Renovierung bei Auszug vom Vermieter verlangt

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)
Renovierung bei Auszug vom Vermieter verlangt

folgendene Situation ich bin Mieter einer Wohnung seit 2004, am 01.12.2014 ziehe ich aus. Nun verlangt der Vermieter von mir das ich im Wohnzimmer, dort hängt eine Fototapete auf 5m² entferne.
Entweder Wände weiss streichen, Tapezieren oder dem Nachmieter mit einer finanziellen Entschädigung entgegen zukommen.
Die neue potenzielle "Mieterin" bekommt einen neuen Mietvertrag dort steht drin das sie bei Auszug wohl alles Streichen soll.
Ich habe noch einen alten Mietvertrag bisher konnte ich nichts finden das ich weiss streichen soll etc.
Desweiteren habe ich noch ein Problem, die Vermieterin der Wohnung hat eine Küche übergeben, diese habe ich dann durch eine neue ersetzt, da die alte Küche eine Katastrophe war.
Nun möchte ich natürlich einen finanziellen ausgleich haben von 650 Euro, da diese Küche über 2700 Euro gekostet hat. Die alte Küche war SCHROTT hoch 18 aber wohl Bestandteil des Mietvertrages. Wie ist die Rechtslage für die Wände der Wohnung sowie für die Küche.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>verlangt der Vermieter von mir das ich im Wohnzimmer, dort hängt eine Fototapete auf 5m² entferne. <hr size=1 noshade>

Beschädigungen der Mietsache sind bei Auszug zu beseitigen oder in Geld auszugleichen. Auch ohne das das explizit in vertraglichen Vereinbarungen erwähnt wird.


Mit etwas Glück gefällt der Nachmieterin die Fototapete und sie will sie Behalten? Dann kann sie das gegnüber Dir und dem Vermieter schriftlich erklären und die Beseitigung entfällt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

wir waren uns einig das die Nachmieterin sich um das Streiche im Wohnzimmer kümmert. Ich überlasse ihr auch Farbe, dasselbe gilt für die Küche da waren wir uns schon einig.......

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Nun möchte ich natürlich einen finanziellen ausgleich haben von 650 Euro, da diese Küche über 2700 Euro gekostet hat. Die alte Küche war SCHROTT hoch 18 aber wohl Bestandteil des Mietvertrages.

du hast also das Eigentum der Vermieterin entsorgt und willst jetzt auch noch Geld?

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wieso hätte der Vermieter Ansprüche wenn die erneuerte Küche in der Wohnung bleibt ?
Dem Nachmieter muss nur klar sein, dass die Küche im Eigentum des Vermieter (als Ersatz) steht.

Die dem Vermieter geschuldeten Schönheitserparatur- oder Schadensersatzansprüche muss der Mieter nicht persönlich erfüllen. Er kann sich der Hilfe Dritter (hier Nachmieter) bedienen. Der Nachmieter wird dann als Beauftragter des Mieters tätig und erfüllt Verpflichtungen des Mieters. Auch dieses muss dem Nachmieter klar sein.

Der Umfang der Vereinbarungen mit dem Nachmieter und deren Gültigkeit kennen wir nicht, vielleicht würde ich zu was anderem raten.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 21.11.2014 16:38

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38355 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Spezi: Der Mieter will Geld haben für die Küche , die er eingebaut hat. Ist also genau umgekehrt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wer sich aunauthorisiert an fremden Eigenutm vergreift, muss dann Ersatz leisten.

Insofern schuldet der Mieter eine Küche bei Auszug.

Eine Ablöse zu verlangen könnte man als gewagt bezeichen, immer hin könnte der Vermieter dann auf die Idee kommen, auch mal die strafrechlichen Askpekte beleuchten lassen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

die Küche die dort verbaut war, war der größte Schrott !!!! ich habe die Vermieterin daraufhin gewiesen das ich eine neue Küche einbaue. Diese Küche kostet neu 2799 Euro diesen Betrag habe ich auch bezahlt. Ich lasse dir Küche ja auch drin, nur ist doch klar das ich dafür ein wenig Geld haben will. Die Küche die verbaut war hat 500 Euro gekostet neu bei Ikea. Ich habe die Wohnung dadurch aufgebessert.
In meinem Mietvertrag kann ich nichts dazu finden das ich die Wohnung weiß streichen muss.
Als ich damals in die Wohnung eingezogen bin gab es auch kein Übergabeprotokoll.
Die schlüsselübergabe habe ich mit dem Vormieter gemacht, da meine derzeitigen Vermieter in Japan leben.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
In meinem Mietvertrag kann ich nichts dazu finden das ich die Wohnung weiß streichen muss.

es wird ja anscheinend auch nicht verlangt, dass du die ganze Wohnung weiß streichst, sondern nur die Fototapete 'verschwinden' lässt. Und die Beseitigung von Beschädigungen muss selbstverständlich nicht extra erwähnt werden...

quote:
Ich lasse dir Küche ja auch drin, nur ist doch klar das ich dafür ein wenig Geld haben will.

Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, dir die Küche abzukaufen. Wenn er nicht darauf eingeht, musst du halt die Küche ausbauen und mitnehmen, wobei dann immer noch dem Vermieter Ersatz für die beseitigte Küche zusteht.

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#9
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

Problem wurde geklärt :-) die Wände streicht nun die Nachmieterin

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

Leider muss ich das Thema nochmal aufgreifen :-(

Am 01.12.2014 bin ich auch aus meiner Wohnung ausgezogen.
Ich habe mit der Nachmieterin eine Dokument erstellt das sie gegen eine Zahlung von 650 Euro, Küche, Couch, Badezimmer, Schrank, Schubladenschrank sowie eine Flurgaderrobe übernimmt.
Gegen Ende November kam der Hausverwalter ins Haus auch dieser hat die oben besagten sachen mit in das Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen.
Die eigentlichen Vermieter leben in Japan und konnten nicht kommen, deswegen kam der Hausverwalter dieser hat auch die Wohnung abgenommen mit uns beiden.
Alle Sachen wurden festgehalten und dann von beiden unterschrieben.
Die Nachmieterin war nach dem Termin nochmal mit Ihrem Vater in der Wohnung und wollte gucken wie sie die Wohnung streicht.
Am Tag der Schlüsselübergabe bin ich nochmal alle Räume mit der Nachmieterin durchgegangen, sie sagte „du brauchst mir nicht alles zeigen ist schon ok" meine Freundin war an dem Tag auch anwesend.
Nun habe ich eine Mail bekommen von der Nachmieterin wo sie über den Zustand der Möbel und der Küche verägert ist, desweiteren meinte sie es wäre alles dreckig und schmutzig gewesen die Küche voller Fett und ihre Zeit die sie investiert
hat, in reparieren der Möbel und sauber machen der Wohnung würde locker 600 Euro entsprechen, die sie wieder haben möchte sofern mir die Küche nicht gehört.
Als ich selber vor 10 Jahren in die Wohnung eingezogen, habe ich eine Küche übernommen von Ikea. Damals gab es keine Übergabeprotokoll ich habe die Übergabe der Wohnung mit dem Vormieter gemacht, da die Vermieterin
In Japan war. Diese besagte Küche war sehr marode und ich habe sie nach 3 Jahren gegen eine neue Küche ersetzt diese hat mich damals 2500 Euro gekostet. Für diese besagte Küche musste ich einen Heizkörper demontieren lassen,
ich weiß nicht mehr ob ich dies mit der Vermieterin abgesprochen habe. Als ich nun am 01.12.2014 ausgezogen bin hat mir die Vermieterin gesagt, sie würde sich um den Heizkörper kümmern wenn ich mich um die Farbe im Wohnzimmer kümmere da die Wand dunkel gestrichen war. Die jetzige Mieterin hat dann gesagt sie streicht alles selber und ich habe ihr für diesen Aufwand 50 Euro entschädigt.
Die Nachmieterin hat mir nun geschrieben, die Toilette würde nach Urin stinken, die Küche wäre voller Fett was man nicht mehr sauber bekommen würde und das Sofa ist zerkratzt. Ich hatte damals Katzen in der Wohnung das
Sofa war ein der einen Ecke etwas zerkratzt, aber nicht sowie sie es beschreibt total zerkratzt etc…….
Hinter dem Sofa war staub, ich habe da nicht mehr gefegt und es vergessen dafür habe mich auch entschuldigt, sie legt es so aus als ob es total verdreckt war etc.
Desweiteren schreibt sie die Küche wäre krumm und schief der Herd wäre nicht zu 100% dich usw. sie such nun das Haar in der Suppe und sie musste alles durch Ihren Vater reparieren lassen.
Was erwartet diese Frau das sie für 600 Euro eine komplett neue XXL-Couch, Küche, Kommode, Gaderobe bekommt ? sie ist verägert und will nun ihr Geld zurück.
Ich weiß nicht so recht was ich tun soll, Antworten auf ihre Mail ? oder es sein lassen……ich meine wenn ich was kaufe gucke ich mir es ja an, sie hatte 3 mal die Chance NEIN zu sagen, auch das Wohnungsübergabeprotokoll hat sie so
Unterschrieben und unsere Vereinbarung über die Gegenstände auch.


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> oder es sein lassen <hr size=1 noshade>

Genau das ...




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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

das habe ich mir auch gedacht, denn wir haben es ja schriftlich !!!! gesehen wie gekauft steht nicht drin, aber es steht drin was sie für das Geld bekommt die Küche, XXL-Couch, Gaderobe, Kommode etc.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wie gesagt; gekauft wie besehen, also ihre Sachen, ihr Problem.
Kommunikation mit Käufer einstellen.



Wenn noch mal was kommt muss man halt schauen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

Nun hat mir die Nachmieterin erneut geschrieben das
sie es feige und schäbig findet und das wir die Wohnungsübergabe bzw. das Protokoll nochmal erneut machen könnten, da die Vermiterin nicht da war meinte sie man könnte die Übergabe nochmal machen. Stellt sich für mich die Frage warum dann der Hausverwalter mit uns ein Übergabeprotokoll gemacht hat.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und das wir die Wohnungsübergabe bzw. das Protokoll nochmal erneut machen könnten <hr size=1 noshade>

*WAHAHAHAHA*

Die hat den Weihnachtspunsch wohl aus dem großen Eimer getrunken ...





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#16
 Von 
Largo303
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 115x hilfreich)

das weiß ich nicht ob sie das hat mittlerweile fühle ich mich genervt von ihren Nachrichten !!!! ich kann nichts dafür das sie für 600 Euro keine neue Küche, Gaderobe, Couch, Kommode, Schuhschrank etc bekommen hat. Auf einmal stinkt die Toilette nach Urin usw. sie sucht nach Fehlern.......

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ja, das glaube ich gerne.

Aber umso mehr gilt: Nerven behalten, keine Antwort, keine Reaktion.
Die will nicht mit §§ Recht bekommen sondern mit generve.





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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Trotzdem ist ja irgendwie die Forderung des Vermieters wegen der Küche noch offen.

Largo303 hat die Küche des Vermieters entsorgt, und eine eigene eingebaut. Diese eigene Küche hat er jetzt an den Nachmieter verkauft.
Der Vermieter hat unterm Strich jetzt also eine Küche zu wenig (weil die, die sich jetzt in der Wohnung befindet, aktuell dem Nachmieter gehört).
Dafür steht im immer noch Schadensersatz zu - auch wenn es Schrott von einem skandinavischen Möbelhaus war.



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