Renovierung beim Auszug/Kündigungsfristen

2. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
per4mens
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung beim Auszug/Kündigungsfristen

Hallo!
Wir möchten nach einem Jahr den Mietvertrag kündigen.Im Vertrag sind keine besonderen Vereinbarungen bzgl. einer Renovierung beim Auszug festgehalten. Lediglich das wir eine frisch renovierte Whng. übernehmen. Kann die Vermieterin dennoch darauf bestehen?
Außerdem wüßte ich gerne ob ich mich auf die 3 monatige Kündigungsfrist verlassen kann wenn auch hier keine expliziten Vereinbarungen im Vertag stehen?

Vielen Dank für Antworten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Hallo per4mens

Da du erst 1 Jahr dort wohnst, mußt du nicht renovieren (es sei denn die Wohnung hast du hinterlassen, wie einen Saustall-will ich dir nicht unterstellen, solls ja geben ;) )
Normalerweise muß man nach 3 Jahren Wohnzimmer, Küche und Bad, nach 5 Jahren Schlafzimmer, flur und nach 7 Jahren erst Räume renovieren, die man nicht so oft benutzt hat (abstellkammer)
Wenn keine Kündigungsfristen im Vertrag stehen gilt generell die jetzt geltene gesetzliche Frist...d.h. 3 monate

Viel Glück ;)

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"Smile for a better Day...."

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Sind denn im Vertrag überhaupt Klauseln zur Renovierung bzw. Schönkeitsreparaturen aufgenommen. Diese sind grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, es sei denn sie sind wirksam auf den Mieter übertragen. Das heißt, sollte keine Klausel zu Schönheitsreparaturen im Vertrag enthalten sein, muss auch nichts gemacht werden, solange die Wohnung normal abgenutzt ist. Für Schäden steht man natürlich in der Verantwortung.

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#3
 Von 
Zwilling27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

M.J., Renovierung des Wohnzimmers nicht erst nach 5 Jahren? M.E. Küche und Bad = 3 Jahre, Wohn-und Schlafzimmer = 5 Jahre, Flur usw. = 7 Jahre.......

Meine Frage: Ich bin vor 3 Jahren und 3 Monaten eingezogen, habe jetzt gekündigt, stelle dem Vermieter, trotz voller Mietzahlung, schon jetzt den Wohnraum zur Verfügung, damit die Fussböden verlegt werden können, etc!!
Die Wohnung wurde mit Teppich vermietet, ich habe ihn nach Rücksprache mit dem Vermieter entfernt - er, der Teppich, sah auch ziemlich fertig aus -. NUN aber will der VM 900 EURO von der Kaution für den Teppich einbehalten!?! Frage: Teppichersatz, obwohl dieser ohnehin entfernt worden wäre? Die Wohnung soll mit Holz vermietet werden.......
Danke für alle Ratschäge!!

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#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

@Zwilling,
du hast recht, ich wußte es nicht mehr genau ..sorry .....

So jetzt zu deiner Frage:
Wenn der Vermieter die Wohnung mit Teppich vemietet hat, hättest du ihn nicht rausreißen müssen..

"Wer den Teppich verlegt, muß auch dafür sorgen, das er wieder entfernt wird"

Wenn der Teppich gewöhnlich gebrauchsspuren hat, ist das auch nicht deine SAche...Mit normaler Abnutzung muß der Vermieter rechnen:

"Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können (OLG Hamm 30 RE Miet 3/90, WM 91, 248 ). "

Hier nochmal ein Link über "TEppich und Parkett":

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Teppich-Parkett.htm.ver3.html

Viel Glück :)

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"Smile for a better Day...."

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#5
 Von 
Zwilling27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke M.J. Dennoch eine Frage, die irgendwie auf all den Seiten und in den Foren nicht zu finden ist oder nicht beantwortet werden kann........Der Teppich wurde wirklich in den 3 Jahren und 3 Monaten arg! beansprucht. Da der VM aber meinte, dass ohnehin Parkett oder anderes nach meinem Auszug, vor Weitervermietung, verlegt wird, bräuchte ich den Teppich bei Auszug nur entfernen. Jetzt, nachdem ich es gemacht habe, will er - wie gesagt - 900 Euro von der Kaution für den Teppich einbehalten.......Gleichzeitig wird doch aber jetzt Parkettfussboden verlegt, somit wäre der Teppich, egal in welchem Zustand, doch ohnehin entfernt worden?!? Genau zu diesem Problem finde ich nichts.

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#6
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

"Die Wohnung wurde mit Teppich vermietet, ich habe ihn nach Rücksprache mit dem Vermieter entfernt..."

Na er wollte es doch dass er entfernt wird. Schriftlich hast Du nichts? Sch ... hätt ich aber auch net daran gedacht.

Am besten nochmal alles schriftlich fixieren und auf Herausgabe der 900 Euro bestehen ... wenn kein Geld komnmt .. ab zum Mieterbund

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