Habe vor zwei Jahren mit meinem neuen Mieter "Renovierung bei Einzug" vereinbart. Jetzt hat der Mieter gekündigt und es ist selbst bei Möbeln in der Wohnung unschwer zu sehen, dass beim Einzug nur das Wohnzimmer gestrichen wurde. Das Schlafzimmer ist ok, Küche, Flur und Kinderzimmer sahen aber beim Einzug schon nicht gut aus (verstehe einer, wie man so wohnen will?). Er will jetzt nicht renovieren, meint, es wäre ja seine Sache, wenn er so wohnen wollte.
Wie weit kann ich eine Beteiligung an den Renovierungskosten verlangen? Ich wollte 60% für Küche und Bad veranschlagen, weil dort in aller Regel die 3-Jahres-Frist gilt, und 40% für Kinderzimmer und Flur bei einer angenommenen 5-Jahres-Frist (obwohl alle Räume tatsächlich seit 7 Jahren ungestrichen sind und es wirklich dringend nötig haben).
Danke!
Renovierung bei Einzug - Wie weit kann ich eine Beteiligung an den Renovierungskosten verlangen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



1. Was steht im Mietvertrag bzgl. Renovierungspflicht bei Auszug ?
2. Wurde die Renovierungspflicht bei Einzug schriftlich festgehalten ?
--- editiert vom Admin
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Die Klausel "Renovierung erfolgt bei Einzug durch den Mieter" steht so im Mietvertrag. Eine Renovierung bei Auszug wurde im Mietvertrag nicht vereinbart, eben aufgrund der o.g. Einzugsrenovierung.
Handelt es sich um einen Formularmietvertrag oder individuelles Schriftstück? Wurde, wie von Scalar bereits erwähnt, eine Gegenleistung seitens des Vermieters gewährt?
Ich habe die drei Jahre als "Daumenpeilung" genommen, da die Wände einen Anstrich wirklich nötig haben (es handelt sich also um keine starre Frist sondern eine tatsächliche Renovierungsbedürftigkeit), die auf der Tatsache beruht, dass der Mieter die Wohnung nicht wie schriftlich vereinbart bei Einzug gestrichen hat.
Es wurde kein Mieterlass o.ä. vereinbart. Der Vertrag wurde so abgeschlossen um Streit über Renovierungsfristen und eine Endrenovierung bei Auszug zu vermeiden, denn wer gibt sich schon bei einem anstehenden Auszug bei der Wohnungsrenovierung noch Mühe.
Es handelt sich um einen individuellen Mietvertrag, keinen Formularmietvertrag.
Grundsätzlich halte ich es für eine sinnvolle Lösung eine Einzugsrenovierung zu vereinbaren. Ich würde dann aber noch die laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Ohne Fristen zu nennen.
Stell Dir vor, der hätte 20 Jahre da gewohnt. Dann hätte er alle paar Jahre die Schöheitsreparaturen von Dir verlangen können.
Ich fürchte, dass Du hier nicht viel machen kannst. Der Mietvertrag entält zum strittigen Punkt offensichtlich keine Vertragsstrafen.
Stell Dir vor, er hätte da 6 Jahre gewohnt und beim Einzug alles ordentlich gestrichen. Das sähe jetzt auch abgewohnt aus. Ich vermute, Du hättest mit dem Nachmieter dann ähnliche Regelungen getroffen so wie Du das jetzt auch wieder machen kannst. Somit kann ich einen Schaden für Dich nicht wirklich erkennen.
--- editiert vom Admin
Soll das heissen, weil ich keine Vertragsstrafe vereinbart habe bleibe ich auf den Kosten sitzen, obwohl er seiner Pflicht der Renovierung bei Einzug nicht nachgekommen ist? Ich hatte im Notfall vor, die Kaution zur Deckung der Kosten heranzuziehen?
Im übrigen enthält der Vertrag noch eine Klausel zu Renovierungsfristen die dem heutigen Stand entspricht "Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, vorzunehmen. Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre". Mir war allerdings bekannt dass der Mieter aufgrund seiner Arbeitssituation vermutlich nicht länger als 3 Jahre in der Wohnung bleiben würde, eine Renovierung also sowieso entfallen würde, da er ja in der Zeit nur seine eigene Renovierung 'abwohnen' würde.
Nach der jetzigen Erfahrung weiss ich noch nicht, wie ich neu vermiete ...
Im übrigen enthält der Vertrag noch eine Klausel zu Renovierungsfristen die dem heutigen Stand entspricht Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, vorzunehmen
Damit ist die Verpflichtung der Einzugsrenovierung komplett unwirksam!!!
Ob damit auch die regelmäßige Renovierungsverpflichtung unwirksm ist, ist mir unbekannt.
Hast Du denn auch eine Abgeltungsklausel im Vertrag, also dass er anteilig Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen beim Auszug zahlen muss?
--- editiert vom Admin
...bleibe ich auf den Kosten sitzen...
Auf welchen Kosten denn nun eigentlich?
Handewerkerkosten für das Streichen zumindest der Räume, die potentielle Mieter sonst bei der Besichtigung bereits rückwärts verlassen (Küche und Flur). Eine Wohnung die so abgewohnt aussieht laesst sich halt auch nicht gut zeigen.
--- editiert vom Admin
Danke Volker, mir haben noch die entsprechenden Worte gefehlt. Viel besser finde ich eigentlich, dass so ein Vermieter jetzt 2 weitere Jahre an Renovierung ,verloren, hat.
--- editiert vom Admin
Morti, irrelevant. Wir sind im Mietrecht.
Viel Schlimmer finde ich, dass hier sogar vorgeschlagen wird ich solle doch einfach selbst renovieren (lassen) und mehr Miete verlangen, d.h. also der neue Mieter jetzt dafür bestraft werden soll, dass der letzte seinen im Mietvertrag vereinbarten Pflichten nicht nachgekommen ist. Das nenne ich Solidarität!!!
Viel mehr mag ich dazu nicht sagen. Nur noch zum Thema "Du hast ´nen Dummen gesucht, der eine nieder gemachte Whg renoviert und danach wieder auszieht". Die Wohnung war nicht 'nieder gemacht' als der derzeitige Mieter eingezogen ist, sondern hat nach 4.5 Jahren einfach Spuren der Vormieter gezeigt - die bei Einzug renoviert hatten. Bei weiss gestrichenen Wänden hinterlässt regelmässiges Kochen und ein Kind Spuren. Ein Aus- sowie ein folgender Einzug nochmals. Und wenn man dann noch weitere zwei Jahre draufschlägt, sieht die Wohnung halt nicht mehr toll aus. Deshalb gibt es ja allgemein die Klausel zum Thema Schönheitsreparaturen - an die ich mich im übrigen selbst als Mieter auch halten muss. Man hätte sich ja vielleicht einigen können, wenn er gleich gesagt hätte, er will nicht renovieren. Aber mir beim Auszug in's Gesicht zu knallen "ist mir doch egal, was ich unterschrieben habe, ich mach's trotzdem nicht" finde ich jedenfalls ziemlich fragwürdig.
Sorry Leute, aber es ist bei der Einstellung kein Wunder, dass es Vermieter gibt, die ihre Wohnung lieber leerstehen lassen, als sie zu vermieten.
-- Editiert von pah41071 am 24.06.2008 20:39:11
-- Editiert von pah41071 am 24.06.2008 20:40:09
--- editiert vom Admin
Sorry Leute, aber es ist bei der Einstellung kein Wunder
Und warum bist du dann deiner sozialen Pflicht nicht nachgekommen und hast eine wirksame Klausel in den Vertrag geschrieben?
Diese Frage ist insb. dadurch relevant, weil eine derartige Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt. Das ist doch eine tolle Solidarität zwischen M und VM...
--- editiert vom Admin
Vielleicht bin ich ja zu doof - was hat das mit meiner sozialen Pflicht zu tun, wenn ich den Mieter bei der Vertragsverhandlung frage, ob er mit einer Einzugsrenovierung einverstanden ist oder eine Auszugsrenovierung bevorzugt, er die Einzugsrenovierung wählt, und ich davon ausgehe, dass er sich auch an sein Wort (bzw. den Vertrag hält)?
Ansonsten habe ich den damals aktuellen Muster-Mietvertrag vom DMB bei vielen Klauseln als Vorlage genommen - unter anderem bei den Schönheitsreparaturen. Wenn sich anschliessend die Gesetzeslage ändert, so sei es, aber da kommt man ja weder als Mieter noch als Vermieter nach, und es kann ja wohl keine offene Einladung sein, eine Renovierung komplett abzulehnen.
@Morti:
Über das Zusammenwirken von Einzugsrenovierung und regelmäßiger Schönheitsreparaturen wurde eingehend entschieden.
@pah:
du bist für die Wahl deiner Klauseln und deren Wirksamkeit verantwortlich. Typischer Weise können Gerichte erst über die Unwirksamkeit von Klauseln entscheiden, wenn es die Klauseln in den Verträgen gibt. Das du eine Vorlage verwendet hast, deutet übrigens eher auf Formularvertrag hin - insb. wenn über den Punkt nicht verhandelt wurde.
--- editiert vom Admin
Es ist irrelevant was mir vorschwebt. Wichtiger ist, was die Gerichte entschieden haben und entscheiden werden.
--- editiert vom Admin
Worauf willst du hinaus? Ich mach dir nicht den persönlichen googler.
--- editiert vom Admin
Na ja, -denken- reicht mitunter halt nicht und der Status -wissen- kommt besser.
Und jetzt?
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