Renovierung bei Auszug nötig ?

7. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fruchtagent
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug nötig ?

Hallo

Ich wohne seit Dezember 2014 in einer zwei Zimmer Wohnung.
Dieses Jahr ziehe ich mit meiner Freundin um also wird meine jetzige gekündigt und eine eventuelle Renovierung steht an.

Es ist aber so das ich die Wohnung ohne Bodenbelag im Wohnzimmer übernommen habe.Diesen habe ich gelegt mit Anschlussleiten. Auch gehen die Steckdose in manchen Zimmern bis heute nicht und die Lan Dosen sind auch seit Einzug Deko. Die Klingel war von Anfang an kaputt wie auch alle Fenster alt, undicht und schwer zu schließen sind. Die Balkontür war seit Einzug nicht richtig Funktionsfähig und ist es bis heute nicht.
Fotos vom fehlenden Boden wurden natürlich gemacht sowie bei allem mein Opa Zeuge war da er mir bei allem geholfen hat.

Meine Frage ist nun ob ich überhaupt Renovierun muss wenn ich ausziehe.
War die Wohnung so wie ich sie bekommen habe Renoviert ?
Kann auch gerne noch Bilder von der Wohnung beim Einzug hochladen sowie den Mietvertrag mit den Reparatur Klauseln.

Vielen Dank


-- Editiert von Fruchtagent am 07.02.2021 14:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Fruchtagent):
War die Wohnung so wie ich sie bekommen habe Renoviert ?


Kommt auf die Definition von "renoviert" an. Ich habe meine Wohnung komplett ohne Bodenbelag, doch renoviert angemietet, alles frisch tapeziert und gestrichen.

Zitat (von Fruchtagent):
Auch gehen die Steckdose in manchen Zimmern bis heute nicht und die Lan Dosen sind auch seit Einzug Deko. Die Klingel war von Anfang an kaputt wie auch alle Fenster alt, undicht und schwer zu schließen sind. Die Balkontür war seit Einzug nicht richtig Funktionsfähig und ist es bis heute nicht.


Und diese Mängel wurden dem Vermieter auch nachweisbar gemeldet?

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#2
 Von 
Fruchtagent
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Mängel wurden mir meiner Oma und Opa vom Vermieter am Küchentisch sogar selbst aufgezählt als wäre es normal und die von uns zusätzlich aufgezählt Mängel mit der Aussage "in ein paar Jahren " abgetan ....Wir sollten uns darum selbst kümmern was ich bei manchen Sachen bis heute nicht habe da ich es nicht eingesehen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Fruchtagent):
Meine Frage ist nun ob ich überhaupt Renovierun muss wenn ich ausziehe.

Da wir den aktuelle. Zustand der Wohnung nicht kennen, wird man das nicht beantworten können.



Zitat (von Fruchtagent):
War die Wohnung so wie ich sie bekommen habe Renoviert ?

Dazu müsste man den Zustand der Wohnung beim Einzug kennen.



Zitat (von Fruchtagent):
Kann auch gerne noch Bilder von der Wohnung beim Einzug hochladen sowie den Mietvertrag mit den Reparatur Klauseln.

Das wäre nützlich



Zitat (von Fruchtagent):
Die Mängel wurden mir meiner Oma und Opa vom Vermieter am Küchentisch sogar selbst aufgezählt als wäre es normal

Sind Oma und Opa Mieter der Wohnung oder was haben die damit zu tun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Das ist nicht die Antwort auf meine Frage ...

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