Renovierung bei Auszug nach 22Monaten

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Aktenzeichen XY
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug nach 22Monaten

Hallo,
wir möchten aus unserer Plattenbauwohnung zur Jahresmitte (dann 22Monaten Mietverhältnis)ausziehen. In unserem formularen Mietvertrag ist eindeutig eine „starre Fristenregelung“ ohne Quotenregelung gegeben. Daraus folgt ja laut Entscheidung des BGH (Aktenzeichen: VII ZR 178/05), dass wir nicht dazu verpflichtet sind zum Auszug zu renonieren. Nun ist es so, die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand (da nur Wochentags bewohnt), jedoch haben wir nach Einzug die damals frisch geweißten Räume einmal dunkelrot überstrichen, im anderen Zimmer hellblau. Im Übergabeprotokoll von damals ist stichpunktartig vermerkt, dass bei Übergabe die Wände vom Vormieter mit weißer Tapete versehen sind (Zitat: "-Rauhfaser weiß i.O.")
Kann nun der Vermieter verlangen, dass der Zustand der Übergabe wiederhergestellt wird, also weißen? Oder muss er die Kosten bzw. Aufwendungen dafür tragen?
Danke schonmal für ernstgemeinte Antworten.
MfG aus Jena
Christian

-- Editiert von Aktenzeichen XY am 13.03.2007 18:02:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hi,

wie Du schon selbst das BGH-Urteil zitierst, brauchst Du gar nichts machen, ausser "Besenreine Übergabe" ;)

Aber! nicht nur den Besen reinstellen :bang:

Gruss Sailor

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,
bei Übergabe von weissen Wänden und nun Rückgabe in Blau/Rot........

0x Hilfreiche Antwort

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