür erlassen wollten. DIe Wände wurden hier an sich nicht involviert.

Die Küche hätte mir der Eigentümer auch so überlassen, schlauerweise haben sie diese nun als Ausgleich in den Vertrag aufgenommen.


Die Wohnung hat 93m², wie viel die Wände sind kann ich schwer einschätzen. Deckenhöhe entspricht 3.40m (Altbau).
Wir haben das damals ohne Rechnung machen lassen, daher kann ich hier keinen Nachweis der Kosten aufweisen.


-- Editiert von User am 8. August 2023 16:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9673 Beiträge, 4408x hilfreich)

Zitat (von nopro):
Wir haben das damals ohne Rechnung machen lassen, daher kann ich hier keinen Nachweis der Kosten aufweisen.
Womit meine Bereitschaft zu helfen verschwunden ist, da ich von Schwarzarbeit ausgehe und diese ablehne.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nopro
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Womit meine Bereitschaft zu helfen verschwunden ist, da ich von Schwarzarbeit ausgehe und diese ablehne.


Freunde haben es gemacht, keine Firma.
Farbe etc haben wir gezahlt. Allerdings keine Belege mehr dazu

Handelt sich in dem Fall um keine Schwarzarbeit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.562 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen