In meinem Mietvertrag steht: Die Wohnung wird komplett gestrichen (Decken und Wände) übergeben. Bei Auzug ist die WOhnung durch die Mieterin zu streichen.
Zwei Dinge. die Wohnung war nicht komplett gestrichen, nur die Wände.
Nach gerade mal 2 Jahren in der Wohnung und das nur Montag bis Mittwoch sind keine Reparaturen/Beschädigungen sichtbar.
Ist die Klausel des Mietvertrags wirksam? Muss ich streichen oder nicht.
Ich bin die Millionste, die die Frage stellt - Sorry - freue mich dennoch über Antworten.
Gruss
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Renovierung bei Auszug - ist die Klausel wirksam?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Im Prinzip wäre die Klausel an sich ungültig, da sie eine Renovierung ohne Bezug auf den tatsächlichen zustand der Wohnung fordert. Frage wäre nur, ob es sich um eine Formularklausel handelt oder um eine Individualvereinbarung.
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Bei einer längeren Mietdauer als fünf Jahre ist von der Renovierungsbedürftigkeit der Mietsache auszugehen. Mieter müssen Wohnungen nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist.
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
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Halte ich ebenfalls für überzogen, daß nach ca. 2 Jahren Mietdauer Decken und Wände komplett gestrichen werden sollen. Es geht darum, daß Dübellöcher verschlossen sein müssen (Beseitigung von Mängeln), Umrisse von z.B. Bildern, Schränken, Betten, Lampen usw. nicht erkennbar sind und die betreffenden Wände und/oder Decken einen einheitlichen Farbton haben.
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--- editiert vom Admin
Hallo...
ich werden auch demnächst aus einem Haus ausziehen in dem ich schon seit 98 wohne und alle 5 Jahre renoviert habe (gestrichen). In meinem Mietvertrag
steht...bei Auszug muss fachgerecht übergeben werden....
Ich war am Montag beim Deutschen Mieterbund. : Ich brauche die
Wohnung nur besenrein zu übergeben....
Geh´mal dahin und informiere dich.... 25 Euro für ein 2 Monatsabo-Kurzberatung.
Kann ich nur empfehlen..
liebe Grüße B.
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sorry....fachgerecht renoviert natürlich...
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--- editiert vom Admin
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