Renovierung bei Auszug (etwas kompliziert)

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517305-34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug (etwas kompliziert)

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand eine Einschätzung geben.
Ich bin vor knapp 17 Jahren in meine aktuelle Wohnung eingezogen.
Nun trage ich mich mit dem Gedanken umzuziehen und den Gedanken, was beim Auszug an Renovierungsarbeiten auf mich zukommt.

Beim Einzug war es damals so:

Es wurde von mir keine Kaution gezahlt. Dafür habe ich, nach Absprache mit dem damaligen Vermieter, in den 3 Wohnräumen und dem Flur (außer Küche und Bad) fachgerecht Teppichboden von einer Firma auf eigene Kosten verlegen lassen (Material- und Arbeitskosten ca. 1400 Euro) und zusätzlich auf eigene Kosten auch die sanitären Anlagen (Toilette und Waschbecken) austauschen lassen, da mir die lindgrüne Farbe damals nicht gefiel.
Dafür hat der damalige Vermieter auf seine Kosten die Wände, Decken und Türen komplett streichen lassen. Das alles wurde auch im abgeschlossenen Mietvertrag so festgehalten.
Nun wurde die Wohnung mittlerweile mit mir als Mieter weiterhin 2x verkauft.
Meine jetzigen Vermieter sind Pfennigfuchser und ich weiß nicht, mit welchen Forderungen sie beim Auszug nun an mich herantreten dürfen. Muß ich Wände und Türen (sind alle weiß gestrichen und die Tapete ist überall noch top in Schuss) streichen, obwohl ich beim Einzug damals ja auch einen großen Teil an Renovierungskosten durch die Verlegung des Teppichs und den Austausch der sanitären Anlagen vorgenommen habe? Belege darüber sind noch vorhanden.

Danke für eure Tipps im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go517305-34):
Meine jetzigen Vermieter sind Pfennigfuchser und ich weiß nicht, mit welchen Forderungen sie beim Auszug nun an mich herantreten dürfen

Herantreten dürfen die mit allem was deren Vorstellung her gibt.
Relevanter wäre die Frage, welche der Forderungen man erfüllen muss.


Dazu müsste man dann erst mal wissen, was genau zu dem Thema "Renovierung" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von go517305-34):
Meine jetzigen Vermieter sind Pfennigfuchser und ich weiß nicht, mit welchen Forderungen sie beim Auszug nun an mich herantreten dürfen

Herantreten dürfen die mit allem was deren Vorstellung her gibt.
Relevanter wäre die Frage, welche der Forderungen man erfüllen muss.


Dazu müsste man dann erst mal wissen, was genau zu dem Thema "Renovierung" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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