Renovierung - muss vom Fachmann tapeziert werden?

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Monilein
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Renovierung - muss vom Fachmann tapeziert werden?

Folgender Fall:
Musikstudentin nimmt sich Zimmer mit Bad und Kochnische in Wohnheim, Mietvertrag läuft über 4 Jahre. Auf ausdrückliche Nachfrage erklärt der Vermieter vor 3 Zeugen (Studentin und Eltern), dass es keinerlei Probleme und Einschränkungen gibt, wann und wieviel die Musikstudentin üben darf. Daraufhin wird der Vertrag unterzeichnet. Durch die dünnen Wände kommt es natürlich doch zu Diskussionen mit den Nachbarn und da die Studentin zum Üben wieder in die Uni oder zu den Eltern muss, ist das Zimmer praktisch nicht nutzbar. Nach einem Jahr deshalb Auszug, aber zunächst keine Kündigung. Ein halbes Jahr später Kündigung und der Vermieter hat auch schnell einen Nachmieter (ab 1.9.05).Jetzt verlangt der Vermieter beim Auszug folgende Schönheitsreparaturen: Heizung, Fenster, Türstock streichen, neu mit Rauhfaser tapezieren und streichen. Wahlweise anstatt tapezieren einen Beitrag von 600€ (50% von Kostenvoranschlag), was ich für keine 20 m² ganz schön happig finde. Vor Allem das Tapezieren stört mich - wie gesagt, nach einem Jahr sehr schwacher Nutzung. Im Mietvertrag steht: In den Zustand bei Übernahme versetzen BEZIEHUNGSWEISE neu tapezieren und streichen. Was soll das jetzt heissen?
Im Übernahmeprotokoll steht, dass die Tapeten, Heizkörper, ... weiß gestrichen wurden, allerdings wurde das Wort "frisch" jedesmal durchgestrichen. Dies bedeutet doch wohl, das eine Renovierung bei Auszug des Vormieters nicht durchgeführt wurde (es war allerdings sauber und ordentlich)und die Tapeten waren nun mal nicht neu, sondern nur überstrichen. Das Zimmer wurde wie gesagt kaum genutzt und sieht aus wie beim Einzug, muss jetzt wirklich neu tapeziert werden,und zwar vom Fachmann, wie der Vermieter verlangt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich weiß nicht, was du für einen fristenplan in deinem mietvertrag vereinbart hast. aber wenn dein vermieter unter sonstigen vereinbarungen geschrieben hat, du müsstest die wohnung renoviert zurückgeben, musst du hier gar nichts machen. außerdem ist die instandhaltung immer!! vermieterseits. des weiteren hast du bei 1 jähriger nutzung nicht die pflicht nach fristenplan zu streichen, schon gar nicht zu tapezieren. ich denke der wird dann was von deiner kaution einbehalten wollen. da kannst du aber bitte mit dem mieterverein sprechen und deinen mietvertrag mitbringen. ich muss dazu sagen, ich kann nur von dem hamburger mietvertrag für wohnraum ausgehen;-) hoffe, dass hilft dir ein wenig.

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"anna"

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Zunächst einmal hat der Vermieter keinen
Anspruch darauf, dass Renovierungen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, sie müssen fachgerecht und von mittlerer Güte sein. Dann kommt es jetzt, wie schon geschrieben, auf den exakten Wortlaut in deinem Mietvertrag an: hast du eine Fristenregelung mit starren Fristen, ist das unzulässig. Steht da drin, dass du bei Auszug renovieren musst, ohne dass auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung Bezug genommen wird, ebenfalls. Darum schreibe bitte mal, wie das genau formuliert ist.

Gruß karamel

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#3
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Sorry, aber es gibt keinen Anspruch für den Vermieter, daß Schönheitsreparaturen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden müssen. Der Vermieter hat zwar einen Anspruch, daß die Reparaturen halbwegs ordentlich ausgeführt werden jedoch kann er einen Fachbetrieb erst beauftragen, wenn er dem Mieter eine Nachbesserungsfrist gesetzt hat, in welcher dieser (der mieter) der Aufforderung nicht nachkommt, die bei einer Vorabnhme festgestellten Schönheitsreparaturen auszuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wieso 'sorry, aber...'? Wem widersprichst du denn, Stratege?

Wie gesagt, hier müsste man den genauen Wortlaut des Mietvertrags kennen um feststellen zu können, ob hier überhaupt eine Renovierungspflicht besteht.

Gruß karamel

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#5
 Von 
Monilein
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe mir den Mietvertrag faxen lassen.
Also:
§6 Zustand der Mieträme
1.Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand der Übergabe:
a.Renovierter Zustand mit Rauhfaser neu tapeziert, mit wisch- und waschfester Binderfarbe, frisch weiß gestrichen, Holzwerk und Heizkörper neu weiß lackiert, Füßböden PVC.
c. Die Mieteinheit ist dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, den das Übergabeprotokoll bzw. §6 Ziffer 1a ausweist.

§7 Schönheitsreparaturen
1. Die turnusmäßigen SR hat der Mieter auf eigene Kosten Durchzuführen
2.Zu den SR gehören Tapezieren, Streichen Decken/Wände, ...
3. Der Mieter ist verpflichtet, die SR in Bad..nach 3 Jahren, Wohnräume... nach 5 Jahren durchzuführen, soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist.
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans hat sich der Mieter ZEITANTEILIG entsprechend der Wohndauer an den Renovierungskosten zu beteiligen. Der Vermieter ist berechtigt, den Kostenaufwand durch einen Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes zu ermitteln.
4. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden, im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden.

§21 Beendigung des Mietverhältnisses:
... sind die Mieträume vollständig geräumt und sauber, Teppichboden gereinigt, zurückzugeben.


Übernahmeprotokoll:
Decke FRISCH weiß gestrichen, Türen und Wände weiß gestrichen (Das Wort FRISCH wurde jeweils durchgstrichen), an den Heizkörpern wurde nichts gemacht (Frisch weiß gestrichen wurde durchgestrichen).

Was muss jetzt wirklich gemacht bzw. anteilig gezahlt werden? Der Vermieter hat einen Nachmieter zum 1.9.2005. Die Wohnung wurde bis Ende 2004 genutzt, danach sind die Möbel rausgekommen und sie stand praktisch leer und konnte nicht weiter verschleissen. Wenn ich die neue Rechtslage richtig verstehe, muss überhaupt nichts getan werden, da die starre Fristenregelung unwirksam ist. Ausserdem scheint ja $6 Nr.1a nicht mit dem Übergabeprotokoll übereinzustimmen und was ist mit §21?
Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man die ganze Sache gerecht erledigen kann. Meine Schwester ist durchaus bereit, einen Teil dazuzutun, aber nach einem Jahr, in dem Sie die Wohnung eigentlich auch nur selten nutzen konnte auch noch eine komplette Renovierung zu zahlen (bzw. zu 50%) finde ich auch mehr als fragwürdig.

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