Hallo zusammen,
Ich hab da mal eine Frage.
Wir haben eine Wohnung ausgeräumt und wollten diese nun Renovieren(weiß streichen). Der Vermieter hat jetzt mehrfach einfach die Wohnung betreten um u.a. Einen bautrockner in der Küche aufzustellen.
Vor etwa 6-7 Wochen wurde vereinbart das ein Kostenvoranschlag erstellt wird was gemacht werden muss/soll.
Letzte Woche wollte er dann die ganze Wohnung weiß gestrichen haben. Aber die Fenster werden erneuert und in der Küche müssen die Fliesen komplett erneuert werden.
Heute hat der Vermieter ein verbot für die Renovierung ausgesprochen weil er am Montag einen Gutachter kommen lassen will. Da ist die Wohnung aber eigentlich schon übergeben.
Kann er das Grundsätzlich verbieten ? Und muss man nach 30 Jahren die Wohnung noch renovieren ? Die Böden müssen so oder so alle erneuert werden.
Entschuldigt das Durcheinander im Text bin gerade ein wenig durch den Wind.
Danke für eure Antworten
Renovierung nach 30 Jahren ?!
28. Oktober 2020
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Frage vom 28. Oktober 2020 | 14:41
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Renovierung nach 30 Jahren ?!
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 15:08
Von
Status: Junior-Partner (5546 Beiträge, 2499x hilfreich)
ZitatHeute hat der Vermieter ein verbot für die Renovierung ausgesprochen :
das würde ich mir schriftlich geben lassen.
ZitatKann er das Grundsätzlich verbieten ? :
Ja, es ist seine Wohnung.
ZitatUnd muss man nach 30 Jahren die Wohnung noch renovieren ? :
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Mietvertrag, der über 30 Jahre alt ist, eine Renovierungsklausel enthält, die nach heutiger Rechtsprechung gültig ist. Aber dazu müsste man den genauen Wortlaut kennen.
Normales Abwohnen gehört auf jeden Fall nicht zu den Renovierungsarbeiten, die der Mieter durchführen oder zahlen muss.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 15:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Mietvertrag, der über 30 Jahre alt ist, eine Renovierungsklausel enthält, die nach heutiger Rechtsprechung gültig ist.
Das ist nicht gesagt. Gerade sehr alte Verträge anthalten manchmal gültige Klauseln. Die Unsitte mit den starren Fristen hat sich erst in den 1990er Jahren stark verbreitet.
Es kommt daher auf die genaue Vereinbarung an.
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 15:53
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:
das würde ich mir schriftlich geben lassen.
Das werden wir heute tun.
Die genaue Klausel aus dem
Mietvertrag hab ich gerade nicht zur Hand werde aber schnellstmöglich nochmal genau nachlesen.
Darf er denn die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn er uns das Renovieren untersagt hat? Denn die Übergabe sollte ja eigentlich am Samstag sein.
Danke.
#4
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Darf er denn die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn er uns das Renovieren untersagt hat?
Nein
#5
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 18:22
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatDarf er denn die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn er uns das Renovieren untersagt hat? Denn die Übergabe sollte ja eigentlich am Samstag sein. :
Wenn die Übergabe erst am Samstag vereinbart ist, dann sollte das auch gelten.
Im Übrigen ist der VM nicht gezwungen weder die Wohnung abzunehmen noch die Schlüssel in Empfang zu nehmen, und das auf sein Risiko.
#6
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 19:23
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1002x hilfreich)
ZitatKann er das Grundsätzlich verbieten ? :
Ja, es ist seine Wohnung.
NOCH ist die Wohnung im Besitz des Mieters. Da kann man die Renovierung nicht verbieten. Ein Mieter kann die Wohnung so gestalten wie er will, bis zum letzten Tag.
Was zu den Renovierungen/Schönheitsreparaturen im MV steht, ist natürlich wichtig. Wobei zu unterscheiden ist zwischen Schönheitsreparaturen (Vertrag) und Schäden, die immer zu beseitigen sind.
Aber es scheint ja um mehr zu gehen als um Renovierungen, wenn ich oben von einem Bautrockner und einem Gutachter lese.
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