Renovierung bei Auszug, aufs neue

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug, aufs neue

Hallo zusammen,

zunächst ein gesundes neues Jahr...

Ich bin vor ca. 2,5 Jahre in eine Wohnung eingezogen.
Die Wandfarbe, Tabetten etc. haben wir vom Vormieter übernommen, die Wände sind teils in einem hellen beige gestrichen, teils in weiss... In der Diele ziert eine dunkles Rot die untere hälfte der Wand (passend zur Wendeltreppe).

Auf Grund der neuen Rechtssprechung was diese Renovierungsklauseln für Schönheitsrep. usw. betrifft welche ich nicht wirklich verstehe, habe ich folgende Fragen:

a) Muss ich beim Auszug alles streichen, respektive tapezieren? Im Mietvertrag selbst steht nur Besenrein.

b) Wenn Nein, was ist mit den gebohrten löchern in zB. der beigen Wand? einfach zugipsen?

Vielen Dank für ein wenig Licht :-)


Grüße Martin...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

Bohrlöcher gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache und müssen nicht verschlossen werden.

Zum Thema Farben würde ich sagen, wenn Dein Vormieter die Wohnung so gestrichen hat und er aufgrund der Farben evtl. verpflichtet gewesen wäre, in einer anderen, gedeckteren Farbe zu streichen, dann kann es sein, daß DU nun diese Verpflichtung übernommen hast. Kommt aber darauf an, ob die Farben im Streitfall vor Gericht so ok wären oder nicht.

Gruß
Michael

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#2
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vermute die Farbe würde vor Gericht nicht als ok durchgehen, aber das streiche ich einfach, das ist nicht das Problem.

Grüße Martin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du die Wohnung so übernommen hast, dann kann der Vermieter jetzt nicht einwenden, die Farbe wäre nicht ok.

Grundsätzlich gilt erst einmal das, was im Mietvertrag steht. Die Rechtsprechung des BGH überprüft dann, ob das gültig ist. Wenn nichts vereinbart wurde, dann muss auch nicht renoviert werden.

Wenn Du selbst in ungewöhnlichen Farben gestrichen hast, dann gilt das ggf. als beschädigung und muss von Dir besitigt werden. Wenn Du dann renovierst, dann muss das auch fachmännisch erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

ich habe die Farben / Wohnung ja auch übernommen, weil Sie mir gefallen haben, denke dem Vermiter ist das ziemlich egal...

Aber wenn: Zitat:
Grundsätzlich gilt erst einmal das, was im Mietvertrag steht.
zutrifft, dann ist das schon OK, desn es steht nichts on einer Enrenovierung im Vertrag.

Ziel ist es natürlich eEinigkeit zu treffen, egal ob mit Ver- oder Nachmieter....

Grüße Martin

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