Renovierung bzw. Entgeltung der Kosten

21. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
T.Schönberger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bzw. Entgeltung der Kosten

Hallo,

wir haben beim Einzug die Wohnung renoviert und eine Teil des Bodens ersetzt. Dies wurde so auch im Mietvertrag festgehalten. Darf ich dafür beim Auszug jetzt Geld einfordern und wenn ja wieviel ?
Vorher war ein Teppichboden in 2 Zimmer und dem Flur verbaut. Wir setzten einen Laminat mit Absprache
nicht verklebt ein. Wir wohnten 5 Jahre in der Wohnung und der Bodenbestand ist noch sehr gut.

Vielen Dank für eine Antwort.

MfG T.Schönberger

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Natürlich kannst du hierfür Geld fordern. Die erste Frage ist nur, wem gegenüber du dies willst und ob die Person dem nachkommt.

Vermieter: Was wurde im Mietvertrag genau zum neuen Bodenbelag geregelt? Nur, dass ihr ihn verlegen dürft? Dann kann der Vermieter verlangen, dass ihr ihn zum Auszug auch wieder entfernt. Die Chance hier Geld zu erhalten wird sehr gering sein. Nach 5 Jahren könnt ihr ggf. sogar froh sein, wenn ihr den Boden nicht wieder entfernen müsst. So spart ihr euch den Aufwand.

Nachmieter: Denkbar ist, wenn im Mietvertrag nicht der Eigentumsübergang an die Vermieter geregelt ist, dass ihr das Laminat dem Nachmieter gegen eine Entschädigung überlasst. Darauf einlassen muss er sich nicht. Unter Umständen kann der Eigentümer es jedoch verweigern, dass ihr den Boden drin lasst. Hier solltet ihr euch also schriftlich mit allen Seiten einigen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen