Renovierung durch Mieter

2. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung durch Mieter

Wir haben 2006 unser Miethaus (irgendwann zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg gebaut, zu diesem Zeitpunkt nicht renoviert) an einen selbständigen Elektromeister vermietet. Mit dem Mieter wurde die Vereinbarung getroffen, dass er das Haus grundsaniert, und die Kosten mit der Miete verrechnet werden.
Dummerweise waren wir seinerzeit ziemlich blauäugig, und haben keine konkreten Vereinbarungen über den Umfang der Renovierung (zumindest nicht schriftlich) getroffen. Und so kam es, dass der Mieter das Haus ziemlich aufwändig renovierte. Das Ganze läuft fast nach dem Motto: "Gibst Du dem Mieter den kleinen Finger, nimmt er gleich den ganzen Arm".
Am Ende eines jeden Jahres (2006-2008) hat der Mieter (weil selbständiger Elektromeister) uns eine Rechnung über seine Arbeiten gegeben, damit wir der Miete beim Finanzamt die Renovierungskosten gegenüberstellen konnten.
Der Mieter setzt in dieser Rechnung seine Stundensätze mit € 25,00 an, was mir ziemlich hoch erscheint.

Gibt es "Richtsätze", was ein Mieter für Stundensätze in vergleichbaren Fällen ansetzen kann?

Für Eure Hilfe danke ich bereits jetzt vielmals.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Jansen

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2570x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Nach 3 Jahren pausenlosen Renovierens müsste er so langsam mal fertig sein. Gingen denn die Mieten so ziemlich dabei drauf? Und wurde vertraglich dazu gar nichts weiter festgehalten? Dann würde ich versuchen, dass so schnell wie möglich nachzuholen.
Wenn er da privat und nicht als Firmeninhaber renoviert, kann er wohl kaum einen so hohen Stundenlohn ansetzen. Ich würde mir auch ein Stundenprotokoll vorlegen lassen, das von einer vertrauenswürdigen Person gegengezeichnet wird.
So gibt es ja gar keinen konkreten Nachweis über die Stunden, die er wirklich mit der Renovierung beschäftigt war.
Auf Dauer wird er damit wohl nicht durchkommen, wenn das Haus mittlerweile grösstenteils renoviert ist, wird wohl allerhöchste Zeit, ihm einen Riegel vorzuschieben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal vielen Dank für die raschen Antworten!

Vereinbart wurde (Originaltext Mietvertrag):
Die Wohnung wird unrenoviert an den Mieter übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, die vorhandenen Mängel fachmännisch zu beheben/renovieren. Die Kosten der Renovierung werden bis zur Höchstdauer von zunächst 12 Monaten mit der zu leistenden Mietzahlung verrechnet, ein darüber hinaus gehender Zeitraum wird zwischen Vermieter und Mieter daran anschließend neu vereinbart. Der Mieter weist die Beschaffung des vorher vereinbarten Materials durch Vorlage von Rechnungen/Quittungen nach. Der Abschluss der Renovierung wird zwischen Vermieter und Mieter als Zusatz zu diesem Mietvertrag schriftlich bestätigt.

Wie gesagt, waren wir sehr blauäugig. Weder wurde die Renovierung wie vorgesehen nach 12 Monaten von uns gestoppt bzw. weiter vereinbart, noch wurde eine Abschlussbestätigung über das Ende der Renovierung unterschrieben.
Auf Rechnungen/Quittungen angesprochen, meinte mein Mieter, er hätte uns ja schließlich jeweils am Ende des Jahres eine Rechnung ausgestellt, das müsse als Nachweis reichen. Natürlich "verdient" er auch dadurch nochmal, weil er ja die Materialien zum EK einkauft und uns zum VK in Rechnung stellt.
Nochmals, wir waren verdammt blauäugig.

Gruß
Willi Jansen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, leider keine neue Vereinbarung (wie gesagt, blauäugig).
Wir haben jetzt mündlich die Renovierungsarbeiten gestoppt.
Am kommenden Mittwoch haben wir einen Besprechungstermin mit dem Mieter. Bei dieser Besprechung wird uns der Mieter eröffnen, dass er mittelfristig ausziehen wird. Ich befürchte nun, dass er uns mit horrenden Nachforderungen konfrontieren wird.
Die Renovierung an sich ist auch gar nicht mein Problem, vor allem, da die Renovierung wirklich gelungen ist und korrekt ausgeführt wurde.
Mich stört nur, dass es dabei kein Ende gab und der Stundensatz in Höhe von € 25,00.

-- Editiert am 02.08.2009 15:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.08.2009 08:08:34
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Danach schuldet er Miete unabhängig ob er weiter renoviert.


Das ist so natürlich falsch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Schließlich wäre es an uns gewesen, das ganze zu stoppen und Miete einzufordern. Nach derart langer Zeit so zu argumentieren wäre zu billig.

Muß ich denn sein Argument mit seinen eigenen Rechnungen gelten lassen, oder kann ich auch Rechnungen/Quittungen von Baustoffhändlern etc. verlangen?

-- Editiert am 02.08.2009 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Die Kosten der Renovierung werden bis zur Höchstdauer von zunächst 12 Monaten mit der zu leistenden Mietzahlung verrechnet,


Hier steht es doch eindeutig, nach 12 Monaten war der Spass vorbei, leider hat der Mieter das aber weit darüber hinaus ausgenutzt.
Und nicht nur mündlich dieses Spielchen stoppen, wenn schon, dann unter Zeugen, auf jeden Fall schriftlich festhalten.

Er wird eröffnen, dass er ausziehen wird? Woher weisst du das? Da er vielleicht merkt, dass er so nicht weiter durchkommt mit dem " Quasi-Gratis-Wohnen"?

Belege über Material würde ich mir auf jeden Fall aushändigen lassen, hierzu ist er verpflichtet, und tut der Steuererklärung auch ganz gut.
Ansonsten scheint mir sehr viel Trickserei mit den berechneten Stunden abgegangen zu sein, aber das ist wohl vertragsmässig auch nur für das erste Jahr so korrekt, alle anderen Stunden würde ich in Zweifel stellen, da kein offizieller Nachweis.

Ansonsten sehe ich das wie YesI can, er ist derjenige, der euch wohl einiges schuldet, vielleicht einfach mal einen Anwalt um Rat fragen?
Ausgenutzt hat dieser Mieter euch wohl lange genug.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Muß ich denn sein Argument mit seinen eigenen Rechnungen gelten lassen, oder kann ich auch Rechnungen/Quittungen von Baustoffhändlern etc. verlangen?


Nein, das musst du nicht, du musst nur schnellst möglich handeln, und zwar auch mit schriftlichen Nachweisen oder Zeugen, sonst kommt sowas wie stillschweigende Duldung/ Akzeptanz.
Er muss dir auf jeden Fall Materialrechnungen herausgeben, nicht nur vorzeigen, wie gesagt, die kannst du gut für´s Finanzamt nutzen. Gleichzeitig kannst du vergleichen, ob dieses Material wirklich angeschafft wurde für deine Immobilie.
Bei dir ist er Privatperson als Mieter, er handeltsich bei diesen Arbeiten sicher nicht um Aufträge in Bezug auf seine Firma, sollte er das behaupten, kannst du ja mal nachfragen, ob er diese indirekten Einkünfte bei dir auch versteuert hat.Ansonsten würde sich das wohl um Schwarzarbeit handeln?

Darüber hinaus, dieser " private" Stundenlohn von 25 Euro, hat er sich den selbst gemacht oder wurde der gemeinsam vereinbart?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der "private" Stundenlohn wurde nicht vereinbart.
Er hat in den vorgelegten Materialauflistungen (Excel-Tabellen) für sich selbst € 25,00, und für Helfer (Bekannte von ihm) jeweils € 15,00 Stunden aufgeführt.

Er hat diese Renovierung sicherlich als Auftrag in seiner Firma behandelt und auch dahingehend mit dem Finanzamt abgerechnet. Den Vorwurf der Schwarzarbeit kann ich ihm sicherlich nicht machen.
Aber Du hast schon recht, für mich ist er eine Privatperson. Mit seinem Geschäft hat das überhaupt nichts zu tun.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12303.08.2009 08:08:34
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Willi:
Du wirst sicher schnell merken, dass die Vorschreiberin nicht ernst zu nehmen ist und kannst diese sicher auf die Ignor-Liste setzen, ohne dass dir irgendetwas,außer haltlosen Spekulationen und dummen Sprüchen entgeht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

willijansen:-)

quote:
Du wirst sicher schnell merken, dass die Vorschreiberin nicht ernst zu nehmen ist und kannst diese sicher auf die Ignor-Liste setzen, ohne dass dir irgendetwas,außer haltlosen Spekulationen und dummen Sprüchen entgeht.


Ich ersetze hier einfach mal die Vorschreiberin durch den Vorschreiber, dann stimmt es wieder.

Vielleicht ist dir aufgefallen, dass auser derartigen Kommentaren von ihm, wieviele nicks er hier hat, weiss ich nciht, aber wohl so einige, nichts zum Sachverhalt kommt?

Tja, und zu den Helfern, bist du dir sicher, dass er denen wirklich 15 Euro Stundenlohn ausgezahlt hat, die er dir berechnet hat?
Wäre ich mir an deiner Stelle nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Noch was:

Sollte er im Firmenauftrag gehandelt haben, sprich, alles offiziell auch versteuert haben, dann ist er dir als Kunden auch einen offiziellen Stundennachweis schuldig.

Ebenso muss er natürlich die von ihm ausgezahlten Helfer versteuern.
Auch hierzu würde ich Nachweise erbitten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, natürlich bin ich mir nicht sicher, ob er die € 15,00 tatsächlich auch ausgezahlt hat.

Weist Du, ich bin mir nur nicht sicher, wie ich mich bei dem Gespräch am Mittwoch verhalten soll. Fahre ich die harte Linie und er hat Recht, dann kommen u.U. etliche Nachzahlungen auf mich zu. Habe ich Recht, und er lässt sich auf keinen Kompromiss ein, werde ich wahrscheinlich einen Rechtsanwalt aufsuchen müssen.
Beides muss eigentlich nicht sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2570x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
willijansen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre das nicht, zumindest in der jetzigen Phase, mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Soll ich nicht lieber mal abwarten und seine Position in Erfahrung bringen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Ich sehe es eher so, dass der Mieter den FInger gibt,für billiges Geld seine Arbeitskraft anbietet (Arbeitsstunde kostet i.d.R. 45-60 EUR !!!) und jetzt wo es ums Zahlen geht, da will der Vermieter nicht, da will der Vermieter jetzt die ganze Hand....

mfg
Thomas

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

willijansen, die Spatzen haben drei Jahre lang mit Kanonen auf dich geschossen,
und nun ist es an dir, was schon längst überfällig ist, zu handeln.

Also, schiess einfach los, Material hierzu hast du hinreichend an der Hand, und vergiss die Steuergeschichte nicht, ein Mieter, der freiwillig 25 Euro pro Privatstunde kassiert und sich auch nicht scheut, gewisse Personen mit angeblichen 15 Euro Auszahlung anzugeben, ich würde da gut nachforschen:-)

Tu es einfach!

Weisst du, Richter sind nciht blöd, gottseidank!
Und wenn dieser Mieter meint, plötzlich dringend ausziehen zu müssen, da hat er sicher gute Gründe?

Finde sie raus!




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2570x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Thomas,

für diesen Stundenlohn hätte der Vermieter einen x-beliebigen Handwerker beauftragen können, und mit Sicherheit nicht den Handwerker, der die eigene Wohnung gemietet hat und mit dem Vermieter in diesem Turnus abrechnen möchte.

Da lobe ich mir doch eher objektive Handwerksfirmen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128029 Beiträge, 40914x hilfreich)

Also unter den gegebenen Umständen würde ich mir am Mittwoch auch einen Anwalt mitnehmen.
Ihr seind damals blauäugig gewesen und jetzt wollt ihr es wieder sein? Seid doch mal lernfähig! Der Meister scheint da ganz schön zu tricksen.

Die Stundensätze sind in Ordnung, in der Zeit konnte er ja nicht in seiner Firma arbeiten. Die Stundenzahl muss er jedoch konkret nachweisen.

Den Nachweis für das Material müsste er erbringen, schlieslich war es ja vertraglich vereinbart.

In Zukunft NICHTS mehr mündlich ohne Zeugen (Familienmitglider oder Verwandte kann man als Zeugen vergessen) oder besser schriftlich vereinbaren.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
...unser Miethaus (irgendwann zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg gebaut, zu diesem Zeitpunkt nicht renoviert)....

....dass er das Haus grundsaniert...


Was kostet eine Grundsanierung, eines heruntergekommenen Hauses?

quote:
für diesen Stundenlohn hätte der Vermieter einen x-beliebigen Handwerker beauftragen können.....
von Aragonia

....nachdem dann der x-beliebige Handwerker das Feld geräumt hat und Mieter einziehen, wird das Ausmass der durchgeführten Arbeiten dem Vm erst bewusst, wieviel er durch den Einsatz des (25 euro) 8.- Euro Handwerkers eingespart hat.....

Mietminderungen und viel Ärger mit dem beauftragten Billigwerker, wären hier nur das Mindeste......

Um 15.- Euro Brutto zu bekommen, muss Anderer 28.- Brutto aufwenden!!!



Gruss vom Strand

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Dieser y-beliebige Handwerker ist der Mieter in einer einzigen Person.

Manchmal besser erst lesen und dann schreiben, sailor.

Und wenn ein Handwerker meint, über 3 Jahre hinaus keine Miete zu zahlen, hierbei aber seinen Stundenlohn stets dermassen einsetzt in Bezug auf irgendwelche Renovierungsarbeiten, komischerweise, wenn das nicht mehr so zu funktionieren zu scheint, dann den Auszug wohl ankündigt, sollte der Vermieter:

Anwalt einschalten
und sich nicht weiter auf der Nase rumtanzen lassen.

Ich denke, in diesem Fall gibt es so einiges zu überprüfen, nicht nur was den Stundenlohn des Mieters in Eigenintiative wie auch den seiner Helfer betrifft.

Da ist wohl viel mehr faul an der Sache.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hannover1808
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

In Hannover ist der Stundenlohn von Handwerkern (beliebig) bei 40 - 50€ Brutto.
2 normale Zimmer tapezieren, streichen (Fenster, Tapete, Heizkörper) kostet um die 2 - 4000€. Wenn jetzt noch neue Fußböden, Elektrik, Dämmung, Armaturen, Fliesen, Fenster hinzukommen, dann schätze ich die Kosten samt Material auf 50 - 70.000€.
Miete 3 Jahre (netto) ca. (a Monat 600) 21.600,-€, (a Monat 700) 25.200,-€.

Meine Meinung dazu erspare ich mir. (M)eine geldgeile VM reicht um manche Hintergründe hier zu durchschauen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.311 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen