Hallo
Ich wohne seit Dezember 2014 in einer zwei Zimmer Wohnung.
Dieses Jahr ziehe ich mit meiner Freundin um also wird meine jetzige gekündigt und eine eventuelle Renovierung steht an.
Es ist aber so das ich die Wohnung ohne Bodenbelag im Wohnzimmer übernommen habe.Diesen habe ich gelegt mit Anschlussleiten. Auch gehen die Steckdose in manchen Zimmern bis heute nicht und die Lan Dosen sind auch seit Einzug Deko. Die Klingel war von Anfang an kaputt wie auch alle Fenster alt, undicht und schwer zu schließen sind. Die Balkontür war seit Einzug nicht richtig Funktionsfähig und ist es bis heute nicht.
Fotos vom fehlenden Boden wurden natürlich gemacht sowie bei allem mein Opa Zeuge war da er mir bei allem geholfen hat.
Meine Frage ist nun ob ich überhaupt Renovierun muss wenn ich ausziehe.
War die Wohnung so wie ich sie bekommen habe Renoviert ?
Kann auch gerne noch Bilder von der Wohnung beim Einzug hochladen sowie den Mietvertrag mit den Reparatur Klauseln.
Vielen Dank
-- Editiert von Fruchtagent am 07.02.2021 14:20
Renovierung bei Auszug nötig ?
7. Februar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 7. Februar 2021 | 14:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug nötig ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Februar 2021 | 15:50
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatWar die Wohnung so wie ich sie bekommen habe Renoviert ? :
Kommt auf die Definition von "renoviert" an. Ich habe meine Wohnung komplett ohne Bodenbelag, doch renoviert angemietet, alles frisch tapeziert und gestrichen.
ZitatAuch gehen die Steckdose in manchen Zimmern bis heute nicht und die Lan Dosen sind auch seit Einzug Deko. Die Klingel war von Anfang an kaputt wie auch alle Fenster alt, undicht und schwer zu schließen sind. Die Balkontür war seit Einzug nicht richtig Funktionsfähig und ist es bis heute nicht. :
Und diese Mängel wurden dem Vermieter auch nachweisbar gemeldet?
#2
Antwort vom 7. Februar 2021 | 16:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Die Mängel wurden mir meiner Oma und Opa vom Vermieter am Küchentisch sogar selbst aufgezählt als wäre es normal und die von uns zusätzlich aufgezählt Mängel mit der Aussage "in ein paar Jahren " abgetan ....Wir sollten uns darum selbst kümmern was ich bei manchen Sachen bis heute nicht habe da ich es nicht eingesehen habe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Februar 2021 | 16:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun ob ich überhaupt Renovierun muss wenn ich ausziehe. :
Da wir den aktuelle. Zustand der Wohnung nicht kennen, wird man das nicht beantworten können.
ZitatWar die Wohnung so wie ich sie bekommen habe Renoviert ? :
Dazu müsste man den Zustand der Wohnung beim Einzug kennen.
ZitatKann auch gerne noch Bilder von der Wohnung beim Einzug hochladen sowie den Mietvertrag mit den Reparatur Klauseln. :
Das wäre nützlich
ZitatDie Mängel wurden mir meiner Oma und Opa vom Vermieter am Küchentisch sogar selbst aufgezählt als wäre es normal :
Sind Oma und Opa Mieter der Wohnung oder was haben die damit zu tun?
#4
Antwort vom 7. Februar 2021 | 16:14
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
Das ist nicht die Antwort auf meine Frage ...
Und jetzt?
Schon
268.093
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten