Renovierung bei Auszug und Mietvertrag

25. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 262x hilfreich)
Renovierung bei Auszug und Mietvertrag

Hallo zusammen,


soweit ich weiß, sind starre Renovierungsfristen in Mietverträgen inzwischen ja ein Punkt, der relativ eindeutig und zu Gunsten des Mieters geklärt wurde (an dieser Stelle ein Sorry an alle betroffenen Vermieter).

Wie schaut das mit der Verpflichtung des Mieters zur Renovierung aus, wenn derartige Fristen im Mietvertrag nicht hinterlegt sind, die Wohnung bei Einzug allerdings unrenoviert (wenn auch in bewohnbarem, ordentlichen Zustand) übergeben wurde und der Passus 'Wohnung wurde vor Einzug nicht renoviert' (sinngemäß) im Mietvertrag hinterlegt ist? Auch unter dem Aspekt, daß das Mietverhältnis inzwischen über 7 Jahre besteht. Übergabe besenrein, sagt mein Bauch...hat er recht?

Ach ja, und wo wir schon dabei sind: Haben gestaffelte KÜ-Fristen (bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate, dann 6 Monate usw.) eigentlich noch uneingeschränkte Gültigkeit oder hat sich da auch was getan?


Vielen Dank und schönen Sonntag!

Der Ritter

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 262x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Die Fristen sind passé.

Und zur Renovierung steht überhaupt nichts im Mietvertrag ?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. wäre es nicht einfacher zu zitieren, was im mv zum thema schönheitsreparaturen steht, statt eine verschachtelte frage über fünf zeilen zu stellen??

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