Renovierung ja oder nein?!

18. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Renovierung ja oder nein?!

Guten Morgen,

ich liege derzeit etwas im Streit mit meinen Mietern, bzw. dessen Betreuer.

Im Mietvertrag steht, die Wohnung ist geräumt und besenrein zu übergeben. Die Schönheitsreparaturen sollen in der Regel alle drei Jahre in Bad und Küche, alle fünf Jahre in Schlaf- und Wohnräumen und alle sieben Jahre in sonstigen Räumen erfolgen.

Die Übergabe der Wohnung erfolgte im guten Zustand, was auch protokolliert wurde (Wände weiß, bzw. leicht abgetönt).

Die Mieter wohnten in der Wohnung knapp über drei Jahre.

Der Betreuer sagt nun, die Kosten der Renovierung von Bad und Küche würde er als gerechtfertigt ansehen (wegen der drei Jahre), für die anderen Räume allerdings nicht, da der Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Man muss dazu sagen, dass der Mieter selber die Tapete im Wohnzimmer übertapeziert hat (dunkle Tapete), es stark geraucht wurde in der Wohnung und der Grad der Abnutzung weit über den normalen "Gebrauch" hinaus geht. Ich spreche da von massiven Verunreinigungen an den Wänden und Blutspritzer von toten Insekten an der Decke.

Hat der Betreuer damit Recht oder sind meine Ansprüche gerechtfertigt?

Danke euch,

Fachwirt

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist das der genaue Wortlaut der Vereinbarung?

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#2
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

§7 Schönheitsreparaturen

1. Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen.

Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von innen.

In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
-in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
-in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
-in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.

Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte" nach § 243 BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

ME ist die Klausel korrekt und somit gültig.

Strittig ist demnach, ob

Zitat (von Fachwirt84):
Man muss dazu sagen, dass der Mieter selber die Tapete im Wohnzimmer übertapeziert hat (dunkle Tapete), es stark geraucht wurde in der Wohnung und der Grad der Abnutzung weit über den normalen "Gebrauch" hinaus geht


hierdurch nicht eine Beschädigung vorliegt, gleiches gilt für das Übertapezieren vorhandener Tapeten, wobei ich hier allerdings schon Zweifel hätte.

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#4
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Nunja, es steht ja aber auch in dem §, dass eine Renovierung je nach Bedarf früher oder später erfolgen muss. Wer legt denn den Bedarf fest? Wenn von einer weißen Wand 2/3 so beschmutzt sind, dass sie erst nach zweimaligem Anstreichen mit Nikotinsperrfarbe wieder weiß ist ohne dass der Dreck durchschimmert, kann man ja nicht davon sprechen, dass er keinen Bedarf gab.

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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
dass der Mieter selber die Tapete im Wohnzimmer übertapeziert hat (dunkle Tapete), es stark geraucht wurde in der Wohnung und der Grad der Abnutzung weit über den normalen "Gebrauch" hinaus geht. Ich spreche da von massiven Verunreinigungen an den Wänden und Blutspritzer von toten Insekten an der Decke.


Tapeten übertapezieren, Blutspritzer an der Decke!?,. Zumindest die vom Mieter angebrachten Tapeten müssten entfernt werden, was nicht möglich ist ohne die gesamte Tapezierung zu erneuern. Blutspritzer ebenfalls unsichtbar machen. Nach meinem Dafürhalten kann das vom Mieter gefordert werden.
Die Übergabe der Wohnung erfolgte in gutem Zustand, also nicht frisch renoviert. Dieser Hinweis ist nach der neuen Rechtsprechung so zu werten, dass auch bei Auszug nicht renoviert zu werden braucht. Nur Beschädigungen müssen behoben werden, und Tapeten übertapezieren, Blutspritzer an der Decke, könnte man als Beschädigung werten. Meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Nunja, es steht ja aber auch in dem §, dass eine Renovierung je nach Bedarf früher oder später erfolgen muss. Wer legt denn den Bedarf fest? Wenn von einer weißen Wand 2/3 so beschmutzt sind, dass sie erst nach zweimaligem Anstreichen mit Nikotinsperrfarbe wieder weiß ist ohne dass der Dreck durchschimmert, kann man ja nicht davon sprechen, dass er keinen Bedarf gab.


Eben das ist das Problem. Hat der Mieter einen Kaution gezahlt? Würde die die Kosten abdecken?

.... ach ja ... und die Posts von Banana123 mit Vorsicht lesen, dieser User hat so gut wie keine Ahnung.

-- Editiert von AltesHaus am 18.12.2017 11:18

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#7
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Ja, es gibt eine Kaution. Die werde ich auch einbehalten und mal schauen, was passiert. Leider ist der Fall sehr traurig, da wir, als Vermieter, die komplette Messiwohnung räumen, renovieren und putzen mussten, da der Antrag auf Kostenübernahme noch beim Amt liegt und die sechs Monate Arbeitsrückstand haben. Neben den Kosten für Material und Müllentsorgung (diese Kosten werden ungefähr vom Deponat gedeckt), stehen aber auch noch gut 90 Arbeitsstunden von Freunden, Familie und uns um die Wohnung überhaupt wieder begehbar zu machen.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Ja, es gibt eine Kaution. Die werde ich auch einbehalten und mal schauen, was passiert. Leider ist der Fall sehr traurig, da wir, als Vermieter, die komplette Messiwohnung räumen, renovieren und putzen mussten, da der Antrag auf Kostenübernahme noch beim Amt liegt und die sechs Monate Arbeitsrückstand haben. Neben den Kosten für Material und Müllentsorgung (diese Kosten werden ungefähr vom Deponat gedeckt), stehen aber auch noch gut 90 Arbeitsstunden von Freunden, Familie und uns um die Wohnung überhaupt wieder begehbar zu machen.


Ja ich kenn das Problem auch, bezügl. der Kosternübernahme vom Amt wg. der Messiwohnung, einfach am Ball bleiben, das dauert oft was länger.

Ich würde in diesem Fall wie folgt vorgehen. Kaution ordnungsgemäß abrechnen und damit die Renovierungskosten (soweit es geht) abdecken.

Den Rest müssen sie wohl (soweit vom Amt nicht übernommen) leider abschreiben, ich gehe mal davon aus, dass der Ex-Mieter nicht mehr zahlungsfähig wird in diesem Leben.

-- Editiert von AltesHaus am 18.12.2017 11:26

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#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
ach ja ... und die Posts von Banana123 mit Vorsicht lesen, dieser User hat so gut wie keine Ahnung.


Nur dumme Hetzerei vom AltemHaus.. Banane vermietet seit einigen Jahren sehr erolgreich, kann demnach gut einschätzen, was Sache ist.

AltesHaus, bitte Forenregeln beachten, Hetzerei ist gegen die Forenregeln ausgerichtet. Also beachten, im Interesse der anständigen User, die es hier sicher auch gibt.

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#10
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Wenn von einer weißen Wand 2/3 so beschmutzt sind, dass sie erst nach zweimaligem Anstreichen mit Nikotinsperrfarbe wieder weiß ist ohne dass der Dreck durchschimmert, kann man ja nicht davon sprechen, dass er keinen Bedarf gab.


Wenn dies nachweisbar der Fall ist müsste renoviert werden. Habe das verschiedentlich -in Foren wie auch im Netz- gelesen. Exakte Quellen kann ich im Moment nicht nennen. Vielleicht kann jemand dazu noch genau was schreiben.

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#11
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich habe ne "schöne" Fotodokumentation von den ganzen Arbeiten gemacht, daraus ist auch gut ersichtlich, dass ein Anstrich alleine nicht ausgereicht hätte.

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#12
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

https://www.focus.de/immobilien/mieten/bundesgerichtshof_aid_263984.html.

Vielleicht können Sie was Brauchbares entnehmen.

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#13
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke dafür, allerdings ist die Verunreinigung durch das Rauchen nicht so schlimm. Ich kann gar nicht sagen, wodurch die Verschmutzungen alle entstanden sind, "entziffern" konnte ich da u.a. Flecken durch totgeschlagene Insekten an Decke und Wand und Malereien des Enkelkindes. Bei allen anderen Verunreinigungen bin ich echt überfragt.
Wir haben übrigens auch festgestellt, dass es hinter den dunklen Tapete, welche selbst angebracht wurde durch den Mieter, geschimmelt hat. Der Mieter hat dort vermutlich direkt nach dem Tapezieren die Couch davor gestellt (die Couch stand direkt an der Wand, ohne Luftpuffer) und somit konnte die Feuchtigkeit nicht richtig entweichen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
Der Mieter hat dort vermutlich direkt nach dem Tapezieren die Couch davor gestellt (die Couch stand direkt an der Wand, ohne Luftpuffer) und somit konnte die Feuchtigkeit nicht richtig entweichen.


Das gehört nun aber zum normalen Gebrauch einer Mietsache, der Mieter muss darauf vertrauen können, dass die Mietsache ausreichd gedämmt und getrocknet ist, sollte er sich an Abstände halten müssen, hätte das vereinbart werden müssen.

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#15
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)

Es geht hier um innenliegende Wände ohne Verrohrung in einem 30 Jahre alten Haus. Die Tapete endete nicht ganz auf der Sockelleiste, der Schimmel ging nur bis Ende der Tapete. Somit fist davon auszugehen, dass die Couch vor die nasse Tapete gestellt wurde und dadurch Schimmelbildung auftrat

-- Editiert von Fachwirt84 am 18.12.2017 15:07

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