Renovierung bei Einzug als Mieter?

24. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.08.2011 10:27:10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Einzug als Mieter?

Hallo, bin ja noch ein Frischling hier im Forum, aber nun brennen doch schon einige Fragen...

Wir sind ja schon oft umgezogen, haben aber sowas noch nie gehabt.

Derzeit interessieren wir uns für eine Doppelhaushälfte zur Miete in einem Altbau, jedoch wurde damals dort Schimmel gefunden welcher aufwändig beseitigt wurde. Nun nach langer Bauphase ist das Haus nun "beziehbar", allerdings müsste noch renoviert werden, denn die Wände sind roh, ohne Tapete und die Sanitären Anlagen müssten teilweise erneuert werden. Sowie einige Steckdosen die versehendlich zugeputzt wurden geöffnet und angeschlossen werden.

Nunja, gestern hatten wir ein Gespräch mit dem Vermieter und waren enttäuscht...
Wir haben es bisher so gehabt das wir eine Wohung/Haus bezugsfertig bekommen haben mit Spüle und Herd, ohne irgendwelche Kosten.

Nun möchte der Vermieter aber in der Wohnung auf keinen Fall noch was investieren und möchte das wir selber tapezieren, würde uns eventuell die Materialkosten erstatten, aber die Malerfirma müssten wir selbst zahlen :( . Er bot uns auch an das er eine Firma inkl. Material bestellt, allerdings würde unsere Miete dann um 50 Euro steigen (dauerhaft) - (ganauso für den Elektriker der die Steckdosen anschließen muss ...

Und bei Herd und Spüle und Duschkabine (welche fehlt und ersetzt werden müsste), entweder wir kaufen es selber oder er kauft, hebt die Miete dann aber um 50 Euro dauerhaft an :(

Das einzige was er ohne murren ersetzt wäre die Toilette.

Somit...die Wohnung ist im aktuellen Zustand nicht beziehbar bzw. bewohnbar. Um sie bezugsfertig zu machen müssten wir noch knapp 1000 Euro berappen + die dann noch anfallende Kaution (3 Kaltmieten), das wäre für uns nicht machbar.

Nun meine Frage...Darf ein Vermieter das?
Vielleicht liege ich falsch in meiner Annahme, aber ich dachte immer das grundsätzlich ein Vermieter eine Wohnung bezugsfertig übergeben muss oder zumindest eine Entschädigung geben und nicht das man alles alleine auf eigene Kosten renovieren muss.
Bisher hatten wir das immer so.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten
LG Janett


-----------------
""

-- Editiert asterya am 24.08.2011 08:52

-- Editiert asterya am 24.08.2011 08:53

-- Editiert asterya am 24.08.2011 08:55

-- Editiert asterya am 24.08.2011 08:56

-- Editiert asterya am 24.08.2011 08:57

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

Es gibt hier eben ZWEI Preise.
Einen OHNE und einen MIT.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 835x hilfreich)

Darf der Vermieter das? - Er darf sich vor allem seine Mieter aussuchen und ist nicht verpflichtet, an den Interessenten zu vermieten, der mit den Bedingungen nicht einverstanden ist.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7424 Beiträge, 1622x hilfreich)

Ja,
man kann das auch anders herum sehen, der Vermieter bietet Euch an, bei der Miete einen Nachlass zu gewähren, wenn Ihr die Arbeiten selber übernehmt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.903 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.294 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen