Renovierung nach 30 Jahren ?!

28. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Renovierung nach 30 Jahren ?!

Hallo zusammen,

Ich hab da mal eine Frage.
Wir haben eine Wohnung ausgeräumt und wollten diese nun Renovieren(weiß streichen). Der Vermieter hat jetzt mehrfach einfach die Wohnung betreten um u.a. Einen bautrockner in der Küche aufzustellen.

Vor etwa 6-7 Wochen wurde vereinbart das ein Kostenvoranschlag erstellt wird was gemacht werden muss/soll.

Letzte Woche wollte er dann die ganze Wohnung weiß gestrichen haben. Aber die Fenster werden erneuert und in der Küche müssen die Fliesen komplett erneuert werden.


Heute hat der Vermieter ein verbot für die Renovierung ausgesprochen weil er am Montag einen Gutachter kommen lassen will. Da ist die Wohnung aber eigentlich schon übergeben.

Kann er das Grundsätzlich verbieten ? Und muss man nach 30 Jahren die Wohnung noch renovieren ? Die Böden müssen so oder so alle erneuert werden.

Entschuldigt das Durcheinander im Text bin gerade ein wenig durch den Wind.


Danke für eure Antworten

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Piko):
Heute hat der Vermieter ein verbot für die Renovierung ausgesprochen


das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Zitat (von Piko):
Kann er das Grundsätzlich verbieten ?


Ja, es ist seine Wohnung.

Zitat (von Piko):
Und muss man nach 30 Jahren die Wohnung noch renovieren ?


Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Mietvertrag, der über 30 Jahre alt ist, eine Renovierungsklausel enthält, die nach heutiger Rechtsprechung gültig ist. Aber dazu müsste man den genauen Wortlaut kennen.
Normales Abwohnen gehört auf jeden Fall nicht zu den Renovierungsarbeiten, die der Mieter durchführen oder zahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Mietvertrag, der über 30 Jahre alt ist, eine Renovierungsklausel enthält, die nach heutiger Rechtsprechung gültig ist.


Das ist nicht gesagt. Gerade sehr alte Verträge anthalten manchmal gültige Klauseln. Die Unsitte mit den starren Fristen hat sich erst in den 1990er Jahren stark verbreitet.

Es kommt daher auf die genaue Vereinbarung an.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Piko
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):

das würde ich mir schriftlich geben lassen.


Das werden wir heute tun.


Die genaue Klausel aus dem
Mietvertrag hab ich gerade nicht zur Hand werde aber schnellstmöglich nochmal genau nachlesen.

Darf er denn die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn er uns das Renovieren untersagt hat? Denn die Übergabe sollte ja eigentlich am Samstag sein.


Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Darf er denn die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn er uns das Renovieren untersagt hat?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Piko):
Darf er denn die Abnahme der Wohnung verweigern, wenn er uns das Renovieren untersagt hat? Denn die Übergabe sollte ja eigentlich am Samstag sein.


Wenn die Übergabe erst am Samstag vereinbart ist, dann sollte das auch gelten.
Im Übrigen ist der VM nicht gezwungen weder die Wohnung abzunehmen noch die Schlüssel in Empfang zu nehmen, und das auf sein Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Kann er das Grundsätzlich verbieten ?

Ja, es ist seine Wohnung.

NOCH ist die Wohnung im Besitz des Mieters. Da kann man die Renovierung nicht verbieten. Ein Mieter kann die Wohnung so gestalten wie er will, bis zum letzten Tag.

Was zu den Renovierungen/Schönheitsreparaturen im MV steht, ist natürlich wichtig. Wobei zu unterscheiden ist zwischen Schönheitsreparaturen (Vertrag) und Schäden, die immer zu beseitigen sind.

Aber es scheint ja um mehr zu gehen als um Renovierungen, wenn ich oben von einem Bautrockner und einem Gutachter lese.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen