Renovierung durch Vermieter bei vorzeitigem Auszug

10. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ceewee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung durch Vermieter bei vorzeitigem Auszug

Hallo zusammen,

ich müsste noch 2 Monate Miete zahlen, obwohl ich schon ausgezogen bin. Es hat sich kein Nachmieter gefunden, schade.

Mein Vermieter will in der Wohnung Laminat verlegen und auch sonst noch einiges machen, z.B. Stechdosen und Lichtschalter neu.

Jetzt sagte mir jemand, wenn mein Vermieter in der Wohnung renoviert, müsste ich keine Miete mehr zahlen.
Nach Blick in "Das Mieterlexicon" stimmt das auch.
Nur endet der Absatz mit:
", es sei denn, die Arbeiten dienen dazu, eine vorzeitige Weitervermietung zu ermöglichen."


..na was denn nun?
Natürlich würde ich eine schnelle Weitervermietung begrüssen und mein Vermieter wohl auch. Und die Arbeiten dienen ja auch diesem Zweck.
Ich würd mir aber auch gern die 2 Monatsmieten sparen :-)

Weiss jemand darüber näheres? oder einen anderen Beitrag, den dich übersehen haben sollte..

Gruss Christian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Für einen Zeitraum, in dem Du die Wohnung aus Gründen, die der Vermieter zu verantworten hat, nicht mehr bewohnen könntest, brauchst Du auch keine Miete zahlen.

Das gilt z.B., wenn solche Renovierungen durchgeführt werden. Falls nach so einem Hinweis der Vermieter die Renovierung entsprechend aufschiebt, kannst Du leider nichts machen.

Du wirst Dich also mit dem Vermieter einigen müssen.

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