Renovierung der Wohnung

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung der Wohnung

Folgendes: Ich ziehe gerade aus meiner Wohnung aus.
Da vor kurzem Wasser durch Regen und einem leicht geöffnetem Dachfenster in die Küche gelaufen ist, ist der Stoß der Arbeitsplatte leicht aufgequollen.

Meine Vermieter wollen nun das ich diese ersetze. Ihr Angebot vom Küchenstudio beträgt 750 €! (Das ist meine ganze Kaution)

Jetzt wollte ich den Fall bei meiner Haftpflichtversicherung einreichen, allerdings habe ich nun das Alter der Küche erfahren.
Die Küche inkl. Arbeitsplatte wurde 1993 (!!!) eingebaut und ist demnach schon SEHR gebraucht.

Ich habe gehört das der Vermieter verpflichtet ist ab einem gewissen Alter diese selbst Instandzusetzen oder zu ersetzen. Damals wurde die ganze Küche für 4000 DM gekauft, d.h. 2000 Euro das wiederrum heisst die GANZE KÜCHE hat niemals mehr einen Wert von 750 Euro.

Was ratet Ihr mir? Was soll ich tun? Wegen diesem Alter nehme ich an das meine Versicherung das sicherlich nicht mehr übernimmt.

Die generelle Frage lautet, ab wann muss ein Vermieter eine Küchenplatte instandsetzen bzw. erneuern?

Oder denke ich Falsch? Bitte um Hilfe.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ines.M
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei dem wirklichen alten Ding wird der VM von Dir nichts bekommen können. Seine Forderung läuft ins Nichts. Deine Haftpflicht würde in diesem Fall sicherlich auch nur den Zweitwert ersetzen und der dürfte bei dem alten Ding praktisch bei Null liegen.

An Deiner Stelle würde ich die Regulierung des Schadens ablehnen und es im Zweifel auf einen Rechtsstreit mit dem VM ankommen lassen. Die meisten VM knicken ein, wenn man ihnen das in dieser Form mitteilt.

Ines

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt ich habe eben keine Ahnung auf diesem Gebiet. Allerdings hat mir mein Anwalt den ich Privat kenne gesagt das ich den ZEITWERT der Platte ersetzen muss. Und da diese 1993 gekauft wurde liegt der wie oben erwähnt eh bei weniger als 750 Euro.

Es ist einfach so das meine Vermieter das nun so auf mir abwälzen wollen, das ich keine Kaution mehr zurückbekomme. Das ist ja klar das Sie den Schaden beheben wollen, ich bin ja auch bereit diesen zu ersetzen, aber für die 750 Euro bekommen Sie in dieser größen Ordnung eine neue Ikea Küche inkl. Spüle und Arbeitsplatte.

Ich habe nun erstmal einen Termin beim Amtsgericht um mir Beratungsbeihilfe zu holen. D.h. das ich mir eine Beratung beim Anwalt zahlen lassen kann.
Vllt hilft es dann direkt das ich da Informationen bekommen könnte.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
für die 750 Euro bekommen Sie in dieser größen Ordnung eine neue Ikea Küche inkl. Spüle und Arbeitsplatte


Auf wieviel Pakete aufgeteilt ?

Gibt es einen Kostenvoranschlag für die Arbeitsplatte ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich glaube, hier werden 2 Dinge verwechselt, denn der Zeitwert interessiert nur die Versicherung, die da was zahlen soll. Natürlich wird die so wenig zahlen wollen wie nur möglich. Die Differenz muss dann selbst gezahlt werden.

Wichtig aber hier ist, dass der Mieter einen Mangel an der Mietsache verursacht hat und dieser zu beheben ist. Der Mieter muss doch gar nicht das "Angebot" vom VM annehmen, sondern kann selbst entscheiden, von wem er das machen lässt, denn er zahlt schließlich dafür.

Er "zieht geraus aus", also hat er doch noch die Möglichkeit dafür, oder nicht?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ USEN: Nein es gibt keinen Kostenvoranschlag. Ich denke meine Vermieter wollen das alles von den 800 Euro Kaution abziehen.

@DINSCHE: Ich bin schon ausgezogen, aber das Mietverhältnis läuft noch bis zum 31.9. am 1.10 zieht ein neuer Mieter ein. Das kann aber doch nicht sein, es kann nicht sein das ich eine Arbeitsplatte die wirklich geringfügig beschädigt wurde und nichts mehr Wert ist für 750 Euro ersetzt werden muss. Ich sehe ein das ich den Zeitwert der Arbeitsplatte ersetzen sollte. Aber ich meine die Vermieter haben doch eine Wohnungswertsteigerung dadurch? Oder irre ich mich nun total?

@INES M.: Täuscht du dich so sehr?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

quote:
Aber ich meine die Vermieter haben doch eine Wohnungswertsteigerung dadurch? Oder irre ich mich nun total?

Ist das dein Ernst? Die sollen durch die Arbeitsplatte der Küche eine Wohnungswertsteigerung haben? Soll Carrara-Marmor eingebaut werden? Fakt ist nun mal durch dich ist diese Arbeitsplatte beschädigt worden und wenn du den Zeitwert ersetzt, ist trotzdem doch noch keine neue Arbeitsplatte drin

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung ich bin verzweifelt. Ich bin Azubi, habe kein Geld und weiß nicht weiter. Ich höre sovieles von allen möglichen Leuten und weiß mir nicht zu helfen. Auf jedenfall weiß ich das ich nicht einfach so 750 Euro bezahlen kann wegen einer 1 mm hohen Schwellung der Arbeitsplatte. (Ich untertreibe nicht)

Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Bei einem Arbeitskollegen von mir


Das muß aber verdammt lange her sein.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich suche hier keinen Kleinkrieg zwischen "Andys" und sonstwem sondern eine ehrliche und korrekte Antwort.

Ich denke es hat keinen Wert. Ich werde wohl oder übel direkt zu einem Anwalt mit Beratungsbeihilfe gehen und anschließend entscheiden wie ich weiter vorgehen soll. Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Alternativ könnte man ja auch mal mit der Versicherung sprechen.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.12.2009 14:22:23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Susen15
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
und wenn man mit seinem Vermieter spricht,und diesem nun anbietet,die alte Arbeitsplatte durch eine neue zu ersetzen?Gibts ja schliesslich in jedem Baumarkt um die Ecke für weniger als 750€.
MfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Inspektor gibt's keinen.

Kottan



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Unter Schock handeln eben viele Leute nicht mehr rational.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


Mein lieber Freund Hans H Koenig hat schon darauf hingewiesen. Herzustellen ist der ursprüngliche Zustand vor Eintritt des schädigenden Ereig-nisses. Sehen Sie zu, dass Sie Ihrem Vermieter eine alte Arbeitsplatte Bj. 93 einbauen. Ist dies nicht möglich und erhält der Vermieter eine neue Arbeitsplatte, muss er sich den Vorteil der neuen Platte anrechnen lassen. Im Klartext: Bei der neuen Arbeitsplatte zahlt der Mieter nur den Anteil, der dem Wert der gebrauchten vor Beschädigung entsprich.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Vermieter nachträglich Schadenersatzforderungen stellen, die in ihrer Höhe „zufällig“ genau der Kaution entsprechen. Da der Anspruchsteller, der Vermieter, seine Schadenersatzforderung nachweisen muss, lehnen Sie jede Ersatzforderung solange ab, wie der Vermieter nicht nachweist dass Sie (und nicht etwa Ihr Nachfolger) für den Schaden verantwortlich ist und zudem erläutert hat, wie sich der Schaden ermittelt.

Sofern Ihre Haftpflicht auch Mietsachschäden versichert hat (dies ist in der Regel zusätzlich möglich und nicht unbedingt standard), sollten Sie den Schaden der Versicherung melden. Die Versicherung übernimmt die Regulierung für Sie, oder aber versorgt Sie mit „Munition“ (Argumenten), weswegen Sie den Schaden nicht (in der vom Vermieter geforderten Höhe) begleichen müssen.

Haben Sie keine Haftpflicht für Mietsachschäden prüfen Sie zusätzlich, wie lange ihr Auszug her ist. Ersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Auszug, wenn der Vermieter Sie nicht in einer verjährungsunterbrechenden Form (z.B. Klage) geltend macht oder ernsthafte Verhandlungen über den Ersatzanspruch stattfinden. Prüfen Sie auch, ob es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem der Schaden vermerkt ist.

Leider ist es dann oft so, dass Sie der Kaution hinterher rennen müssen, aber wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, Ihnen seine Schadensberechnung zu erläutern, dann haben Sie einigermaßen gute Chancen (jedenfalls bleiben Sie dann nicht auf den Kosten sitzen).


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Mauseschätzchen,

quote:
lehnen Sie jede Ersatzforderung solange ab, wie der Vermieter nicht nachweist dass Sie (und nicht etwa Ihr Nachfolger) für den Schaden verantwortlich ist


Was soll das denn jetzt schon wieder werden ?

quote:
muss er sich den Vorteil der neuen Platte anrechnen lassen.


Wer rechnet den denn wie aus ?
Oder anders, worin sollte dieser denn bestehen ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Hans H Koenig
Richtig - da habe ich Mist erzählt. Verrechnet werden kann, wenn die Ersatz-forderung tatsächlich besteht und rechtzeitig geltend gemacht worden ist.

@USEN

quote:
Was soll das denn jetzt schon wieder werden ?

Halten Sie Zwiesprache mit dem selbsternannten "advocatus diaboli" Morthyschätz-chen und Sie werden schon feststellen, um was es geht.
quote:
Wer rechnet den denn wie aus ?

Anhaltspunkte können der gewöhnlichen Nutzungsdauer einer Küche oder Arbeits-platte entnommen werden.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Mauseschwänzchen,

bei der vorliegenden Sachverhaltsschilderung

quote:
Ich ziehe gerade aus meiner Wohnung aus.
Da vor kurzem Wasser durch Regen und einem leicht geöffnetem Dachfenster in die Küche gelaufen ist, ist der Stoß der Arbeitsplatte leicht aufgequollen.

frage ich mich schon, was Du dem TE da "nahelegen" willst.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12329.09.2009 10:11:16
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 44x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12