Hallo zusammen,
soweit ich weiß, sind starre Renovierungsfristen in Mietverträgen inzwischen ja ein Punkt, der relativ eindeutig und zu Gunsten des Mieters geklärt wurde (an dieser Stelle ein Sorry an alle betroffenen Vermieter).
Wie schaut das mit der Verpflichtung des Mieters zur Renovierung aus, wenn derartige Fristen im Mietvertrag nicht hinterlegt sind, die Wohnung bei Einzug allerdings unrenoviert (wenn auch in bewohnbarem, ordentlichen Zustand) übergeben wurde und der Passus 'Wohnung wurde vor Einzug nicht renoviert' (sinngemäß) im Mietvertrag hinterlegt ist? Auch unter dem Aspekt, daß das Mietverhältnis inzwischen über 7 Jahre besteht. Übergabe besenrein, sagt mein Bauch...hat er recht?
Ach ja, und wo wir schon dabei sind: Haben gestaffelte KÜ-Fristen (bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate, dann 6 Monate usw.) eigentlich noch uneingeschränkte Gültigkeit oder hat sich da auch was getan?
Vielen Dank und schönen Sonntag!
Der Ritter
-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
Renovierung bei Auszug und Mietvertrag
25. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2007 | 13:07
Von
Status: Lehrling (1567 Beiträge, 262x hilfreich)
Renovierung bei Auszug und Mietvertrag
#1
Antwort vom 25. November 2007 | 13:55
Von
Status: Student (2373 Beiträge, 262x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 25. November 2007 | 13:55
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 549x hilfreich)
Die Fristen sind passé.
Und zur Renovierung steht überhaupt nichts
im Mietvertrag ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. November 2007 | 13:58
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
.. wäre es nicht einfacher zu zitieren, was im mv zum thema schönheitsreparaturen steht, statt eine verschachtelte frage über fünf zeilen zu stellen??
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.609
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten