Renovierung beim Auszug notwendig?

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung beim Auszug notwendig?

Hallo zusammen,
Bin neu hier registriert und grüße vorab recht herzlich alle hier im Forum!
Nun habe ich eine Frage.....Zum 01.08.17 ziehe ich offiziell aus meiner alten Wohnung aus. Nun gibt es wie so oft Zoff bezüglich der Renovierung.
Zum Sachverhalt: vor etwa 1,5 Jahren bin ich eingezogen. Die Wohnung war in einem, laut Vermieter, neu renovierten Zustand. Dies würde so auch im Mietvertrag erwähnt. Nun beim Auszug möchte dieser dass ich die Wohnung obligatorisch erneut komplett streiche jedoch mit einer seitens des Vermieters gewünschten Farbe.Es handelt sich hierbei um eine hochwertige weiße Wandfarbe.
Pro Eimer angeblich 50 eur....Der Vermieter möchte keine vergleichbare sondern exakt diese.
Des weiteren stellt sich die Frage ob ich nach so kurzer Zeit überhaupt streichen muss. Die Wände haben punktuell Flecken von fliegen und hier und da von den Kindern ein Bleistift Strich.
Reicht es nicht das ich dafür Sorge dass alles fleckenlos aussieht? Also die stellen ausbesser?
Ich finde es übertrieben alles zu streichen.
Alternativ würde der Vermieter auch einen Maler auf meine Kosten beauftragen.

Was meint ihr??

Danke und LG

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50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Um das beurteilen zu können müssten Sie den GENAUEN Wortlaut der Renovierungsklausel hier einstellen, am besten per LINK

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
hier und da von den Kindern ein Bleistift Strich.


Naja, das würde ich jetzt schon mal streichen....oder halt entfernen, da es sich doch nicht um normale Nutzung handelt.

Zitat (von go470990-29):
jedoch mit einer seitens des Vermieters gewünschten Farbe.


Zum besseren Verständnis:
Du sollst diese Farbe kaufen ? Oder kauft der Vermieter diese ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal...
Ich soll die Farbe kaufen....Und damit streichen weil er diese haben will...Ich hätte jetzt einen gute aus dem mittleren Segment genommen.
Er ist halt der Meinung dass andere Farben außer "seiner" abblättern von der Wand.

Zu der Renovierungsklausel: Im Mietvertrag würde lediglich vom Vermieter "Wohnung komplett gestrichen" rein geschrieben.
Sonst findet man im Vertrag nur die Standard Klauseln laut Gesetzt....irgendwas mit.... Nach 5 Jahren streichen usw.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
Zu der Renovierungsklausel: Im Mietvertrag würde lediglich vom Vermieter "Wohnung komplett gestrichen" rein geschrieben.
Sonst findet man im Vertrag nur die Standard Klauseln laut Gesetzt....irgendwas mit.... Nach 5 Jahren streichen usw.
Bitte nicht übel nehmen, aber hier wird nicht ohne Grund nach dem Wortlaut gefragt. Dieser Zusatz vom Vermieter kann sehr wichtig sein. Wurde der vom Vermieter vorgegeben oder ausverhandelt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich suche den Vertrag raus....Was ich weiß das es von ihm vorgegeben wurde

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
Sonst findet man im Vertrag nur die Standard Klauseln laut Gesetzt....irgendwas mit.... Nach 5 Jahren streichen usw.

Eine überaus seltsame Interpretation von "GENAUEN Wortlaut der Renovierungsklausel"


Dann meine Auskunft aufgrund des bisher gelieferten Sachverhaltes:
Es gilt dann die Renovierungpflicht laut Gesetz und Rechtsprechung ....irgendwas mit.... streichen usw. Oder halt das Gegenteil ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe den Vertrag vor mir.....Dort finde ich einen §2 Zustand der Mieträume. Dieser ist unterteilt in 1. Und 2.
Angekreuzt ist 1. der heißt. "Die Mieträume werden im vollrenovierten Zustand übernommen".
2. heißt "Die Mieträume befinden sich bei der Übergabe an den Mieter in folgendem Renovierungszustand:"
Dieser Punkt ist jedoch durchgestrichen mit Kulli.

Dann der §11 Schönheitsreparaturen

Der Punkt 3 dürfte auf mich zutreffen.... "Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen laufenden Renovierungsfristen gemäß Ziffer 2 (Küche Bad Dusche alle 5 Jahre, Wohn-schlafräume,Dielen Flure und Toilette alle 8 Jahre,in allen anderen Nebenräumen alle 10 Jahre) noch nicht vollständig abgelaufen und deshalb noch nicht fällig sind,hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer zukünftig fälligen Renovierung entsprechend dem tatsächlichen Abnutzungsgrad (Abgeltungsqoute) anteilig zu tragen. Die Abgeltungsqoute ist auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachbetriebes zu berechnen....."

Ich hoffe daraus kann man einiges ableiten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen laufenden Renovierungsfristen gemäß Ziffer 2 (Küche Bad Dusche alle 5 Jahre, Wohn-schlafräume,Dielen Flure und Toilette alle 8 Jahre,in allen anderen Nebenräumen alle 10 Jahre) noch nicht vollständig abgelaufen und deshalb noch nicht fällig sind,hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer zukünftig fälligen Renovierung entsprechend dem tatsächlichen Abnutzungsgrad (Abgeltungsqoute) anteilig zu tragen. Die Abgeltungsqoute ist auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachbetriebes zu berechnen....

Das ist eine Quotenabgeltungsklausel und damit laut BGH Urteil von 2015 ungültig.

Bleiben noch die anderen Klauseln, die wir immernoch nicht kennen. Es ist echt mühsam mit dir.

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#9
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Klauseln werden denn genau benötigt?
Mehr Klauseln habe ich zur Renovierung hier nicht....Einerseits den Punkt mit dem vollrenovierten Zustand und weiter diese Jahresangaben wann was renoviert werden muss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
Mehr Klauseln habe ich zur Renovierung hier nicht.

Dann ist ja keine spezielle Farbe vorgeschrieben, wobei es ausreichen würde und vermutlich günstiger wird (sofern es nur die paar Stellen sind) das man die Arbeit einen Maler machen lässt. Da reicht ausbessern aus, sofern man das nicht mehr sieht. Nach der kurzen Zeit wäre es Unsinnig die ganze Wohnung zu streichen, wenn sonst noch alles in Ordnung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
Mehr Klauseln habe ich zur Renovierung hier nicht.

Dann ist ja keine spezielle Farbe vorgeschrieben, wobei es ausreichen würde und vermutlich günstiger wird (sofern es nur die paar Stellen sind) das man die Arbeit einen Maler machen lässt. Da reicht ausbessern aus, sofern man das nicht mehr sieht. Nach der kurzen Zeit wäre es Unsinnig die ganze Wohnung zu streichen, wenn sonst noch alles in Ordnung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bleiben noch die anderen Klauseln,

Brauchen wir die noch?


Die neuere Rechtsprechung geht doch davon aus, "Rückgabe wie angemietet"?
Zitat (von go470990-29):
Angekreuzt ist 1. der heißt. "Die Mieträume werden im vollrenovierten Zustand übernommen".




Zitat (von go470990-29):
Pro Eimer angeblich 50 eur....

Das lässt sich ja nachprüfen.



Zitat (von go470990-29):
Der Vermieter möchte keine vergleichbare sondern exakt diese.

Geschuldet wird "nur durchsschnittliche Art und Güte". Will der Vermieter also was "überdurchsschnittliches", dann wird er die Differenz tragen müssen.
Ausnahme: er kann das mit dem "abblättern" beweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Mietvertrag ist nichts vorgeschrieben wegen der Farbe.
Der Vermieter teilte mit dies lediglich in einem persönlichen Gespräch mit.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cauchy):
Bleiben noch die anderen Klauseln,

Brauchen wir die noch?


Die neuere Rechtsprechung geht doch davon aus, "Rückgabe wie angemietet"?
Zitat (von go470990-29):
Angekreuzt ist 1. der heißt. "Die Mieträume werden im vollrenovierten Zustand übernommen".




Zitat (von go470990-29):
Pro Eimer angeblich 50 eur....

Das lässt sich ja nachprüfen.



Zitat (von go470990-29):
Der Vermieter möchte keine vergleichbare sondern exakt diese.

Geschuldet wird "nur durchsschnittliche Art und Güte". Will der Vermieter also was "überdurchsschnittliches", dann wird er die Differenz tragen müssen.
Ausnahme: er kann das mit dem "abblättern" beweisen.


Er sagt das es nach "kurzer Zeit" abblättert. Er meinte noch Ich könne mit einer anderen Farbe streichen jedoch wenn diese dann nach X Zeit abblättern sollte müsste ich damit haften

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die neuere Rechtsprechung geht doch davon aus, "Rückgabe wie angemietet"?

Fehlt da der Ironie-Tag oder habe ich was verpasst?

Zitat (von go470990-29):
Einerseits den Punkt mit dem vollrenovierten Zustand und weiter diese Jahresangaben wann was renoviert werden muss
Die beiden Klauseln können noch was ändern. Aber ich habe keine Lust mehr

Zitat (von go470990-29):
Die Wände haben punktuell Flecken von fliegen und hier und da von den Kindern ein Bleistift Strich.
Reicht es nicht das ich dafür Sorge dass alles fleckenlos aussieht? Also die stellen ausbesser?
Es kommt auf die Flecken an. Die Bleistift-Striche sollten doch mit einem Radiergummi weggehen. Bei den Fliegen-Flecken mag auch ein feutchtes Tuch oder Radiergummi helfen. Nur die Stellen zu streichen, würde ich definitiv nicht empfehlen. Das gibt mit einiger Sicherheit Farbschattierungen, wenn man richtig kuckt. Und da dein Vermieter offenbar pingelig ist, kann das Probleme geben. Schlimmstenfalls hast du dann wirklich die Wände "beschädigt" und musst sie komplett streichen .

PS: Normale Abnutzung ist erlaubt. Die Wohnung muss halt so aussehen, wie man das nach 1,5 Jahren durchschnittlich erwarten darf.

-- Editiert von cauchy am 24.07.2017 21:27

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Fehlt da der Ironie-Tag oder habe ich was verpasst?

Der Bundes­gerichts­hof hat entschieden: Wer in eine unreno­vierte Wohnung einge­zogen ist, braucht bei Auszug nicht reno­vieren.
https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/

Bedeutet in meinen Augen auch: Wer in eine reno­vierte Wohnung einge­zogen ist, muss bei Auszug reno­vieren (sofern notwendig).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet in meinen Augen auch: Wer in eine reno­vierte Wohnung einge­zogen ist, muss bei Auszug reno­vieren (sofern notwendig).
Willst du mich auf den Arm nehmen oder hat da jemand deinen Account gekapert? Das bedeutet es noch nicht einmal ansatzweise. Der BGH hat einige AGB-Klauseln gekillt, wenn die Wohnung unrenoviert ohne angemessenen Ausgleich übergeben wurde. Es bleibt aber immernoch bei § 538 BGB , solange dies nicht durch wirksame, vertragliche Regelungen geändert wird.

Die einzige, die der Teilnehmer bisher im Wortlaut präsentiert hat, ist auf jeden Fall unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei es für mich wirklich interessant wäre ob ich dazu verpflichtet werden könnte, wenn ich in eine vollrenovierte Wohnung einziehen, bei Auszug ebenfalls zu renovieren. Einfach nur von der Tatsache gesehen. Weil nach 1.5 Jahren ist wirklich nichts dran außer die erwähnten Flecken und Striche. Geraucht wurde da ebenfalls nicht.

Achja in zwei räumen sind an einer Wand jeweils Kindertapeten. Diese werde ich selbstverständlich noch entfernen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich glaub auch dass Harry den 24.07. Mit dem ersten April verwechselt.

Die Quotenklausel killt alles was unter der gleichen ParagrafNr. im Vertrag steht zu Schönheitsreparaturen. Wenn es sonst nichts dazu gibt, war das, solange man jetzt kein Protokoll unterschreibt in dem eine Pflicht auftaucht.

Besenrein und gut ist. Striche soweit geht radieren oder abwaschen. Flecken ginge zur Not überstreichen, da bekannt ist welche das ist.
Wenn die was taugt, klappt das nur bei 50 € waere ich skeptisch, das die was taugt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
. Einfach nur von der Tatsache gesehen. Weil nach 1.5 Jahren ist wirklich nichts dran außer die erwähnten Flecken und Striche

Und eben dazu:
Zitat (von go470990-29):
Achja in zwei räumen sind an einer Wand jeweils Kindertapeten. Diese werde ich selbstverständlich noch entfernen

Mit nur entfernen ist es nichts, der Kleister wird die Farbe immer in Mitleidenschaft ziehen.
Beim ersten Punkt reicht es aus, die Schäden mit fachgerecht so aus zu bessern, das die Wände einheitlich aussehen. Jedoch kommt jetzt plötzlich noch das Zweite hinzu, und hier hat der Vermieter dann Anspruch auf eine Farbe in gleicher Güte wie verwendet wurde. Also muss man hier bei anderen Herstellern sich die Bestätigung vom Verkäufer geben lassen, das die verwendete Farbe die gleiche Qualität und Güte aufweist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Also muss man hier bei anderen Herstellern sich die Bestätigung vom Verkäufer geben lassen, das die verwendete Farbe die gleiche Qualität und Güte aufweist.
Nein. Der Vermieter müsste beweisen, dass die vom Mieter verwendete eine schlechtere aufweisst. Zumindest wenn er auf der Basis einen Schaden argumentieren möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nein. Der Vermieter müsste beweisen, dass die vom Mieter verwendete eine schlechtere aufweisst.

Und dann liegt das Kind im Brunnen, so ein Nachweis ist leicht zu erbringen.
Dann zahlt man eben auch noch das Entfernen der falschen Farbe, weil es dann eine Beschädigung ist.
Für den Mieter wäre das vorher abklären eben nur eine Sicherheit.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

@0815frager: Ich will hier gar nicht diskutieren, was eine Beschädigung ist und was nicht. Der Teilnehmer rückt ja wesentliche Informationen gar nicht oder irgendwann sehr verspätet raus. Da wäre das Kaffesatzleserei. Von daher begnüge ich mich bezüglich eines Schadens mit mehr oder weniger allgemeinen Aussagen wie der hier

Zitat (von cauchy):
Die Wohnung muss halt so aussehen, wie man das nach 1,5 Jahren durchschnittlich erwarten darf.

Damit muss der Teilnehmer dann halt selber klarkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@cauchy
Wenn ich besser wissen würde was an "wesentlichen Informationen" benötigt werden wäre der Sachverhalt vermutlicherweise klarer. Wäre ich ein Anwalt für Mietrecht bräuchte ich hier sicherlich niemanden bemühen.
Ich glaube das ich sämtliche Punkte aus den Mietvertrag als Laie in der Materie erwähnt habe. Weiteres zum Thema Renovierung etc. sehe ich nicht mehr.
Aber trotzdem danke Dir und den restlichen für die Mühe mir zu helfen.

Liebe Grüße

Der Teilnehmer

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
@cauchy
Wenn ich besser wissen würde was an "wesentlichen Informationen" benötigt werden wäre der Sachverhalt vermutlicherweise klarer. Wäre ich ein Anwalt für Mietrecht bräuchte ich hier sicherlich niemanden bemühen.
Ich glaube das ich sämtliche Punkte aus den Mietvertrag als Laie in der Materie erwähnt habe. Weiteres zum Thema Renovierung etc. sehe ich nicht mehr.
Aber trotzdem danke Dir und den restlichen für die Mühe mir zu helfen.

Liebe Grüße

Der Teilnehmer


Lesen Sie eigentlich, was wir hier schreiben???

#1
Zitat:
Um das beurteilen zu können müssten Sie den GENAUEN Wortlaut der Renovierungsklausel hier einstellen, am besten per LINK

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go470990-29):
Welche Klauseln werden denn genau benötigt?
Mehr Klauseln habe ich zur Renovierung hier nicht....Einerseits den Punkt mit dem vollrenovierten Zustand und weiter diese Jahresangaben wann was renoviert werden muss


Habe bereits geschrieben das es keine weiteren "Renovierungsklauseln" gibt. Und dann gefragt wo ich die denn finden soll.

Man muss schon den ganzen Beitrag lesen!!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Echt jetzt? Sind Sie zu faul Ihren eigenen Mietvertrag zu lesen? Wir wollen Ihnen helfen, aber hellsehen können wir nicht, die Glaskugel von HvS ist kaputt und selbst cauchy kann sich diesbezüglich nicht ein vorhersehendes BGH Urtiel aus dem Ärmel schütteln.

#7

Zitat:

Also habe den Vertrag vor mir.....Dort finde ich einen §2 Zustand der Mieträume. Dieser ist unterteilt in 1. Und 2.
Angekreuzt ist 1. der heißt. "Die Mieträume werden im vollrenovierten Zustand übernommen".
2. heißt "Die Mieträume befinden sich bei der Übergabe an den Mieter in folgendem Renovierungszustand:"
Dieser Punkt ist jedoch durchgestrichen mit Kulli.

Dann der §11 Schönheitsreparaturen

Der Punkt 3 dürfte auf mich zutreffen.... "Soweit bei Beendigung des Mietverhältnisses die seit Vertragsbeginn oder seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen laufenden Renovierungsfristen gemäß Ziffer 2 (Küche Bad Dusche alle 5 Jahre, Wohn-schlafräume,Dielen Flure und Toilette alle 8 Jahre,in allen anderen Nebenräumen alle 10 Jahre) noch nicht vollständig abgelaufen und deshalb noch nicht fällig sind,hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer zukünftig fälligen Renovierung entsprechend dem tatsächlichen Abnutzungsgrad (Abgeltungsqoute) anteilig zu tragen. Die Abgeltungsqoute ist auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachbetriebes zu berechnen....."

Ich hoffe daraus kann man einiges ableiten.


... und wie ist jetzt der GENAUE Wortlaut der KOMPLETTEN Klausel, oder sollen wir nur das lesen, was Sie für notwendig erachten?

-- Editiert von AltesHaus am 25.07.2017 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
go470990-29
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die Links

https://www.pic-upload.de/view-33608038/DSC_0530.jpg.html

https://www.pic-upload.de/view-33608044/DSC_0531.jpg.html

https://www.pic-upload.de/view-33608061/DSC_0529.jpg.html

https://www.pic-upload.de/view-33608082/DSC_0528.jpg.html

https://www.pic-upload.de/view-33608080/DSC_0527.jpg.html

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Diese Klausel ist voll wirksam und es handel hier nicht um eine sog. "Quotenklausel".

Formulierung "in Alllgemeinen" macht keine feste Vorschrift, sondern dient lediglich der Beispielhaftigkeit.
Du kommst um Renovierung nicht drum!

Der Vermieter wollte eine "teure Farbe" vermutlich wegen der bunten Kinderzimmertapeten, die nur mit einer hochwertigen gut deckenden Farbe gut überstrichen werden können. Da es auch vremutlich syntetische, hochglanz oder glatte Tapeten sind (keine atmungsaktievn Rohfasertapeten) - ist eine Abblätterung nicht ausgeschlossen! Die Kindertapeten sollten also ab und neue Raufaser rauf ODER die teure Farbe (die erfahrungsgemäß billiger als Neutapezieren ist) eben ran.

Im Übrigen "Abnutzungszustand" ist bei unfachmännichen Eigentapezieren oder grelle Farben völlig unrelevant - es gleicht einer mutwilligen Schädigung des Eigentums.

-- Editiert von mina37 am 25.07.2017 20:38

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mina37):
Diese Klausel ist voll wirksam und es handel hier nicht um eine sog. "Quotenqulausel".

Es ist auf jeden Fall keine Abgeltungsklausel, welche gekippt wurde.
Zitat (von mina37):
Der Vermieter wollte eine "teure Farbe"

50€ ist für Markenprodukte jetzt nicht teuer, der Vermieter will eben nur aus verständlichen Gründen Markenware, weil dies eben beim Einzug auch verwendet wurde. Der Mieter möchte den Kübel Farbe für 10 € verwenden, so das die nächsten Mieter entweder gleich über Kopfschmerzen wegen den Ausdünstungen bekommen und Mietminderung betreiben, oder die Farbe vegilbt innerhalb kurzer Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

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