Hallo,
wir möchten aus unserer Plattenbauwohnung zur Jahresmitte (dann 22Monaten Mietverhältnis)ausziehen. In unserem formularen Mietvertrag ist eindeutig eine „starre Fristenregelung“ ohne Quotenregelung gegeben. Daraus folgt ja laut Entscheidung des BGH (Aktenzeichen: VII ZR 178/05), dass wir nicht dazu verpflichtet sind zum Auszug zu renonieren. Nun ist es so, die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand (da nur Wochentags bewohnt), jedoch haben wir nach Einzug die damals frisch geweißten Räume einmal dunkelrot überstrichen, im anderen Zimmer hellblau. Im Übergabeprotokoll von damals ist stichpunktartig vermerkt, dass bei Übergabe die Wände vom Vormieter mit weißer Tapete versehen sind (Zitat: "-Rauhfaser weiß i.O.")
Kann nun der Vermieter verlangen, dass der Zustand der Übergabe wiederhergestellt wird, also weißen? Oder muss er die Kosten bzw. Aufwendungen dafür tragen?
Danke schonmal für ernstgemeinte Antworten.
MfG aus Jena
Christian
-- Editiert von Aktenzeichen XY am 13.03.2007 18:02:08
Renovierung bei Auszug nach 22Monaten
13. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2007 | 17:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug nach 22Monaten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 13. März 2007 | 18:17
Von
Status: Praktikant (796 Beiträge, 201x hilfreich)
Hi,
wie Du schon selbst das BGH-Urteil zitierst, brauchst Du gar nichts machen, ausser "Besenreine Übergabe"
Aber! nicht nur den Besen reinstellen
Gruss Sailor
#2
Antwort vom 13. März 2007 | 19:07
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Naja,
bei Übergabe von weissen Wänden und nun Rückgabe in Blau/Rot........
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