Hallo zusammen,
ich wohne seit 3 Monaten in einer 10er WG in der die Zimmer einzeln vermietet werden.
Habe einen auf 4 Monate befristeten Vertrag. Da einige der Leute nicht an sauberkeit interessiert sind, stapelt sich der Müll zeitweise ordentlich in der Küche.
Jetzt hat der Vermiete angekündigt einen Gutachter zu bestellen, den Kammerjäger und zu Renovieren und die Kosten einfach allen derzeitigen Mietern in Rechnung zu stellen.
Ich für meinen Teil bin kaum in der WG und benehme mich auch wenn ich da bin. Zwar ist es dreckig in der Küche, dennoch ist meines wissens nichts kaputt gemacht worden.
Ist es rechtens vom Vermieter einfach alle Kosten in Rechnung zu stellen, obwohl ich mich gut verhalte und nur 3 Monate dort wohne, dementsprechend nicht für irgendwelche Abnutzungen oder ähnliches kann ?
Besten Dank im Voraus
Renovierung in WG
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatJetzt hat der Vermiete angekündigt einen Gutachter zu bestellen, den Kammerjäger und zu Renovieren und die Kosten einfach allen derzeitigen Mietern in Rechnung zu stellen. :
Warte erstmal ab, was da wirklich passiert. In Rechnung stellen, kann der Vermieter viel. Erfolgreich vor Gericht einklagen, ist dann schon ein ganz anderes Problem. Wenn der Vermieter von dir Schadensersatz möchte, wird er beweisen müssen, dass du persönlich den Schaden (mit)verursacht hast. Renovierungskosten von Allgemeinräumen sind meiner Meinung nach nicht auf die Mieter umlegbar. Bei einem Kammerjäger bin ich mir nicht sicher. Hast du denn eigentlich den Vermieter auf die unhaltbaren Zustände nachweisbar hingewiesen? Das wäre nämlich deine Pflicht gewesen.
Ich wollte eben schon aufschreien.
Aber klar, DAS ist hier dein Vorteil > "10er WG in der die Zimmer einzeln vermietet werden"
(ansonsten würden nämliche alle Mieter gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haften)
Hier kann der Vermieter aber tatsächlich nur den/die Verursacher direkt in Anspruch nehmen und muss den/die Verursacher dazu auch konkret ermitteln.
Einfach alle Kosten allen Mietern anteilig berechnen geht in diesem Fall nicht.
Die Mängelanzeige gemäß [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html]BGB § 536 c
[/link] ist hier aber wirklich sehr ratsam, denn ggf. macht sich ein Mieter durch Unterlassen der Anzeige ebenfalls schadenersatzpflichtig.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten